Altersarmut: Wie das Rentensystem Geringverdiener benachteiligt
Bei der gesetzlichen Rente werden Menschen mit niedrigen Einkommen mehrfach benachteiligt. Auch die Grundrente werde daran wenig ändern, sagen Fachleute
Wohlhabende Menschen leben im Durchschnitt länger als Arme. Das gilt nicht nur weltweit betrachtet, sondern auch innerhalb Deutschlands. Deshalb beziehen Menschen, die gut verdient haben, im Alter länger Rente als Geringverdiener. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, machte in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs darauf aufmerksam, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine "massive Umverteilung von unten nach oben, von Arm zu Reich" stattfindet.
Besonders ungerecht findet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Regelungen für Rentnerinnen und Rentner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. "Die Höhe der Grundsicherung ist ganz und gar nicht ausreichend", sagt Joachim Rock, Abteilungsleiter "Arbeit, Soziales und Europa" bei dem Wohlfahrtsverband. Auch der DIW-Forscher Johannes Geyer kann Kritik an der Höhe der Regelsätze, wie er sagt, "nachvollziehen".
Die Regelsätze müssten steigen
"Will man Armut wirklich bekämpfen, müsste der Regelsatz für eine alleinstehende Person in diesem Jahr mindestens 644 Euro betragen und nicht, wie im Gesetz festgelegt, 446 Euro im Monat", erklärt Rock Außerdem müsse der Staat die Kosten der Unterkunft und Heizung in voller Höhe übernehmen und nicht nur, wie es im Gesetz heißt, "angemessene Wohnkosten".
Für Rentnerinnen und Rentner müssten allerdings bei der Grundsicherung im Alter mindestens weitere zehn Prozent hinzukommen, sagt Rock. Denn die alten Menschen hätten praktisch keine Chance, ihre wirtschaftliche Situation zu ändern. Und sie hätten in der Regel höhere Gesundheitsausgaben. Der Paritätische fordert daher für hilfebedürftige Rentnerinnen und Rentner mindestens 710 Euro im Monat plus die volle Erstattung ihrer Wohnkosten.
Doch viele Rentnerinnen und Rentner, denen Sozialhilfe zusteht, bekommen die staatliche Hilfe erst gar nicht. Das DIW kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass 60 Prozent der Anspruchsberechtigten die Leistungen nicht beantragen und deshalb leer ausgehen. Obwohl die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jeden Menschen mit geringen Rentenanwartschaften im jährlichen Rentenbescheid darüber informiert, dass er oder sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben könnte, rufen viele ihre berechtigten Forderungen an die Solidargemeinschaft nicht ab. "Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme sind vielfältig", sagt Geyer. Scham, unzureichende Informationen oder auch die Kosten der Antragstellung gehörten dazu.
"Man könnte das Problem lösen, indem bei Beziehern niedriger Renten die gesetzliche Rentenversicherung von Amts wegen prüfen lässt, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht", schlägt der Dresdner Wirtschaftsprofessor Joachim Ragnitz vom ifo Institut vor. "Das wäre zwar Mehrarbeit für die Sozialämter", räumt Ragnitz ein, "würde aber wahrscheinlich zu einer höheren Einzelfallgerechtigkeit führen."
Menschen, die trotz langjähriger Erwerbstätigkeit und Kindererziehungsjahren eine sehr niedrige Rente erwarten, haben in vielen Fällen lediglich Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sprich auf Sozialhilfe. Ihre Arbeitsleistung und die eingezahlten Rentenbeiträge zahlen sich also im Alter für sie nicht aus. Es kommt damit zu einer "Gleichstellung von Grundsicherungsbeziehern mit Rentenbeziehern", wie Professor Ragnitz feststellt. Die sollte es nicht geben, sagte er unlängst dem Evangelischen Pressedienst.
1,3 Millionen Menschen könnten Grundrentenzuschlag bekommen
Inwieweit die zum Jahresanfang in Kraft getretene Grundrente für Niedriglohngruppen Verbesserungen bringt, ist derzeit unklar. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat nach eigenen Angaben bisher erst "einige Tausend Bescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag versandt". Der Versand laufe seit Juli. Genaue Zahlen von allen 16 Rentenversicherungsträgern würden erst nachträglich erhoben. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit, dass insgesamt 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen individuell berechneten Grundrentenzuschlag bekommen.
Für Bezieherinnen und Bezieher niedriger Renten fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, dass "der bereits bestehende Freibetrag in der Grundsicherung für Einkommen aus privater Vorsorge, der aktuell monatlich bis zu 223 Euro umfasst, auch für Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Anwendung finden muss". Dabei müsse jedes Beitragsjahr zählen. Die Mindestdauer von 33 Beitragsjahren, wie es das Gesetz zur Grundrente vorschreibt, müsse entfallen.
Johannes Geyer vom DIW hebt "großzügige Freibetragsregelungen für Einkommen und Vermögen" in den Niederlanden hervor. Der Nachbarstaat im Westen hat ein Grundrentensystem, in dem die Höhe der Grundrente nicht vom Erwerbsverlauf abhängt. Vielmehr zählen die Jahre, die man in den Niederlanden verbracht hat. Wer 50 Jahre in dem Land gelebt hat, erhält die volle Grundrente.
Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner bekommen dabei 70 Prozent des Nettomindestlohns gezahlt. Dieser wird jedes Jahr angepasst. In diesem Jahr beträgt die Grundrente monatlich 1.218 Euro, bei Paaren liegen die individuellen Beträge etwas niedriger. Einkommen wird nicht auf die Grundrente angerechnet. In den Niederlanden wird die Grundrente außerdem durch ein breites System von Betriebsrenten ergänzt. "In so einem System gibt es entsprechend wenig einkommensarme Haushalte im Alter - allerdings auch viel mehr Umverteilung durch das Rentensystem als in Deutschland, da die Rentenhöhe nicht von den vorher gezahlten Beiträgen abhängt", erläutert Geyer.
Um im deutschen Rentensystem mehr Gerechtigkeit zu erreichen, hält der DIW-Forscher grundsätzlich eine Reform zur Umverteilung von oben nach unten für sinnvoll: "Dies könnte beispielsweise über eine Sockelrente, also eine absolute Einkommensuntergrenze, und eine progressive Beitragsgestaltung realisiert werden." Bei niedrigen Löhnen würden also eingezahlte Rentenbeiträge mit höheren Entgeltpunkten bewertet als bei hohen Gehältern. Das bestehende Äquivalenzprinzip in der GRV würde damit weiter aufgeweicht.
Sozialverband vs. Politik
Der Paritätische geht noch einen Schritt weiter. Er spricht sich dafür aus, die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.900 Euro Bruttomonatslohn, bis zu der Rentenbeiträge zu zahlen sind, zu verdoppeln und mittelfristig aufzuheben. "Dabei ist jedoch das Äquivalenzprinzip ab einer bestimmten Grenze zu modifizieren und zusätzliche Beiträge nur noch anteilig als leistungssteigernd anzuerkennen."
Die Ansprüche besonders einkommensstarker Versicherter würden so verringert, gleichzeitig sollten die Ansprüche ärmerer Versicherter erhöht werden. Dies könne helfen, die aus den unterschiedlichen Lebenserwartungen folgenden Ungerechtigkeiten in der Rentenversicherung zu mindern, meint Experte Rock.
Bei den Koalitionsverhandlungen für die nächste Bundesregierung werden aber voraussichtlich ganz andere Rezepte zur Debatte stehen, wie etwa die von der FDP vorgeschlagene "gesetzliche Aktienrente", mit der sie "die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen" gedenkt. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat sich dagegen für eine Aktienrente auf freiwilliger Basis ausgesprochen, zudem aber versichert, das Rentenniveau bleibe stabil, wenn er Kanzler werde.
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