"In grober Weise schuldhaft"

Attac macht Gutachten zum BayernLB-Skandal öffentlich

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Die bayerische Amigo2-Hinterzimmergeschäftemacherei ans Licht geholt und in juristisch relevante Prosa übersetzt - nun ist Schwarz-auf-Weiß zu lesen, wogegen sich die bayerische politische Führung stets wehrte. Das Gutachten der vom bayerischen Landtag dazu beauftragten Kanzlei Flick/Gocke/Schaumburg über die mögliche Haftbarkeit der Vorstände und Verwaltungsräte beim BayernLB-Desaster kommt zu unmissverständlichen Ergebnissen:

"...die Vorstandsmitglieder (haben) im Zusammenhang mit ihren Investitionsentscheidungen über die vom Auslandsstützpunkt New York der BayernLB aufgebauten und gehaltenen US Portfolios der Segmente US Subprime [...] auf der Grundlage unangemessener Information und weit jenseits der Grenzen ihres unternehmerischen Ermessens gehandelt."

In dem Gutachten, dass Attac zugespielt wurde und heute auf deren Website veröffentlicht wird, heißt in der Zusammenfassung der Ergebnisse weiter:

"Dadurch haben sie ihre [..] Pflicht, unternehmerische Entscheidungen nur nach sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen zu treffen, in grober Weise schuldhaft verletzt. Ferner haben die Vorstandsmitglieder in diesem Zusammenhang in schwerwiegender Weise ihre Überwachungspflicht in bezug auf diese Portfolien verletzt."

Darüberhinaus habe der Vorstand schuldhaft seine Berichtspflichten gegenüber dem Verwaltungsrat verletzt, als es um den "Ankaufsstopp" von US-Subprime-Papieren ging. Der Vorstand habe bei Investments den gesetzlich und satzungsgemäß verankerten Aufgaben- und Wirkungsbereich überschritten. Jüngste Gerichtsentscheidungen in anderen Verfahren legen die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" nahe, dass die Beurteilung der Gutachter in einem "etwaigen Gerichtsverfahren" bestätigt würden.

Auch der Verwaltungsrat kommt nicht ungeschoren davon: Es sprächen "gute Gründe dafür, dass das Handeln der Verwaltungsratmitglieder" im Zusammenhang mit dem Erwerb von US-Subprimes "grob fahrlässig" war. Den Schaden infolge der aufgeführten Pflichtverletzungen - soweit er die im Gutachten genauer erwähnten US-Subprimes betrifft - beziffert das Gutachten auf 215 Millionen Euro (Stand Juli 2010). Es wird aber daraufhingewiesen, dass "erhebliche Schäden" in der Zukunft "tatsächlich realisiert" werden.

Demgegenüber heißt es am Ende des Gutachtens:

"Es ist nicht auszuschließen, dass die im Jahr 2007 im Grunde nach entstandenen Schadensersatzansprüche am 31.12.2010 verjähren."

Das gelte auch dann, wenn die Schäden sich tatsächlich erst in Zukunft realisieren.

Im Klartext heißt das, die Hauptprofiteure der Bankenkrise bleiben die Bankmanager.