Reinhold Gall missbraucht Kindesmissbrauch für Vorratsdatenspeicherung
Baden-Württembergs Innenminister entdeckt "vermeintliche Freiheitsrechte"
Der Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, verkündete nach dem Votum seiner Partei (SPD) für die Vorratsdatenspeicherung über seinen (bislang nicht verifizierten) Twitter-Account:
"Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen." (Kommafehler im Original.)
Nachdem vor zwei Jahren bereits die Lehre vom bis dahin unbekannten Supergrundrecht Rechtsgeschichte schrieb, hat nun der für die Sicherheitsbehörden zuständige Landesminister die "vermeintlichen Freiheitsrechte" als neue Klassifizierung entdeckt. Was genau der gelernte Fernmeldetechniker Gall darunter versteht, ist bislang ungeklärt. In der Grundrechtsdogmatik waren bisher nur Freiheitsrechte bekannt, die im Speziellen aus den Grundrechten und im Allgemeinen aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet wurden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das diese Freiheitsrechte flankiert, gründet sich u.a. auf Art. 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert.
Gall glaubt offenbar ernsthaft, die Vorratsdatenspeicherung sei ein Instrument gegen Kindesmissbrauch. Dies wäre dann denkbar, wenn ein Täter vergessen würde, vor der Tat sein Handy auszuschalten, wobei die Tat dann rechtzeitig angezeigt werden müsste. In letzterem Fall ist die Aufklärungsquote auch ohne Vorratsdatenspeicherung mit konventionellen kriminalistischen Arbeitsmethoden sehr hoch, während das eigentliche Problem die nicht angezeigten Taten sind, die meistens im sozialen Nahfeld erfolgen. Für eine Prävention gegen Kindesmissbrauch hingegen wäre es zielführender, Klerikern den Umgang mit Minderjährigen zu verbieten. Außerdem könnte Gall besser mal seine grünen Koalitionspartner im Auge behalten, als 80 Millionen Menschen präventiv zu kriminalisieren.
Für einen Innenminister offenbart Gall ein bemerkenswertes Verhältnis zu verfassungsmäßigen Freiheitsrechten. Auch dem SPD-Übervater Willy Brandt dürfte Gall kaum Ehre gemacht haben, wird doch Brandt dieser Tage häufig zitiert: "Deutsche Sozialdemokraten dürfen Kränkungen der Freiheit nie und nimmer hinnehmen. Im Zweifel für die Freiheit!"
Inzwischen dürfen sie es wohl, denn Sigmar Gabriel hatte es erlaubt und war sich hierzu nicht für die längst widerlegte Lüge zu schade gewesen, die Vorratsdatenspeicherung habe in Norwegen bei dem Attentat auf Utöya geholfen - weder gab es in Norwegen die Vorratsdatenspeicherung, noch war der Täter flüchtig.
Mit seinem Tweet kam Gall der diesjährigen Trägerin der Rainer Wendt-Medaille für die innovativste Begründung für die Vorratsdatenspeicherung gefährlich nahe. So war es Elisabeth Winkelmeier-Becker gelungen, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Aufklärung der RedTube-Abmahnungen zu begründen.