Zypries stößt auf taube Ohren
Die SPD-Justizministerin scheiterte mit ihrem Entwurf für eine Neufassung des "Großen Lauschangriffs" am Widerstand der eigenen Partei und der Grünen
"Nicht abgesprochen", "äußerst problematisch", "nicht mehr auf der richtigen Seite des Rechtsstaates" - das Urteil der Koalitionsparteien über den aktuellen Referentenentwurf der sozialdemokratischen Justizministerin Brigitte Zypries ist verheerend. Am klarsten brachte Zypries' schleswig-holsteinische Amtskollegin die Stimmung am heutigen Freitag auf den Punkt: Die Bundesministerin solle doch mal darüber nachdenken, "es noch einmal neu zu versuchen". Zypries hat am Freitag denn auch ihren Entwurf zurückgezogen und gesagt, dies sei nicht die Fassung, über die das Kabinett abstimmen soll.
Der Eskalation war ein politisches Manöver der Justizministerin vorausgegangen, das an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten ist. Entgegen der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes, die Grenzen des sogenannten Großen Lauschangriffes enger zu stecken, versuchte Zypries mit der Neufassung des entsprechendes Gesetzestextes künftig auch Träger von Berufsgeheimnissen belauschen zu lassen, um der Bedrohung durch Terroristen entgegen treten zu können. Wie zu erwarten, liefen Verbände von Ärzten, Anwälten und Journalisten Sturm gegen das Vorhaben.
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) etwa beklagte, dass im Falle einer Verabschiedung des Entwurfs "die Wächterfunktion der Presse eingeschränkt" werde. Zwar seien sich die Zeitungsverleger mit der Bundesregierung einig, dass alles Menschenmögliche getan werden müsse, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen und terroristische Aktionen zu verhindern, sagte ein Sprecher des BDZV. Doch dürfe dies nicht zu einer Einschränkung der Pressefreiheit führen.
Viele Skandale und auch Verbrechen seien in den zurückliegenden Jahren durch die Presse aufgedeckt worden. Dabei habe am Anfang in vielen Fällen ein vertrauliches Gespräch zwischen Informant und Journalist gestanden. "Die Pläne der Justizministerin sind für Journalisten völlig inakzeptabel", meint auch der Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken. Der praktische Wegfall des Informantenschutzes mache die Pressefreiheit in Deutschland zu Makulatur. Die Regierung sei zum Einschreiten aufgerufen, weil der Entwurf der Justizministerin dem "tiefsten und schlimmsten Eingriff in die Pressefreiheit seit der Spiegel-Affäre im Jahr 1962" gleichkomme.
Seit der Große Lauschangriff 1998 gesetzlich etabliert wurde (Bundesrat verabschiedet Lauschangriff), schwelt der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern staatlicher Überwachung. Auf eine Klage gegen das Gesetz - zu den Initiatoren zählte auch der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum - hatte das Bundesverfassungsgericht erst am 3. März die Nachbesserung des Urtextes gefordert. Um diesem Urteil gerecht zu werden, sah der nun gescheiterte Referentenentwurf eine Eingrenzung der Gründe für Abhörmaßnahmen auf schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag vor. Nach jetziger Gesetzeslage genügen eine Reihe juristisch niedriger bewerteter Delikte wie Verstöße gegen das Asylrecht, Drogenhandel oder Korruption zur Anordnung einer Abhörmaßnahme. Zugleich aber sollte, quasi durch die Hintertür, der Schutz für Berufsgeheimnisträger aufgehoben werden. Wer nun glaubt, dass solche Vorstöße nur von Innenminister Otto Schily kommen könnten, liegt so falsch nicht: Vor Amtsantritt arbeitete Brigitte Zypries als Staatssekretären im Innenressort. Skepsis war also angebracht.
Und tatsächlich wäre auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eingrenzung der Straftaten eine juristische Nullnummer geworden. Schließlich geht es bei der Überwachung um Gefahrenprävention - und wer weiß schon, was ein mutmaßlicher Gewalttäter noch so anrichten kann. Beim jetzigen Entwurf wäre eine Aufweichung der gerichtlich geforderten Nachbesserung von vornherein einprogrammiert gewesen. Damit aber wäre zugleich ein besorgniserregender Trend zur weiteren Überwachung verstärkt worden. So beklagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, unlängst erst einen rapiden Anstieg der Telefonüberwachung. Nach Angaben des Bundesbeauftragten wurden im vergangenen Jahr 24.441 Fälle von telefonischen Überwachungsmaßnahmen dokumentiert. In diese Zahl fließen diejenigen Überwachungen nicht ein, die ohne richterlichen Beschluss durchgeführt worden sind. Im Jahr 2002 waren noch 21.874 Fälle dokumentiert worden. Zum Vergleich: 1995 wurden 4674 Mal Telefonüberwachungen angeordnet.