Zu giftig für Europa - gut genug für den Export?
Geschäfte mit Pestiziden: Entwicklungspolitisches Netzwerk erhebt schwere Vorwürfe gegen deutsche Chemieriesen und kritisiert Gesetzgebung als fahrlässig
Hochgiftige Pestizide sind in Europa verboten, Chemiekonzerne wie Bayer und BASF exportieren sie dennoch in andere Länder - mit teils fatalen Folgen für die Gesundheit von Bauern und Landarbeitern. Das entwicklungspolitische Netzwerk Inkota (Information, Koordination, Tagungen zu Themen des Nord-Süd-Konflikts und der Konziliaren Bewegung) hat am Montag gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem Pestizid Aktions Netzwerk (PAN Germany) eine Studie zu diesem Thema vorgestellt.
Die Recherchen zeigen, dass Bayer und BASF mindestens 33 Wirkstoffe vermarkten und auch teilweise entwickelten, welche die Gesundheit von Menschen gefährden können. Viele dieser Wirkstoffe seien schon in geringer Dosis tödlich, heißt es in der Erklärung der Herausgeber. Andere stehen im Verdacht, Krebs auszulösen, das Erbgut zu schädigen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen oder das ungeborene Leben zu schädigen. Mindestens acht dieser Stoffe stehen demnach in Brasilien, Mexiko und Südafrika im Angebot der beiden Chemieriesen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die Stoffe nach ihrer Giftigkeit ein. Das Insektizid (Beta-)Cyfluthrin von Bayer wird in der zweithöchsten Stufe (WHO-Stufe 1B) eingeordnet. Schon in geringen Mengen kann es tödlich sein, selbst mit Schutzausrüstung sind die Anwender einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärte 2018, dass Landarbeiter dem Stoff "selbst bei der Verwendung von Schutzausrüstungen" in einem inakzeptablen Maße ausgesetzt sind.
Schutzausrüstung nur "Dekoration"
Bayer bietet diesen Wirkstoff dennoch an. Unter anderem auf den Weinfarmen Südafrikas kommt er zum Einsatz. Weibliche Saisonarbeitskräfte würden in die Weinberge geschickt, auch wenn Ackergifte versprüht würden, heißt es in er Studie. Von den Landarbeitern wird die Schutzausrüstung als reine "Dekoration" beschrieben: Einen Tag vor einer Inspektion werde sie verteilt und anschließend müsse sie wieder abgegeben werden.
In Mexiko ist es ähnlich. Dort verdingen sich etwa drei Millionen Wanderarbeiter auf den Feldern von Großgrundbesitzern. Wenn sie ihre Heimatregion verlassen, ziehen oftmals ganze Familien los. Die Mütter müssen ihre Kinder dann mit auf das Feld nehmen; sie tragen ihre Babys, Kleinkinder bleiben am Feldrand zurück und ab dem siebenten Lebensjahr müssen die Kinder ihren Anteil zum Familieneinkommen beitragen. Unter anderem das Menschenrechtszentrum Tlachinollan in Tlapa, Guerrero, dokumentiere die Situation vor Ort, heißt es in der Studie. Und das Menschenrechtszentrum belege seit Jahren, dass die Landarbeiter nicht vor den Pestiziden geschützt sind.
"Erbrechen, Übelkeit, Hautausschlag"
Um Einzelfälle handelt es sich nicht, und das Problem ist nicht nur auf die drei untersuchten Länder beschränkt. Nach einer im letzten Jahr veröffentlichten Studie kommt es jedes Jahr zu rund 385 Millionen akuten Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln. Weltweit wäre damit fast jeder zweite Bauer und Landarbeiter betroffen. "Die Folge dieser akuten Vergiftungen sind Erbrechen, Übelkeit, Hautausschlag bis hin zu Ohnmacht und neurologischen Schäden. Sie sind akut und gehen dann wieder weg", erklärte der Toxikologe Peter Clausing, Mitautor der Studie, gegenüber der Deutschen Welle.
Die langfristigen Folgen wurden dabei aber nicht untersucht. Betroffen sind vor allem Menschen in den Schwellen- und Entwicklungsländern, wo es nur schwache Sicherheits- und Umweltvorschriften gibt. Etwa 200.000 Menschen sterben jedes Jahr an den akuten Vergiftungen. Wiebke Beushausen vom Inkota-Netzwerk empfindet es als Skandal, dass in Europa verbotene Wirkstoffe dennoch in Deutschland produziert und in Drittländer exportiert werden dürfen. Es sei grob fahrlässig, erklärte sie, dass die Bundesregierung nicht einschreite, obwohl akuter Handlungsbedarf bestehe. "Die Doppelstandards im Handel mit Pestizidwirkstoffen sind symptomatisch für eine verantwortungslose Wirtschaftspolitik, die deutsche und europäische Exportinteressen über die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten stellt."
Wenn sie wollte, könnte die Bundesregierung den Export hochgiftiger Pestizidwirkstoffe verhindern. Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt es dem Bundeswirtschaftsministerium, die Ausfuhr zu verbieten, wenn nicht auf andere Weise zu behebende "Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder sonstiger Gefahren, insbesondere für den Naturhaushalt" bestehen. Dass sie es nicht tut, könnte zwei Gründe haben. Einer davon ist: Die beiden deutschen Chemieriesen, Bayer und BASF, sind führend im Verkauf dieser Stoffe. Nach den Recherchen der Schweizer Organisation "Public Eye" verkaufen drei Unternehmen 85 Prozent der hochgiftigen Pflanzenschutzmittel: Bayer, BASF und die schweizerische Syngenta. Und sie generieren Milliardenumsätze mit ihnen.
Der andere Grund könnte sein, dass die Bundesregierung auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen setzt. So hatte beispielsweise Bayer 2013 erklärt, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit mehr zu vermarkten. Denn konnten die Studienautoren das Gegenteil nachweisen. "Die freiwilligen Selbstverpflichtungen sind oft nur leere Versprechen", so der Toxikologe Clausing. Stattdessen brauche es ein völkerrechtlich verbindliches "Produktions-, Lagerungs- und Exportverbot für hochgefährliche Pestizidwirkstoffe".
Einen Schritt in diese Richtung ist Frankreich in den letzten Jahren gegangen. Es hatte ein Gesetz verabschiedet, nach dem ab 2022 Pestizide weder in Frankreich produziert noch exportiert werden dürfen, wenn sie in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Bayer, BASF und Syngenta hatten zwar dagegen geklagt, aber das französische Verfassungsgericht bestätigte im Januar 2020 die Exportverbote.
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