Wird Puigdemont doch noch wegen "Rebellion" ausgeliefert?
La Vanguardia berichtet von Informationsanfragen des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein, die auch Anweisungen an die Polizei betreffen
Nachdem das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 5. April in seiner Begründung zur Aussetzung der Auslieferungshaft schrieb, dass es im Fall des abgesetzten katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont lediglich eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Untreue, aber keine wegen "Rebellion" für möglich halte, weil die vom spanischen Richter Llameas konstruierte Gewaltgefahrschaffung nach deutschem Recht nicht strafbar sei, ist es um den abgesetzten katalanischen Ministerpräsidenten in deutschen Medien ruhig geworden.
Anders in Katalonien: Dort meldete die in Barcelona ansässige Zeitung La Vanguardia am Wochenende, dass das Oberlandesgericht unter Rückgriff auf den Artikel 15 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren via Euro Just (der Justizbehörde der Europäischen Union) beim spanischen Obersten Gerichtshof, dem Tribunal Supremo (TS), weitere Informationen angefordert habe.
Von entscheidender Bedeutung
Diese weiteren Informationen betreffen der Zeitung nach nicht nur die Finanzierung des Unabhängigkeitsreferendums (auf die sich der Untreuevorwurf stützt und wegen der der spanische Richter Llarena wiederum selbst um weitere Informationen von Finanzminister Montoro ersucht hat - vgl. Spanischer Finanzminister entlastet Puigdemont vom Vorwurf der Veruntreuung), sondern auch die Frage, inwieweit Puigdemont mögliche Anweisungen an die katalanische Polizei zuzurechnen sind, das Referendum nicht zu verhindern und sich vielleicht sogar der spanischen Zentralpolizei entgegenzustellen.
Ob Puigdemont wegen Rebellion (und nicht nur wegen Untreue) ausgeliefert wird, ist insofern von entscheidender Bedeutung, als er in Spanien wahrscheinlich nur in diesem Fall wegen des deutlich höher strafbewehrten Delikts angeklagt und verurteilt werden kann. Ob spanische Gerichte die daraus resultierende Ungleichbehandlung von Angeklagten tatsächlich wollen, ist fraglich, weshalb es Oliver García von dejure.org für gut möglich hält, dass die dortige Justiz den europäischen Haftbefehl lieber erneut außer Kraft setzt, wie sie das nach entsprechenden Signalen aus Belgien bereits am 5. Dezember machte (vgl. Puigdemont-Auslieferung: Nicht so einfach, wie die ARD meint). Allerdings wird teilweise auch die Rechtsmeinung vertreten, dass eine Auslieferung wegen bloßer Untreue eine Anklage wegen Rebellion doch nicht ausschließt.
Treffen in Den Haag
Das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein wollten die Informationsanforderung auf Anfrage von Telepolis weder bestätigen noch dementieren. Stattdessen hieß es, man mache zum laufenden Auslieferungsverfahren keine inhaltlichen Angaben. Das Oberlandesgericht bestätigte Telepolis aber, dass ein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung "noch nicht eingegangen" ist.
La Vanguardia bringt die Möglichkeit, dass sich das deutsche Oberlandesgericht nun doch wieder mit dem Rebellionsvorwurf befasst, mit einer am 17. April sehr offen formulierten Kritik einer Beschwerdekammer des TS in Verbindung, in der der Oberste Gerichtshof schreibt, es hätte am 1. Oktober zu einem "Massaker" kommen können. Da die Gewalt an diesem Tag weitgehend von der Zentralpolizei ausging, wären dann deren Handlungen praktisch der "Beweis" dafür, dass das Tatbestandsmerkmal "Gewalt" für Puigdemont greift.
Fünf Tage vorher, am 12. April, hatten sich Vertreter der spanischen und der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft in Den Haag getroffen . Dabei sollen die Spanier den Deutschen der separatistenkritischen Zeitung El País nach "Videos mit Aufnahmen von Gewaltszenen" aus Katalonien vorgeführt haben.
Eine Vermittlung der EU oder anderer Länder im Katalonienkonflikt, wie sie Puigdemont und die hinter ihm stehenden Parteien fordern (vgl. "Unabhängigkeit ist nicht die einzige Lösung" und "Junckers Kommission war bisher eine große Enttäuschung") lehnt die spanische Zentralregierung ab. "Wir", so Vizeministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaria zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung, "bieten ja auch nicht an, bei Gebietsstreitigkeiten in anderen Staaten zu vermitteln, die selbst wissen, was zu tun ist."
Ihrer Meinung nach hat Puigdemont "nur für die eigenen Leute regiert" und in der Bevölkerung keine Mehrheit, obwohl die nach seiner Absetzung angesetzten Wahlen erneut von Parteien gewonnen wurden, die für eine Unabhängigkeit Kataloniens eintreten. Der von ihnen im März zum neuen Regionalpräsidenten erkorene Jordi Sànchez konnte bislang nicht gewählt werden, weil er in Haft sitzt.