Access denied als Kollateralschaden
Wenn selbstauferlegte Sperrverfügungen wie jetzt in der Schweiz gegen missliebige Websites zum Selbstläufer werden
Access denied - technischer Fehler. Solche oder ähnliche Meldungen erscheinen derzeit auf den Bildschirmen von Kunden der beiden Schweizer ISP IP-Plus und Sunrise, wenn sie versuchen, die URL butlerweb.com anzuwählen. IP-Plus versorgt unter anderem das Netzwerk der Schweizer Hochschulen mit ISP-Dienstleistungen. Was ist geschehen? Butlerweb, ein Hostingprovider mit Sitz im US-Bundesstaat Pennsylvania, hat dieselbe IP-Adresse zugeteilt, unter der früher das rechtsextreme Internet-Dienstleistungsportal front14.org zu erreichen war. Dies haben Recherchen der Swiss Internet User Group SIUG ergeben.
Anlass für die willkürliche Zugangsverweigerung sind die Umtriebe der Vereinigung "Aktion Kinder des Holocaust" AKDH, die vor etwas mehr als einem Jahr zur Folge hatten, dass mehrere Schweizer ISP - unter ihnen auch IP-Plus und Sunrise - freiwillig mittels IP-Sperrung die Website front14.org unzugänglich machten (Schweizer Provider sperren Zugang zu amerikanischer Website). Eine Aktion, die zum Teil harsch kritisiert wurde. Inzwischen ist www.front14.org offline, wer die URL eintippt wird auf einen Platzhalter verwiesen. Selbst die ursprüngliche Absicht der Sperrung wäre somit nicht mehr erfüllt. In Frankreich fand ein Prozess gegen Internetprovider statt, die gleichfalls den Zugang zu front14.org sperren sollten (Einladung zum Filtern)
Die AKDH führt ihre Bemühungen im Prinzip selbst ad absurdum und liefert die Bestätigung dafür, dass Sperrungen von Webseiten mit missliebigem Inhalt "Kollateralschäden" nach sich ziehen können. Auf einer ihrer Seiten werden Provider dokumentiert, die rechtsextreme Inhalte hosten; der Disclaimer macht aber gleichzeitig klar, dass für die Angaben kein Gewähr bestehe, "da sich Internetseiten ständig verändern". Genau der Grund also, weshalb butlerweb.com von der Schweiz aus derzeit nicht zugänglich ist.
Obwohl die Rechtslage in der Frage der Verantwortlichkeit der Provider bezüglich strafbarer Inhalte alles andere als geklärt ist, begrüßte damals auch die Bundespolizei den vorauseilenden Gehorsam der Internet-Dienstleister. Man appelliere an die Selbstverantwortung der Provider und finde es positiv, wenn front14.org gesperrt werde, hieß es bei der Bundespolizei.
Die Swiss Internet User Group fordert nun eine rasche Umsetzung eines parlamentarischen Antrags, der von der Landesregierung im vergangenen Frühjahr entgegengenommen und im Herbst vom Nationalrat abgesegnet wurde. Darin fordert der FDP-Parlamentarier Thomas Pfisterer eine Revision von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die eine Entlastung der Zugangsvermittler zur Folge hätte und den Grundsatz bekräftigen würde, wonach die strafrechtlichen Verantwortlichkeit "an der Quelle des Übels: beim Anbieter" zu suchen sei. Wer lediglich den Zugang zu fremden Informationen vermittelt, soll weitgehend nicht belangbar sein. Gemäß ihrer Antwort teilt die Regierung die Haltung von Pfisterer, behält sich aber vor, bei der Umsetzung von den konkreten Vorschlägen des Parlamentariers abzuweichen.
Trotz dieses grundsätzlichen Bekenntnisses der Regierung und wissenschaftlicher Studien, die in die selbe Richtung zielen wie der parlamentarische Antrag, herrscht in der Praxis weiterhin Verunsicherung, was zur Folge hat, dass Provider einzig auf Druck von Pressuregroups hin Seite sperren und auch nicht weiter überprüfen, ob sich das Angebot zwischenzeitlich verändert hat.
Für eine Schweizer Beteiligung an der Demonstration "Wegfiltern ist Wegschauen", die morgen in Düsseldorf stattfindet, gäbe es also Grund genug (Demonstration gegen "gefiltertes Internet". Anlass sind die Sperrungsverfügungen, die der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow über 80 Providern in Nordrhein-Westfalen zugestellt hat. Eine der beanstandeten Seiten mit neonazistischer Propaganda war gleichfalls front14.org (Dammbruch öffnet Weg ins Zensurnetz).