Kontrollen ohne Sanktionen
Ministerin Aigner will überprüfen, ob Banken sich an Beratungsvorschriften halten
Nach dem Finanzcrash sollten Banken durch neue Beratungsvorschriften daran gehindert werden, Kunden durch das Verschweigen von Risiken Anlagen aufzuschwatzen, die Angestellte der Geldinstitute mit Abnahmequoten losschlagen müssen. Von der Stiftung Warentest durchgeführte Stichproben ergaben jedoch, dass dieses Ziel – vorsichtig formuliert – nur sehr bedingt erreicht wurde.
2010 fiel das Ergebnis sogar noch schlechter aus als 2009. Selbst dort, wo Protokolle angefertigt und ausgehändigt wurden, waren sie häufig so vorformuliert, dass sie das Gegenteil von dem bewirkten, was bei ihrer Einführung versprochen worden war: Sie schützten nicht Verbrauchern, sondern halfen lediglich Banken, sich mit zusätzlichem Kleidgedruckten pauschal vor Haftungsansprüchen zu schützen.
Weil die Banken die von der Stiftung Warentest ermittelten Ergebnisse bestritten, kündigte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner jetzt im Handelsblatt an, dass Geldinstitute zukünftig auch mit Kontrollen staatlicher Ermittler rechnen müssten, die verdeckt als Kunden agieren. Allerdings ließ sie offen, welche Sanktionen sie verhängen will, wenn Verstöße amtlich nachgewiesen werden. Insofern ist es für Kunden weiterhin unerlässlich, jedes mit einem Bankangestellten gesprochene Wort mit dem Laptop oder dem Handy aufzuzeichnen und zu archivieren, wobei es sich wegen § 201 StGB außerdem empfiehlt, das Gegenüber auf den Mitschnitt hinzuweisen.