Über die Herkunft von Joseph Fischers Vermögen darf spekuliert werden
Der BGH wies eine Klage des ehemaligen Außenministers gegen einen Bericht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse ab
Unter dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" berichtete die Zeitschrift Bunte im Juni 2006, nach dem Ausstieg Joseph Fischers aus der Politik, über dessen Prunkvilla im Berliner Stadtteil Grunewald. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, wie viel Geld die Luxusimmobilie wohl kostete und wo der ehemalige Außenminister, der 1999 mit einem Auschwitzvergleich den ersten Angriffskrieg in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann, das Geld dafür her hatte.
Fischer klagte gegen diesen Bericht und scheiterte nun letztinstanzlich beim Bundesgerichtshof (Az. VI 160/08). Der stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass es "durchaus von zeitgeschichtlicher Bedeutung" sei, wie eine Person "mit einer herausragenden Stellung im politischen Leben in der Bundesrepublik" sein Leben danach verbringt. Vor allem die Frage, wie Fischer an das Geld für seinen derzeitigen Lebenswandel kam, wertete das Gericht als "geeignet, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen anzuregen", weshalb hinsichtlich des Berichts das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den betroffenen Persönlichkeitsrechten überwog.
Obwohl für Fotografien strengere Maßstäbe gelten, sah der BGH in diesem Fall auch eine Abbildung des Anwesens als gerechtfertigt an, weil das Haus darauf "nicht ohne weiteres identifizierbar" war.