Fotografenvereinigung Freelens sieht Presse- und Kunstfreiheit in Gefahr
Geplante Änderung des § 201a StGB birgt Rechtsunsicherheiten
Der Bundestag hat heute in erster Lesung über die Änderung des § 201a StGB beraten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt. Das Verbot beschränkte sich bislang auf das eigenmächtigte Fotografieren etwa in Privaträumen, öffentlicher Sauna usw.. Die Vorschrift unterscheidet sich vom Recht am eigenen Bild in der Weise, dass nicht erst das Veröffentlichen, sondern bereits das Anfertigen eine Straftat darstellt.
Der Regierungsentwurf, der europäische Vorgaben zum Sexualstrafrecht umsetzen soll, sieht die folgende Fassung vor:
»Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.«
Während man dem Verbot ungebetener Aufnahmen von Nackedeis noch folgen kann, ist jedoch höchst unklar, was unter Aufnahmen zu verstehen ist, die "Abgebildeten erheblich schaden können". Ob sich eine Aufnahme für einen Betroffenen als erheblich schädlich erweist, kann allenfalls in Evidenzfällen wie etwa beim Verlassen eines SM-Bordells prognostiziert werden. Künftig hätten es also Fotografierte in der Hand, etwa die Dokumentation ihrer Verfehlungen zu verhindern. Weder Privatdetektive noch mit versteckter Kamera arbeitende Enthüllungsjournalisten könnten künftig fotografieren, selbst wenn keine Veröffentlichung geplant ist, da entsprechend unerwünschte Aufnahmen immer dem Betreffenden abträglich sind.
Die Fotografenvereinigung Freelens e.V. befürchtet durch die geplante Änderung eine partielle Abschaffung der im Grundgesetz garantierten Presse- und Kunstfreiheit. Sie hält das ohnehin sehr weitgehende Recht am eigenen Bild für ausreichend, da sich etliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte erst durch die Veröffentlichung realisieren. Als weiteres Problem sieht Freelens das zukünftige Fotografieren von Kindern und Jugendlichen, da mit ausreichend schlechter Fantasie aus unverfänglichen Fotos solche gemacht werden könnten, die an Missbrauch von Kindern denken lassen.