Siegfried Kauder gegen Gesetz zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
Der angeschlagene Vorsitzende des Rechtsausschusses ist der Auffassung, dass Mandats- nicht wie Amtsträger behandelt werden dürften
Wenn ein Politiker durch Selbstdemontage in den Fokus des öffentlichen Interesses gerät, dann hat das den Nebeneffekt, dass auch seine Vergangenheit näher beleuchtet wird. Manchmal findet sich in der dann Interessantes, wie etwa beim SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, durch dessen forschen Umgang mit fremden Fotos bekannt wurde, dass er die Vorratsdatenspeicherung damit zu rechtfertigen versucht, dass er wissen will, wer die Zusendung einer Plastikvagina an ihn veranlasste.
Ähnlich verhält es sich mit Siegfried Kauder: Nachdem er Internetsperren für mutmaßliche Urheberrechtsverletzer forderte, kam erst heraus, dass er auf seiner Website ebenfalls fremde Fotos nutzte und anschließend, dass dem studierten Juristen und Vorsitzenden des Rechtsausschusses sogar die Grundbegriffe des deutschen Immaterialgüterrechts wie die Unterscheidung zwischen Urheber- und Nutzungsrechten fremd sind.
Nun machte uns ein Leser auf ein Sitzungsprotokoll vom 8. April aufmerksam, in dem der Bundestagsabgeordnete gegen ein Gesetz zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung argumentiert. Dessen Erlass wurde debattiert, weil es in Deutschland trotz der Unterzeichnung des Europarats-Übereinkommens und einer UN-Vereinbarung noch immer ohne strafrechtliche Folgen bleibt, wenn eine Person einem Abgeordneten Geld für eine Interessensvertretung bietet
Kauder argumentiert, dass Mandats- nicht wie Amtsträger behandelt werden dürften und meint, dass Parlamentarismus "von den Kontakten mit Lobbyisten und Interessenverbänden leben" würde. Außerdem, so der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, sei die Abgrenzung zwischen legitimer und illegitimer Interessensvertretung zu schwer und der Begriff "ungerechtfertigter Vorteil" so schwammig, dass ein Gesetz, das ihn verwendet zwangsläufig unbestimmt und damit verfassungswidrig wäre.
Kauder fiel in der Vergangenheit darüber hinaus auch dadurch auf, dass er gegen die Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte von Politikern, den Ankauf von Steuersünder-CDs und die Einführung einer Börsenumsatzsteuer opponierte. Darüber hinaus forderte er mehrfach eine stärkere Einschränkung der Pressefreiheit – ein Anliegen, dass ihm gerade in diesen Tagen besonders am Herzen liegen dürfte.