EU-Parlament: E-Zigaretten sind keine Arznei

Die Nikotinverdampfer werden in die Tabakprodukte-Richtlinie integriert

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Das Hin und Her ist vorbei: Während die Bundesregierung die E-Zigaretten, bei denen nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampft werden, als apothekenpflichtige Arzneimittel eingeordnet hat(was von Gerichten allerdings abgewiesen wird), sieht das Europäische Parlament das anders. Am Dienstag einigten sich die Fraktionen auf einen Kompromiss, wonach der Umgang mit den Verdampfern in der bereits bestehenden Tabakprodukte-Richtlinie geregelt werden soll. Personen unter 18 erhalten die Geräte nicht, für Werbung gelten die gleichen Vorschriften gelten wie für Tabak. Zukünftig müssen die Hersteller den Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe und aller resultierenden Emissionen zukommen lassen.

Die junge Branche atmet, soweit ihr das möglich ist, durch, hätte eine Einstufung als Arzneimittelprodukt doch aufwendige Zulassungsverfahren bedeutet.

Weltweit ringen die Regierungen zur Zeit um die kluge Regulierung der E-Zigaretten. In einigen Staaten wie Brasilien und Norwegen ist der Verkauf verboten, in anderen streng reglementiert, in anderen gibt es keine Regelungen. Im Kern geht es um die Frage, ob die E-Zigaretten den vielen Rauchern bei der Entwöhnung helfen können oder aber Millionen von Menschen auf den Pfad der qualmenden Untugend führen. Das nennt sich dann Einstiegsdroge – eine Theorie, die sich schon bei anderen Drogen als unhaltbar erwiesen hat, sind es doch immer mehrere Faktoren, die in die Sucht führen können ( E-Zigaretten als Einstiegsdroge für Tabakzigaretten?.

Die Studienbasis ist nicht nur schmal, sondern wie so oft widersprüchlich, sowohl was die allgemeine Gefährlichkeit als auch den Nutzen zur Rauchentwöhnung angeht. Die Flüssigkeiten in den Geräten enthalten im besten Fall nur Nikotin – und im schlechtesten Fall diverse Aroma-Zusatzstoffe. Qualitätskontrollen müssten auf jeden Fall eingeführt werden, zeigen doch Inhaltsanalysen, dass einige Marken durchaus toxische Substanzen beinhalten, wie beispielsweise N-Nitrosamine und das aus dem Glykolwein-Skandal bekannte Diethylenglycol. Die vielen anderen, ansonsten bei der Verbrennung von Tabak entstehenden Stoffe fallen allerdings weg.

E-Zigaretten sind Nikotinpflastern, glaubt man den letzten Studien, wohl nur wenig überlegen, wenn es darum geht, Raucher von ihrer Sucht zu befreien. Noch liegen keine Langzeitstudien darüber vor, ob die E-Zigaretten von ihren Nutzern moderater eingesetzt werden als herkömmliche Zigaretten. Oder aber ob die muntere Parallelnutzung vorherrscht. Weniger natur-, denn marktgemäß wird das größere Angebot, das Rauchverbot in Gaststätten und ein eventuell entstehender Hippnessfaktor dafür sorgen, dass einige Menschen dem rauchlosen Nikotin verfallen. Denn auch in seiner tabaklosen Form wird Nikotin ein hohes Suchtpotential zugesprochen. Der körperliche Nikotinentzug, der mit einer allgemeinen Missstimmigkeit verbunden ist, dauert allerdings nur maximal 48 Stunden, das Verlangen bleibt dagegen noch zwei bis vier Wochen erhalten.

Warum nun ausgerechnet E-Zigaretten nicht zum Missbrauch verleiten sollten, ist angesichts einer global ungebremsten Konsumlust unklar. Aber bei aller Kritik am Tabaklobbyismus, dem meist umweltschädlichen Tabakanbau und dem destruktiven Konsumverhalten der Raucher reichen sich in der Rauchverbotdebatte lustfeindliche Puritaner im Regulierungswahn gerne die Hände. Leider ist Tabak durch die Zigarette zu der profansten psychoaktiven Substanz überhaupt geworden. Daran wird die E-Zigarette nichts ändern.