Berliner Volksabstimmung: Störmanöver des Senats
In Berlin wird am 3. November über die kommunale Stromversorgung abgestimmt. Der Senat versucht, den Befürwortern der Rekommunalisierung den Wind aus den Segeln zu nehmen
Das Berliner Abgeordnetenhaus wird heute aller Voraussicht auf Antrag der SPD-CDU-Koalition ein Gesetzespaket annehmen, mit der die Bundeshauptstadt sich ein neues Stadtwerk schafft. Ein Ministadtwerk, wie der sogenannte Energietisch kritisiert.
Die finanzielle Ausstattung sei viel zu mager und die Beschränkung auf den Vertrieb selbstproduzierten Stroms beschränke die Leistungsfähigkeit des Modells. Den geplanten Beirat hält man eher für ein Feigenblatt ohne ernsthafte Kontrollbefugnis. Der Energietisch hat in den letzten Jahren ein Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Stromversorgung initiiert. Am 3. November sind die Berliner Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen.
In allen Punkten bleibt der Vorschlag der Koalition weit hinter dem des Energietisches zurück. Soziale Aspekte der Energieversorgung blendet die Koalition sogar völlig aus. Zudem soll das Stadtwerk der Koalition extra klein gehalten werden. Wer eine echte demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung möchte stimmt am 3.11. mit Ja!
Nach dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf sollen die Stadtwerke ausschließlich Strom erneuerbarer Energieträger verkaufen. Dazu sollen unter anderem eigene Erzeugungskapazitäten schrittweise aufgebaut werden. Außerdem sollen die neuen Stadtwerke sowie der Netzbetrieb der Kontrolle der Bürger unterworfen sein. Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat sollen zum Beispiel neben den Wirtschafts- und Umweltsenatoren sieben Vertreter der Beschäftigten sowie sechs von den Berlinern direkt gewählte Personen angehören. Außerdem sind ein Initiativrecht für Bürgerinitiativen sowie jährliche Bürgerversammlungen in den Bezirken vorgesehen
Während CDU und SPD sich gegen die Annahme des Volksbegehrens aussprechen, wird es von den Oppositionsparteien (Linke, Grüne und Piraten) unterstützt. Diese hatten sich entsprechend empört über das Vorgehen der Regierungsparteien geäußert. Deren Vorschlag war im Eilverfahren eingebracht worden, wodurch sich die Opposition brüskiert fühlte. Die Linkspartei stellte in Frage ob ein solches Verfahren überhaupt zulässig ist.
Schon der späte Termin der Abstimmung hatte für viel Unmut in der Bundeshauptstadt geführt. Durch eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl hätte nicht nur Geld gespart, sondern auch für eine höhere Beteiligung gesorgt werden können. So müssen die Initiatoren fürchten, dass das Begehren scheitert, wenn zu viele der am Sonntag zur Abstimmung aufgerufenen Berliner zuhause bleiben. Das Gesetz ist nur dann angenommen, wenn mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten, also rund 625.000 Personen, mit Ja stimmen.