Was kann der einzelne Bürger bewirken?
Interview mit Walter Keim, der gegen Deutschland wegen fehlender Informationsfreiheit bei den Vereinten Nationen klagt und nun auch eine Verfassungsklage einreicht.
Telepolis-Leser Walter Keim, der aus dem nordischen Trondheim als engagierter Netizen seit Monaten für Informationsfreiheit in Deutschland per Internet wirbt, hat eine Klage beim Menschenrechts-Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Deutschland eingereicht, da Deutschland keine allgemeine Informationsfreiheit gewährt. Diese Woche wird er mit demselben Anliegen beim Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine Klage einreichen. Christiane Schulzki-Haddouti sprach mit ihm für Telepolis:
Warum haben Sie bei den Vereinten Nationen eine Klage eingereicht?
Keim: Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Deutschland auf dem Gebiet der Informationsfreiheit im Bund sowie in 12 von 16 Bundesländern das Schlusslicht in Europa ist. Muss wirklich auch noch der letzte Balkanstaat uns überholen?
Welchen Erfolg erwarten Sie sich von der UN-Klage?
Keim: Der Menschenrechts-Ausschuss der Vereinten Nationen kritisierte bereits viele, auch europäische Staaten. Staaten können nicht direkt gezwungen werden mehr Rechte zu geben, aber eine Kritik wäre ein peinlicher Gesichtsverlust.
Welchen Erfolg erwarten Sie sich von der Verfassungsklage?
Keim: Die Vereinten Nationen sagen, die Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht. Im Grundgesetz steht, dass Deutschland sich zu den Menschenrechten bekennt. Kann sich das Verfassungsgericht leisten hier ablehnen? Was würde die europäische Öffentlichkeit dazu sagen? Wie würde die EU und der EU-Konvent reagieren?
Sie leben in Norwegen. Was ist in Norwegen in punkto Informationsfreiheit anders, besser? Welche positiven Erfahrungen konnten Sie dort machen?
Keim: Was die Bürokraten anbelangt, so scheint es in Norwegen und Deutschland gleiche Tendenzen zu geben. In Deutschland sind Akteneinsichtsrechte aber sehr viel mehr begrenzt als in Norwegen. Die Akteneinsicht in amtliche Unterlagen möchte ich als die bei allen Bürokraten unbeliebteste gesetzliche Regelung bezeichnen.
Wenn in Norwegen eine Behörde eine Einsicht verweigert, muss sie die Klage entgegennehmen. Meistens gibt derjenige Beamte schon im Vorfeld nach - denn eine Verweigerung muss er begründen, mit Einsicht ist die Sache erledigt. In der höheren Instanz gewinnt der Kläger meiner Erfahrung nach immer. Das Entscheidende ist: In Norwegen gibt es ein kostenloses Klagesystem, das funktioniert. Im Falle einer Verweigerung können Bürger auch den Bürgerbeauftragten beziehungsweise Ombudsmann anrufen. Er kontaktiert dann den betreffenden Beamten. Oft nimmt dieser dann die Weigerung zurück und man erhält die Einsicht.
Wie viele Leute haben ihre E-Mail-Petitionen auf Ihrer Homepage unterstützt?
Keim: Das weiß ich nicht genau. Einige wenige haben mir geschrieben, dass sie eine der vorgeschlagenen E-Mails abgeschickt haben. Aber viele haben sich mit Hilferufen an mich gewandt. Oft geht es dabei um ärztliche Kunstfehler. Dass Bürger in Deutschland nur über mangelhafte Patientenrechte verfügen, hat ja auch mich letztlich auf das Thema der Informationsfreiheit gebracht.
Ich habe dadurch auch Kontakt zu Partnerseiten wie Ärztepfusch. Dass Deutsche weniger Rechte haben als andere EU-Bürger, habe ich gewusst. Aber dass das Gesundheitswesen möglicherweise 25.000 Tote produziert, dass Geschädigte so schwer Hilfe bekommen, dass unnatürliche Todesursachen oft nicht aufgeklärt werden, das alles habe ich nicht gewusst. Darüber bin ich tief schockiert.
Sie haben unzählige Briefe an Politiker geschrieben. Welches Feedback haben Sie erhalten?
Keim: Dass deutsche Bürger - im Gegensatz zu skandinavischen und EU-Bürgern bei der EU-Verwaltung - kein Recht auf eine Antwort haben, hat zur Folge, dass viele Briefe umsonst sind. Aber wenn das Anliegen in einer Petition weiter geführt wird, dann hat man auch in Deutschland das Recht auf eine Antwort.
Warum gibt es in Deutschland kein Recht auf Antwort?
Keim: Der Amtschimmel ist offensichtlich stärker in Deutschland als anderswo.
Um was ging es in den Petitionen, die Sie im baden-württembergischen Landtag eingereicht haben?
Keim: In der ersten Petition ging es darum, dass die AOK Personalkürzungen durchsetzen wollte, indem sie eine Vergütungsvereinbarung vereinbarte. Hier hat letztlich die AOK nachgegeben. In der zweiten Petition ging es um die Veschleppung einer Klage um eine höhere Pflegestufe. Erst der Gang zum Sozialgericht bewegte die AOK zum Antworten und Höherstufen. Der Petitionsausschuss Baden-Württemberg hat zwar die AOK gerügt, aber dabei die ungenügenden Patientenrechte nicht sehen wollen. Der für diese Bundesgesetze zuständige Petitionsausschuss des Bundestages, hat sich darauf hinausgeredet, ich wolle gegen den Baden-Württemberger Petitionsausschuss klagen. In einer weiteren Petition schließlich habe ich die Patientenrechte eingefordert. Doch hier habe ich seit dem 25. Oktober keine Antwort erhalten.