Die Spione und das Urheberrecht - Update

NSA-Untersuchungsausschuss rätselt über Urheberrecht an Selektoren

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Im NSA-Untersuchungsausschuss ging es am Donnerstag um jene 40.000 der 14.000.000 Selektoren, bei denen die BND-Spione die Verschwörungstheorie ausheckten, dass die NSA-Spione eventuell spionieren, und zwar gegen deutsche bzw. europäische Interessen. Bereits im Vorfeld des Auftritts des zum Gutachter bestellten Ex-Bundesverwaltungsrichters Kurt Graulich hatte es gewisse Irritationen über den Einfluss des BND auf den Gutachter gegeben. Die Opposition ist aus irgendwelchen Gründen der Meinung, dass sie statt Graulich lieber selber diese Selektoren ansehen würde.

Das Blut gefror jedoch in dem Moment, als im Ausschuss die geheimnisvollste aller Geheimwaffen zum Vorschein kam: das Urheberrecht! Bereits die Streitkräfte hatten erfolgreich das Urheberrecht ins Feld geführt, um unerwünschte Zweitnutzung ihrer Berichte zu unterbinden. So entspann sich zwischen dem Grünen Konstantin von Notz und Graulich der folgende Dialog (zitiert nach netzpolitik.org):

Notz: Frage: Was sind Selektoren rechtlich? Haben auf Urheberrechtstheorie Bezug genommen. Wenn USA meine IMEI in Selektorenliste aufnehmen wollen, dann sagen sie: Die NSA hat ein Urheberrecht an der IMEI meines Telefons?
Graulich: NSA hat nur Urheberrecht an Selektor ihrer IMEI-Nummer, das sind doch zwei verschiedene Dinge.
Notz: Nein. Bei Permutation könnte man noch diskutieren, aber ich glaube, eine Schreibweise kann kein Urheberrecht begründen.
BND hat teilweise NSA-Selektoren übernommen, ist das ein Urheberrechtsverstoß?
Graulich: Nicht mein Thema, aber kann sein.
Notz: Geht darum, ob an meiner Mailadresse etc. Gegenstand einer Urheberrechtsverletzung sein?
Graulich: Sie springen von einem zum anderen.

Diverse Kommentatoren unkten, den Geheimdiensten könnte das Springersche Leistungsschutzunrecht zum Verhängnis werden. Oder die NSA könnte sich gar auf das Schutzrecht des Datenbankherstellers berufen. Nachdem der BND schon mit den Mehrkosten für seine Berliner Hütte die Geduld des Steuermichels strapazierte, argwöhnte mancher, dass nun vielleicht auch die VG Wort zur Kasse bittet.

Unter uns: Soweit bekannt, wurde die NSA nicht dazu geschaffen, um Kunst zu produzieren. An einer einzelnen IMEI oder deren Selektor hat niemand ein Urheberrecht. Das Selektieren greift auch nicht in Urheberrechte ein. Und damit sich unsere Geheimagenten von GEMA, Waldorf Frommer oder Tatort-Autoren beim Weltretten behindern lassen, wurden in § 45 UrhG Ausnahmen zugunsten von Behörden zum Zweck der öffentlichen Sicherheit niedergelegt. Lediglich bei der Weihnachtsfeier müssen die Pullacher etwa an die GEMA abdrücken. Aber nur, falls eine Musiknutzung rauskommt. Das wird man doch fachmännisch zu verhindern wissen?

UPDATE:

Wie Golem berichtet, soll Graulich dem Grünen gegenüber auch mit dem "Geschäftsgeheimnis der NSA" argumentiert haben. Zwar bezeichnet man das Geschäft der Spione bisweilen gerne als das "zweitälteste Gewerbe der Welt", so dass es folgerichtig wäre, wenn sich die NSA auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach § 17 UWG berufen könnte. Allerdings definiert das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb "Unternehmen" und "geschäftliche Handlung", in dem es eine Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt voraussetzt. Es erscheint bereits zweifelhaft, ob Geheimdienste auf einem Markt im zivilrechtlichen Sinne anbieten. Jedenfalls aber schützt § 17 UWG nur die "unbefugte" Weitergabe. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG, der die Strafprozessordnung anwenden darf, dürfte aber wohl als befugter Empfänger zu bewerten sein.