Gerichtsvollzieher treibt Forderung in Schufa-Zentrale ein
Ein 69-jähriger Friedrichsfehner zeigt, dass sich Klagen gegen die Kreditauskunft lohnen können
Am 28. Januar entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kreditauskunft Schufa das genaue Zustandekommen der "Scores", mit denen Banken und andere Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern beurteilen, nach § des 34 Bundesdatenschutzgesetzes auch dann nicht offenlegen muss, wenn es zu einer offensichtlichen Fehleinschätzung kam. Dieses Urteil heißt jedoch nicht, dass sich eine Klage gegen die Schufa nicht lohnen würde, wie der Fall des Friedrichsfehner Kaufmanns Rolf Bartels zeigt.
Der 69-Jährige hatte vor zwei Jahren beim Kauf einer Wohnung zufällig festgestellt, dass die Schufa Banken und Telekommunikationsdienstleistern die falsche Auskunft erteilte, er sei mit einem Bonitätswert von 36 Prozent nicht sehr kreditwürdig. Auf Anfrage erfuhr Bartels, dass dies an Insolvenzen lag, mit denen er gar nichts zu tun hatte. Er ging deshalb von einer Namensverwechslung aus, was sich als zutreffend herausstellte. Damit die Kreditauskunft das zur Kenntnis nahm, beauftragte er den Oldenburger Rechtsanwalt Heinrich Enneking, der erreichte, dass die Auskunftei ihren Eintrag abänderte und alle Personen und Unternehmen, die Bartels Kreditwürdigkeit abgefragt hatten, über die Richtigstellung informierte.
Allerdings wollte die Schufa Bartels das Rechtsanwaltshonorar nicht erstatten. Deshalb musste der Kaufmann vor die Amtsgerichte Westerstede und Wiesbaden ziehen und die 718,40 Euro über einen Gerichtsvollzieher in der Unternehmenszentrale eintreiben lassen. Bei der Schufa heißt es dazu, man habe die Anwaltskosten "zunächst" nicht bezahlt, weil man das Ergebnis einer möglichen Berufung abwarten wollte. Die darauf hin erfolgte "unmittelbare Einbeziehung eines Gerichtsvollziehers" sei absolut unüblich. Zur Frage, wie dieser Gerichtsvollziehertermin den Schufa-Score der Schufa beeinflusste, blieb eine Antworten des Dienstleister bislang aus. Die Schufa-Pressestelle entschuldigt dies damit, dass diese Frage nur die "Fachkollegen" beantworten könnten, die "im Moment sehr viele Presseanfragen bekommen".
Update: Nach Erscheinen des Artikels teilte die Schufa mit, ihr eigener Score habe sich durch die Eintreibung des Rechtsanwaltshonorars über den Gerichtsvollzieher nicht verändert, weil die Schuld ja beglichen wurde. Diese Regel gelte nicht nur für die Schufa selbst, sondern auch für andere Unternehmen und für natürliche Personen. Außerdem hätte man die Forderung nach dem Urteil des Amtsgerichts Westerstede auch ohne Einschaltung eines Gerichtsvollziehers bezahlt, angeblich fehlte dazu aber eine Kontonummer des Gläubigers.