Maas: Keine Unterbringung von Terroristen in einem Bundesgefängnis

SPD-Innenpolitiker Lischka spricht von einem "Flickenteppich“ in Sachen Terrorbekämpfung

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Sollen Terroverdächtige in einem Bundesgefängnis untergebracht werden?
Der mutmaßliche Selbstmord des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr in einem Leipziger Gefängnis vergangene Woche hat Stimme laut werden lassen, die genau das verlangen.

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka forderte in der Lokalzeitung Trierischer Volksfreund (TV), dass künftig mit Terrorverdächtigen anders umzugehen sei, als es bisher der Fall war. Insbesondere die bundeseinheitlichen Regeln im Justivollzug, so wie sie noch vor der Förderalismusreform II im Jahr 2006 vorhanden waren, sieht der Politiker nun als Problem.

Diese haben aus Sicht Lischkas dazu geführt, "dass die einzelnen Länder unterschiedliche Erfahrungen und Standards beim Umgang mit und der Unterbringung von Terrorverdächtigen haben, die nicht hinnehmbar" seien.

Der SPD-Mann sprach von einem "Flickenteppich", den sich das Land bei der "Terrorbekämpfung nicht leisten" könne.

Daher sprach sich der frühere Staatssekretär im Justizministerium Sachsen-Anhalts dafür aus, eine "zentrale Einrichtung" aufzubauen, in der dann Terrorverdächtige und Dschihadisten untergebracht werden könnten.

Laut Lischka bestehe der Vorteil bei dem, was auf eine Art Bundesgefängnis hinausläuft, darin, dass einheitliche Standards bei der Unterbrindung dieser speziellen Gefangenen gewährleistet werden könnten. Außerdem könne so dafür gesorgt werden, dass es zu keiner "Gefahr einer Weiterinfizierung von Mithäftlingen mit islamistischem Gedankengut" komme.

Gefahr, dass unsere Gefängnisse zu Brutstätten des Extremismus werden

Lischka sagte: "Wenn wir weiterhin Dschihadisten in normalen Justizvollzugsanstalten unterbringen, besteht die Gefahr, dass unsere Gefängnisse zu Brutstätten des Extremismus werden."

Sachsen sei außerdem ein gutes Beispiel dafür, wie man mit den Sicherheitsbehörden und dem Justizvollzug nicht umgehen dürfe, nämlich: beides kaputt zu sparen.

"Schauen Sie sich", so Lischka in dem TV-Interview weiter, "mal eine JVA (Justizvollzugsanstalt) bei Nacht an, da werden Sie schon ziemlich suchen müssen, um einen Justizbeamten anzutreffen. Das kann und darf nicht sein, denn dies führt zu einer gefährlichen Überbelastung des Personals und gefährdet die Sicherheit, wie wir in Sachsen erlebt haben."

Bundesjustizminster Heiko Maas (SPD) reagierte nun auf die Forderungen und erteilte ihnen eine Absage.

"Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache", so Maas gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Dies sei der Grund warum "seit jeher" Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren, die bei der Bundesanwaltschaft liegen, "in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland“ untergebracht seien. Maas wolle nicht "aufgrund
dieses einen - sicherlich schwerwiegenden - Vorfalls [Fall al-Bakr. Anmerkung Telepolis], per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen“.

Schon bei der Sauerland-Gruppe, wie auch bei anderne Fällen, bei denen der Generalbundesanwalt die Verantwortung hatte, seien die mutmaßlichen Täter "nur zur Eröffnung des Haftbefehls nach Karlsruhe verbracht" worden, um sie danach wieder in die Haftanstalt des jeweiligen Bundeslandes zurückzubringen.

Für Maas gehe es vielmehr darum, Sorge dafür zu tragen, dass allgemein gegenüber suizidgefährdeten Häftlingen eine besondere Sensibilität an den Tag gelegt werde.

Angesprochen auf die Unterbringung von Angehörigen der RAF in einem extra für diese angelegten Gefängnis, sagte Maas, dass die gemeinsame Unterbringung "mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation innerhalb der Anstalt und nach außen auch erhebliche Nachteile nach sich ziehen" könne. Außerdem merkte der Bundesjustizminster an, seien "auch in Stammheim die Selbstmorde der RAF-Attentäter nicht verhindert" worden.