Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht gesteht Energiekonzernen Entschädigung zu

Der von der schwarz-gelben Regierung vollzogene Atomausstieg 2011 wird vom Gericht ansonsten als zumutbar betrachtet

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Klagen der Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall gegen den nach Fukushima schnell vollzogenen Atomausstieg der schwarz-gelben Regierung im Jahr 2011 zurückgewiesen. Die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 seien zumutbar. EnBW hatte sich der Klage nicht angeschlossen, da der Konzern weitgehend verstaatlicht ist.

Aber es kommt eine große Einschränkung, die der Regierung und damit den Steuerzahlern teuer zu stehen kommen könnte. Das Gesetz habe nämlich die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie insofern verletzt, da die 2002 festgelegten Stromerzeugungskontingente bis zu den Abschaltterminen nicht sichergestellt worden seien: "Hierdurch werden die durch die Eigentumsgarantie geschützten Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen unzumutbar, teilweise auch gleichheitswidrig beschränkt." Verfassungskonform seien hingegen die von Schwarz-Gelb beim Ausstieg vom Ausstieg aus der Atomenergie 2010 beschlossenen Verlängerungen, die aber 2011 "entwertet" wurden.

2011 ließ die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel 8 AKW sofort ausschalten, für die restlichen Kraftwerke wurde eine Restlaufzeit festgelegt. 2022 muss das letzte AKW vom Netz genommen werden. Damit kam die Bundesregierung auf den Ausstiegsplan der rot-grünen Regierung von 2002 zurück, den sie 2010 gekippt hatte, um die AKW 12 Jahre länger laufen zu lassen.

Bis 30. Juni 2018 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen, verordnet das Bundesverfassungsgericht. Den Konzernen stehen eine "angemessene Entschädigung, Laufzeitverlängerungen oder ein anderweitiger Ausgleich" zu. Die Entschädigungen dürften allerdings nicht riesig werden, denn sie betreffen nach dem Urteil die Investitionen, die die Konzerne in AKW nach dem Ausstieg aus dem Ausstieg bzw. den 2010 zugeteilten Zusatzstrommengen bis 2011 getätigt haben.