Widersprüchliches Afghanistan
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Noch vor wenigen Tagen wurden Geflüchtete nach Afghanistan abgeschoben. Zugleich nimmt Deutschland Afghanen auf, die für die Bundeswehr gearbeitet haben. Wie passt das zusammen?
Nach aktuellen Zahlen sind von 2013 bis zum letzten Jahr 798 afghanische Ortskräfte sowie 2.596 ihrer Angehörigen von Deutschland aufgenommen worden. Insgesamt also 3394 Menschen. Weiteren knapp vierhundert Ortskräften zuzüglich ihrer rund 1.500 Angehörigen liegen Zusagen für die Ausreise nach Deutschland vor.
Als Ortskräfte gelten Afghanen, die in ihrem Land etwa für die Bundeswehr, deutsche Entwicklungsprojekte oder die Bundespolizei gearbeitet haben. Derzeit sind diejenigen Afghanen berechtigt, eine Aufnahme in Deutschland zu beantragen, die in den vergangen zwei Jahren für eine deutsche Institution vor Ort gearbeitet haben. Sie müssen darlegen, dass sie im Zusammenhang mit dieser Beschäftigung gefährdet sind.
Möglicherweise erweitert sich der Kreis der Antragsberechtigten noch. Zumindest fordern dies Politiker, Diplomaten, Militärs und Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung.
Taliban fordern zum Bleiben auf
Die USA und ihre Nato-Verbündeten hatten dieses Jahr angekündigt, ihren Einsatz bis zum September dieses Jahres zu beenden und aus Afghanistan abzuziehen.
Die islamistischen Taliban, die immer noch oder wieder weite Teile des Landes kontrollieren, hatten kürzlich erklärt, dass die afghanischen Ortskräfte, die für die Besatzer gearbeitet hatten, Reue zeigen, aber das Land nicht verlassen, sondern es mit aufbauen sollten.
Die Diskussion um die Aufnahme der Ortskräfte lässt die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung in einem merkwürdigen Licht erscheinen. Vor allem angesichts der andauernden Abschiebungen von Geflüchteten in das zentralasiatische Land. Vor wenigen Tagen erst erfolgte eine Sammelabschiebung. Es war der 39. Abschiebeflug seit Dezember 2016. Abschiebungen in unsichere Drittstaaten sind gesetzlich eigentlich nicht vorgesehen.
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