Foulspiel in der Energiepolitik
Im Windschatten der WM-Aufmerksamkeit sollen das umstrittene EEG und das Fracking durchgesetzt werden
Der Bundestag entscheidet am 27. Juni über den umstrittenen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wenn es in seiner jetzigen Entwurfsform kommen sollte, würde damit das Ende des Einspeisevorrangs und der verlässlichen Vergütung für Ökostrom eingeläutet und durch Mechanismen wie die verpflichtende Direktvermarktung und eine sukkzessive Abschaffung der Einspeisevergütung für Ökostrom ersetzt werden.
Was wie die Möglichkeit klingen soll, selbst zum Stromhändler zu werden, ist für die vielen dezentralen Stromproduzenten einfach nicht umzusetzen. Der ursprüngliche Stromeinspeisevorrang (und später das EEG) waren dagegen ideal, um den Strom dezentral einzusammeln und ihn im Netz allen zur Verfügung zu stellen - ein Gegenentwurf zur zentralen Stromerzeugung und dem Oligopol der Stromkonzerne.
Statt dessen werden jetzt unerprobte bürokratische Mechanismen eingeführt - mit der Folge, dass sich die Stromabnahme jetzt nach politisch festgesetzen Quoten richten soll. Obendrauf kommt nun auch noch die Besteuerung des Eigenverbrauchs. Damit werden die Börsenstrompreise für Industriekunden weiter sinken - und die wahren Stromerzeugungskosten werden zu einem immer größeren Teil auf die privaten Stromkunden und Eigenerzeuger abgewälzt.
Die EU-Kommission kritisiert nun die Ausweitung dieser Subventionsmechanismen. Allerdings intervenieren die Kommissionare nicht für die Erneuerbare Energie. Kritikpunkt von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ist vielmehr, dass die Eigenstrombelastung nur für Neuanlagen gelten soll. Das sei ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung. Als Folge dieser Kritik aus Brüssel soll bei der EEG-Abstimmung nächste Woche nun alles noch schlimmer kommen: Die Große Koalition will die Eigenstrombesteuerung auf alle Anlagen ausweiten. Alle Eigenstromverbraucher sollen dann 2,5 Cent je Kilowattstunde zahlen.
Ebenfalls im Windschatten der WM sollte eine Rechtsänderung durchgewunken werden, die Fracking erlaubt. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte die entsprechende Änderung der „Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ schon jetzt vorlegen. Das scheint sich nun aber bis nach der parlamentarischen Sommerpause in den August zu verzögern. Die NGO Campact ruft deshalb dazu auf, sich an der Unterschriftenaktion "Fracking-Stoppen" zu beteiligen.