Schluss mit unbezahlter Hausarbeit

Bild: Catt Liu/Unsplash

Chinesisches Gericht verpflichtet Ex-Gatten zur Entschädigung

Das ist so eine Nachricht, wie sie gut zum heutigen Internationalen Frauentag passt, auch wenn sie schon zwei Wochen alt ist. Ein chinesisches Gericht hat in einem Scheidungsverfahren den Mann verurteilt, seiner Ex-Frau umgerechnet etwa 6.500 Euro für die in den fünf Jahren gemeinsamer Ehe geleistete Hausarbeit zu zahlen.

Das berichtet die in Hongkong erscheinende South China Morning Post. Das Urteil fuße auf einem neuen, gerade in Kraft getretenen Ehegesetz. In diesem werde unter anderem bestimmt, dass diejenige Seite, die während der Ehe einen größeren Teil zur Hausarbeit, Kindererziehung und Altenpflege beigetragen und den Ehepartner unterstützt habe, bei Scheidung einen Anspruch auf Kompensation habe.

Diese ist nicht mit Unterhaltszahlung zu verwechseln. Unabhängig von der Entschädigung hat die Geschiedene im obigen Fall künftig einen Anspruch auf monatlich umgerechnet 300 Euro Unterhalt von ihrem Ex-Partner. Ihr Anwalt hält übrigens die Entschädigung für zu niedrig.

Das Urteil falle in der Volksrepublik auf den Boden einer wachsenden feministischen Bewegung und einer Debatte über die Rolle der unbezahlten Hausarbeit, so die Zeitung. Auch in China werde diese meist von Frauen verrichtet. Eine Untersuchung habe ergeben, dass diese mindestens das Zweieinhalbfache der unbezahlten Familienarbeit verrichten.

Im Oktober letzten Jahres hatten Äußerungen einer Schuldirektorin landesweit für Aufsehen gesorgt. Zhang Guimei, die im Süden des Landes eine Schule für Mädchen aus besonders armen Familien leitet, hatte gemeint, dass sie es überhaupt nicht gut findet, wenn ihre Schülerinnen Hausfrauen und von ihren Ehemännern abhängig würden. Von den staatlichen Medien sei dafür gelobt worden, schreibt die South China Morning Post.

Frauen in hohen Partei- und Regierungsämtern sind in China noch immer eine große Seltenheit. Der Frauenanteil im derzeit in Beijing tagenden Nationalen Volkskongress ist aber durchaus vergleichbar mit dem des US-Parlaments.