Weihnachtsgeschenke im Job: Zwischen Fettnäpfchen und Compliance-Regeln
Weihnachtsgeschenke im Job sind heikel. Experten raten zur Vorsicht bei der Auswahl. Es gibt Regeln für Wert und Art der Geschenke.
Alle Jahre wieder stellt sich zu Weihnachten die Frage nach dem passenden Geschenk. Auch im Betrieb kann dies ein Thema werden. Ein gut gewähltes Weihnachtsgeschenk kann Mitarbeitende motivieren und die Unternehmenskultur stärken, meldet das Karriere-Portal Xing.
„Doch die Geste ist sensibler, als man vielleicht denkt“, warnen die Experten. Denn es können falsche Botschaften übermittelt werden, etwa dass mit dem Geschenk bestimmte Erwartungen verknüpft sind.
Das Geschenk dürfe nicht zu teuer sein, müsse aber auch passen. Eine Tasse mit Firmenlogo kann als Geste für Teamarbeit verstanden werden. „Ein Präsent, das eher wie ein Wink mit dem Zaunpfahl anmutet“, etwa ein Fitnessgutschein, könne beleidigend wirken.
„Gerade die Weihnachtszeit sollte nicht durch Gerüchte oder Ungerechtigkeitsgefühle belastet werden“, warnt das Portal und empfiehlt Führungskräften: „Das perfekte Weihnachtsgeschenk drückt echte Wertschätzung aus, ohne Erwartungen zu wecken oder Mitarbeitende unter Druck zu setzen“.
Compliance-Regelungen zu Geschenken
Das ist aber nicht die einzige Hürde bei Geschenken in der Arbeitswelt. Auch Compliance-Regelungen können Probleme bereiten. Denn Unternehmen stellen die Frage, ob Lieferanten durch Präsente Ansprechpartner beeinflussen. Oder ob das Geschenk eines Kunden als Bestechung anzusehen ist. Um dies zu regeln, kann es Anweisungen an Beschäftigte geben.
Der Begriff Compliance bedeutet wörtlich übersetzt die Erfüllung von Anforderungen; im engeren Sinne also Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter sowie „Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik“. Mit Compliance wird in Unternehmen auch die Verpflichtung auf internen Regeln bezeichnet, die etwa der Anti-Korruption dienen. Oft werden die Vorgaben als „Ethikrichtlinien“ im Betrieb bekannt gegeben.
„Der Ethikkodex soll den Mitarbeitern bei einer Entscheidungsfindung als Leitfaden dienen, damit Entscheidungen mit der Mission und den Werten des Unternehmens übereinstimmen“, formuliert die Beratungsfirma complylog hohe Ansprüche an die Belegschaft.
Unklar: Wann ist ein Geschenk Bestechung?
Es gibt keine gesetzliche Wertgrenze für Geschenke an Beschäftigte hierzulande. Kleinere Aufmerksamkeiten im Wert von circa 15 Euro dürften in der Regel unproblematisch sein, sagt Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin für Wirtschaftsstrafrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Kann ein Geschenk jedoch als Bestechung gewertet werden, ist der Wert unerheblich. Stehen Präsente etwa im direkten Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss, können auch kleine Geschenke problematisch werden, erläutern Dorothée Schmid und Jonas Hetzer bei impulse.de.
Erhält die Projektleiterin von einem potenziellen Zulieferer eine Flasche Rotwein im Wert von zehn Euro geschenkt, kurz bevor eine Auftragsvergabe ansteht, kann das ein Verstoß gegen betriebliche Compliance-Regelungen sein. Bei der Frage, ob ein Fehlverhalten vorliegt, ist immer der Einzelfall zu prüfen, erläutert Rechtsanwalt Christian Zuleger von der Wirtschaftsprüfgesellschaft Ecovis
Zuleger benennt dabei folgende Kriterien:
Zeitpunkt: Steht eine Projektvergabe kurz bevor, sollten Unternehmer oder Mitarbeitende sich bei Geschenken zurückhalten. Ein Geschenk darf Geschäfte nicht beeinflussen.
Häufigkeit: Wer zu oft schenkt oder Geschenke bekommt, erregt Aufmerksamkeit. Auch hier ist wichtig, ob demnächst ein Projektabschluss oder ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen ansteht.
Angemessenheit: Hier ist zu prüfen, ob die Zuwendung sozial üblich ist. Eine Einladung in ein Wirtshaus ist meist kein Problem, anders sieht es allerdings mit einem Fünf-Sterne-Restaurant aus. Auch ist zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung zu unterscheiden, da für letztere höhere Zuwendungen angemessen sind.
„Wer denkt, dass ein Geschenk gegen die Compliance-Richtlinien verstößt, sollte den Fall ganz genau mit dem Compliance-Verantwortlichen seines Unternehmens überprüfen“, rät Christian Zuleger. Das Geschenk eines Kunden könne dann an eine wohltätige Organisation gespendet werden.
Verstöße gegen die Vorgaben können weitgehende Konsequenzen haben. „Typische Pflichtverletzungen bei der Verletzung von Compliance-Regeln“ können zur Kündigung des Beschäftigten führen, erklären Anja Mengel und Jan Peters.
Weihnachtsfeier eskaliert: Kündigung droht
Aber nicht nur Geschenke können riskant für das Arbeitsverhältnis sein. Es ist eine schlechte Idee, die betriebliche Weihnachtsfeier noch „inoffiziell“ im Weinlager des Arbeitgebers fortzusetzen. Nach der Weihnachtsfeier in einem Restaurant war ein Beschäftigter zusammen mit einem Kollegen zum Weintrinken im Aufenthaltsraum der Winzergenossenschaft.
Das Tor zum Betriebsgelände wurde mit seiner Zutrittsberechtigungskarte geöffnet. Das Ergebnis des feuchtfröhlichen Abends: Vier leere Flaschen Wein, zahlreiche Zigarettenstummel im Mülleimer, auf dem Fußboden eine zerquetschte Mandarine auf dem Fußboden. Einer der beiden Mitarbeiter hatte sich zudem neben der Eingangstür erbrochen, und das Hoftor stand offen.
Das Unternehmen, eine Winzergenossenschaft, sprach daraufhin von Hausfriedensbruch und Diebstahl, kündigte den Beschäftigten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hielt dies für berechtigt.