Psychologische Betreuung zur Erhaltung der Arbeitskraft
Bei der besseren Betreuung von Arbeits"losen" will die Bundesagentur für Arbeit auch Gespräche mit Psychologen der Bundesagentur für Arbeit möglich machen. Eine nicht unheikle Idee.
Eine bessere Betreuung von Arbeits"losen", wie sie die Bundesagentur für Arbeit nun anstrebt, ist sicherlich keine schlechte Idee. Bisher wird oft die Betreuung lediglich in Form von diversen Kurzterminen sowie der Kontrolle der bisher erfolgten Bewerbungen ausgeübt. Das zur Vermeidung von zu starken "Bindungen" zwischen dem Sachbearbeiter und Kunden eingeführte Rotationsprinzip, Zeitknappheit, dauerhaft wechselnde gesetzliche Regelungen und neue Urteile führen dazu, dass die "Betreuung" schlichtweg kaum mehr existent war. Dem will die BA nun Abhilfe schaffen.
Mehrere Betreuungsmöglichkeiten sind geplant: So berichtet Spiegel Online:
- Arbeitslose sollen Fragebögen ausfüllen und ihre Talente und Schwächen auf einer Skala von eins bis fünf bewerten. Abgefragt werden auch sogenannte soft skills wie Kommunikations- und Konfliktverhalten oder Teamfähigkeit.
- Die Ergebnisse werden mit einem Arbeitsvermittler besprochen.
- Möglich ist auch ein Interview mit einem Psychologen der BA.
- Wer will, kann obendrein ein Assessment-Center besuchen.
Woher nun aber die neuen Sachbearbeiter, die es möglich machen, jedem Arbeits"losen" diese Betreuung zukommen zu lassen, kommen sollen, bleibt offen. Bisher ist das Angebot freiwillig. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch zukünftig so sein wird, denn die hehre Betreuung erinnert fatal an frühere Erfahrungen mit den Fragebögen, die auch hinsichtlich Selbstmordgedanken, Depressionen, sexuellen Beziehungen bzw. sozialen Kontakten im allgemeinen erst einmal die "Vermittlungsmöglichkeiten und -hemmnisse" der Arbeits"losen" beleuchten sollten und letztendlich eher einer Art _Durch_leuchtung ähnelten.
Zudem kommt, dass die Arbeits"losen" mittlerweile ein tiefes Misstrauen gegen die ArGen und die BA hegen und fraglich ist, dass insofern der der BA angeschlossene Psychologe als Vertrauensperson in Frage kommt. Schon jetzt sind zudem Termine bei den Psychologen und Psychotherapeuten Glückssache - Wartezeiten können schon einmal mehrere Monate betragen.
Auch der Datenschutz spielt hier eine große Rolle - welche Erkenntnisse wird der Psychologe dann dem Sachbearbeiter mitteilen (dürfen), auf welcher Grundlage und wie wirkt sich dies aus? Hier steht zu befürchten, dass die psychologischen Erkenntnisse dann in die Beurteilung der Person einfließen, jedoch eine tatsächliche Hilfe (z.B. durch Therapie usw.) sowieso nicht möglich ist. Dann aber dient dieses Gespräch nicht der Betreuung, sondern lediglich einer reinen Eingliederung in "arbeitsfähig/nicht arbeitsfähig". Diese Aufgabe erledigen derzeit jedoch bereits Ärzte und ggf. der Amtsarzt. Wem also der Psychologe dienen soll und wie dies bewerkstelligt werden soll, bleibt bisher unbeantwortet.