Zensurzusammenarbeit
Der bayerische und der ungarische Innenminister schließen ein Kooperationsabkommen und die EU marschiert auf Netzsperren zu
In den letzten Wochen war die ungarische Regierung aufgrund eines Mediengesetzes in die Kritik geraten, das es unter anderem erlaubt, existenzbedrohend hohe Bußgeldbescheide zu verhängen, wenn ein von Vertrauensleuten der Regierungspartei dominierter Rat eine Darstellung als "jugendgefährdend" oder "unausgewogen" einstuft.
Nun traf sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, der in der Vergangenheit immer wieder mit dem Ruf nach Medienverboten auf sich aufmerksam gemacht hatte, mit seinem ungarischen Amtskollegen Sándor Pintér zu einem "Arbeitsgespräch", nach dem beide eine gemeinsame Erklärung unterzeichneten, in der es heißt, dass sie vor allem in den Bereichen "Kinderpornografie und Internetkriminalität" enger zusammenarbeiten wollen.
Unter "Internetkriminalität" subsumieren "Cyberfahnder", wie einer davon kürzlich im Rahmen einer recht wirren Argumentation im Spiegel zugab - auch "Alltagsstraftaten" wie "Verunglimpfung". Gegen solche Delikte, von denen sich Politiker und große Unternehmen besonders häufig betroffen zu sehen scheinen, helfen nationale Verbotsregeln und Vorratsdatenspeicherungsgesetze nur bedingt - denn bereits jetzt gibt es beispielsweise in Deutschland eine ganze Reihe von Personen und Firmen, die so exzessiv abmahnen, dass sich die kritische Berichterstattung über sie praktisch vollständig ins Ausland verlagerte.
Um auch Kritik aus dem Ausland zu unterbinden ist die Einrichtung einer Netzsperren-Zensurinfrastruktur nötig, wie sie die EU per Direktive einführen will. Die Weichen dafür werden bereits am 3. Februar gestellt, wenn der der Europaparlamentsausschuss für "Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" (LIBE) darüber abstimmt. Das von ihm beschlossene Positionspapier wird später dem Plenum vorgelegt.
Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights (EDRi) wollen eine Regelung erreichen, die so formuliert ist, dass sie Mitgliedsländer nicht dazu zwingt, eine Netzsperr-Zensurinfrastruktur aufzubauen, sondern dies - wie bereits jetzt - den nationalen Regierungen anheim stellt. Außerdem soll festgeschrieben werden dass es Netzsperren nur auf Basis von Gesetzen geben darf - und nicht über die rechtsstaatsumgehende Abkürzung einer "Selbstregulierung" durch Verträge mit Providern.
EDRi ruft deshalb dazu auf, massenhaft bei Ausschussmitgliedern anzurufen und stellt dafür Argumentationshilfen zur Verfügung. Auf die Behauptung, dass die Zensurinfrastruktur ja lediglich für "kinderpornografische Inhalte" eingesetzt werde, könnte ein Anrufer dem Leitfaden nach sein Gegenüber beispielsweise mit dem Hinweis in Erklärungsnöte bringen, dass "die Hauptunterstützer von Internetsperren im Ministerrat [...] jene Staaten [sind], die bereits von der Sperre von Kinderpornografie zur Sperre von anderen Inhalten übergegangen sind, beispielsweise zum Schutz von Glückspielmonopolen und der Musik- und Filmindustrie". Hinzu kommt, dass die Definition der EU von "Kinderpornografie" so untauglich ist, dass sie auch Standard-Erwachsenenpornografie umfasst, weshalb sie sich ausgezeichnet als Generalvorwand gegen verschiedenste Inhalte verwenden lässt. Zum Beispiel auch gegen Wikileaks.
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