Singapur: Knast für Blogger
Wer vor politischer Verfolgung flieht, muss auch in den USA mit einem längeren Gefängnisaufenthalt rechnen
US-Behörden haben am 21. September in zweiter Instanz dem 18-jährigen singapurischen Blogger Amos Yee Asyl gewährt. Das berichtet das Internetmagazin Asia Times Online. Singapur, der Stadtstaat an der Südspitze der Malaiischen Halbinsel (5,54 Millionen Einwohner, Bruttonationaleinkommen pro Kopf im Jahre 2015 52.090 US-Dollar), ist seit Zeiten des Kalten Krieges enger Verbündeter der USA. Seit der Unabhängigkeit 1965 wird das Land autoritär mit einem De-facto-Einparteiensystem regiert. Gewerkschaften können nur sehr eingeschränkt agieren, die einst starke Kommunistische Partei wurde gewaltsam zerschlagen und ist seit den 1960ern verboten.
Yee war 2015 verhaftet worden, nach dem er auf YouTube ein abfälliges und kritisches Video über den kurz zuvor verstorbenen ehemaligen Langzeit-Staatschef Singapurs Lee Kuan Yew veröffentlicht hatte. Lee hatte nach dem Rauswurf Singapurs aus der Malaysischen Föderation 1965 die Verfolgung von Gewerkschaftern und Kommunisten eigeleitet, in deren Zusammenhang es zu zahlreichen Folterungen kam. Außerdem nutzt Singapur wie auch das benachbarte Malaysia bis heute britische Kolonialgesetzgebung, die eine unbegrenzte Inhaftierung ohne Prozess erlaubt.
Da Yee in dem Video auch religiöse Bezüge machte, war er zu einmal vier und im gleichen Jahr noch zu weiteren sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden, schreibt der Sender Channel News Asia. Ihm wurde vorgeworfen, die religiösen Gefühle von Moslems und Christen verletzt zu haben.
Yees Aufnahme in den USA war seitens der Behörden nicht gerade freundlich. Rund neun Monate verbrachte der junge Mann nach seiner Ankunft in Chicago in Haft. Erst jetzt wurde er freigelassen, obwohl ihm bereits im März in erster Instanz Asyl gewährt worden war. Dagegen hatte das US-Ministerium für Homeland Security Einspruch eingelegt, dessen Verhandlung Yee hinter Gittern abwarten musste. Unklar ist bisher, ob das Ministerium, wie es möglich wäre, erneut in die Berufung geht.