Die Schweizer Anforderungen an Banken gehen über Basel III hinaus
Die Eidgenossen wollen verhindern, dass Banken erneut durch den Steuerzahler gerettet werden müssen
Die Schweizer Bankenlandschaft, auf die das Alpenland so stolz war, ist in der Finanzkrise schwer ramponiert worden. Das Bild vom sicheren Anlageland ging zu Bruch und nun scheinen die Eidgenossen alles tun zu wollen, um wieder Vertrauen aufzubauen. Sie setzen sich deshalb deutlich von Basel III ab, auch wenn es sich dabei um eine Stadt in der Schweiz handelt. Bern ist klar, dass die kürzlich in Basel beschlossene Finanzmarktregulierung nicht nur soft sondern auch völlig unzureichend ist, bei der lange Übergangsregeln dafür sorgen, dass sich über Jahre zunächst praktisch gar nichts ändert.
Treffen sollen die Schweizer Regeln die großen Banken UBS und Credit Suisse. Sie hatte sehr hoch gepokert, waren schwer in Schieflage gekommen und mussten mit Steuergeldern gerettet werden. Ein wesentlicher Grund, warum eine Expertenkommission nun Vorschläge macht, die deutlich über die Regulierungen hinaus gehen, die in Basel III vorgesehen sind, hat auch mit der Situation zu tun, dass die beiden Großbanken allein die gesamte Schweiz ruinieren können. Die Bilanzsummen von UBS und Credit Suisse sind sechsmal größer als das Schweizer Volkseinkommen.
Die systemischen Grossbanken sollen künftig Eigenmittel in Höhe von 19% vorhalten, addiert man "harte" und "weichen" Kapitalanforderungen zusammen. Insgesamt wird so eine fast doppelt so hohe Eigenkapitalquote verlangt, wie nach Basel III vorgeschrieben ist. Zudem soll es mit bedingten Pflichtwandelanleihen unterlegt werden. Diese "contingent convertibles bonds", sogenannte "Coco-Bonds", sollen im Notfall automatisch in hartes Eigenkapital gewandelt werden, wenn vorgegebene Eigenkapitalquoten unterschritten werden. Als hartes Kernkapital soll 10% vorgehalten werden. Es liegt also etwa 40% höher als bei Basel III. Die Vorschläge der Kommission, die aus Bankern, Finanzwächtern und Wissenschaftlern besteht, gehen insgesamt deutlich darüber hinaus, schließlich sieht Basel III nur eine harte Eigenkapitalquote von 7% Prozent und eine Gesamtkapitalquote von 10,5% vor. Dabei wollen die Schweizer nicht nur die Quoten erhöhen, sondern deutlich strenger soll auch geschaut werden, was bei den risikogewichteten Aktiva überhaupt als Eigenkapital gewertet werden kann.
Die Experten wollen auch eine progressive Kapitalsteuer eingeführt sehen, wonach sich das hinterlegte Eigenkapital nach der Bedeutung der Bank im Finanzsystem richtet. Anders als bei Basel III werden nicht alle Institute über einen Kamm geschoren, womit unter anderem die Privatisierung der Sparkassen vorangetrieben wird. Gefordert wird beim Nachbar auch, dass die Institute in einem Krisenfall systemrelevante Funktionen schnell aus dem Gesamtkonzern herauslösen können, um sie im Notfall getrennt weiterführen zu können. Die Eidgenossen tun also insgesamt nicht so, als würden damit Krisenfälle verhindert, sondern machen trotz deutlich strengerer Regeln Vorschläge, wie mit zukünftigen Notsituationen umgegangen werden kann. Vorgesehen ist deshalb auch, dass im Krisenfall die Finanzaufsicht die mögliche Abspaltung und Abwicklung übernimmt, wenn die Banken nicht entsprechen vorsorgen.
Da auch Vertreter der Großbanken in der Kommission saßen, kann davon ausgegangen werden, dass sie keine Probleme bekommen werden, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Deshalb darf man aber auch davon ausgehen, dass selbst diese Regeln noch nicht streng genug sind, um wirksam zu verhindern, dass die Steuerzahler irgendwann wieder Kasse gebeten werden. Deshalb dürften die Vorschläge auch rasch in das Schweizer Bankengesetz aufgenommen werden. Allerdings sollen auch sie erst parallel zu den Basel-III-Vorschriften Ende 2018 in Kraft treten. Auch hier ist das Zeitfenster also noch eine lange Zeit offen. Betont wird aber, dass mit den Maßnahmen sowohl das Schweizer Bankensystem, als auch der ganze Finanzplatz gestärkt werden würde. Es geht vor allem darum, das angeschlagene Image aufzupolieren. Allerdings führt man dabei Basel III als unnütz vor.