NATO siegt gegen Journalisten
Der hessische Verwaltungsgerichtshof sieht keine Notwendigkeit für eine einstweilige Anordnung, weil das BKA durch eine von der vorherigen Instanz als offensichtlich rechtswidrig erkannte Stellungnahme bereits "vollendete Tatsachen" geschaffen habe
Die Rechtsmittelinstanz gab gestern einer Beschwerde des BKA gegen eine Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden statt. Danach wäre das BKA nicht verpflichtet gewesen, negative Stellungnahmen zur Akkreditierung von Journalisten für den NATO-Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden zurückzunehmen.
In dem kurz gefassten Beschluss begründen die Richter ihre Entscheidung damit, dass nicht zu erwarten sei, "dass das NATO-Hauptquartier trotz erfolgten Widerrufs der ursprünglichen Erklärung eine Akkreditierung erteilen würde." Vielmehr habe das BKA durch die Weiterleitung von negativen Stellungnahmen nach Brüssel bereits "vollendete Tatsachen" geschaffen. Tatsächlich dürfte sich das Verteidigungsbündnis aufgrund seiner Immunität als zwischenstaatliche Organisation nur bedingt um deutsche Gerichts- und Behördenentscheidungen kümmern. Diese Einschätzung bestätigte das NATO-Hauptquartier unter anderem dem Spiegel.
Währenddessen nutzten in Straßburg die ersten Gewalttäter den NATO-Gipfel für rituelle Sachbeschädigungen. Unter anderem wurden Mülltonnen angezündet, Fenster eingeworfen und Autos demoliert. Ein möglicherweise Geisteskranker soll sogar einen Pfosten in die Windschutzscheibe eines französischen Militärfahrzeuges geschleudert haben.