Altersvorsorge-Depot: Erben Sie oder die Versicherer?

Sparen für Pensions- und Pensionsfonds

(Bild: William Potter / Shutterstock.com )

Das Altersvorsorge-Depot soll Riesterrente ersetzen. Vererbbarkeit hängt von der gewählten Auszahlungsoption ab. Doch wer profitiert am Ende wirklich?

Mit dem geplanten Altersvorsorge-Depot will die Bundesregierung die gescheiterte Riester-Rente durch renditestarke Aktien- und ETF-Sparpläne ersetzen. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht dabei einige Änderungen vor – auch bei der Vererbbarkeit des angesparten Vermögens. Ob und wie viel vererbt werden kann, hängt maßgeblich von der Auszahlungsoption ab.

Vererbbarkeit in der Ansparphase unverändert

"Die Regelungen zur Vererbbarkeit in der Ansparphase bleiben unverändert", heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase vererbbar. Allerdings müssen in diesem Fall die erhaltenen staatlichen Förderungen wie Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Eine Ausnahme gilt, wenn das Altersvorsorgevermögen im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. In diesem Fall bleibt die Förderung erhalten.

Vererbbarkeit bei Leibrente und Auszahlungsplan unterschiedlich

Entscheidend für die Vererbbarkeit ist die Wahl der Auszahlungsoption. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Sparer zwischen zwei Varianten wählen:

  1. Eine lebenslange Leibrente, die bis zum Tod monatlich ausgezahlt wird.
  2. Einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.

"Eine lebenslange Leibrente lässt sich dagegen nicht vererben; die Zahlungen enden mit dem Tod", stellt das Ministerium klar. Bei dieser Variante wird das angesparte Kapital unter den lebenden Rentenbeziehern aufgeteilt. Dafür sind die monatlichen Renten höher.

Anders sieht es beim Auszahlplan aus: Stirbt der Sparer vor dem 85. Lebensjahr, ist das Restkapital vererbbar. Optional kann eine zehnjährige Rentengarantiezeit vereinbart werden. Dann bleiben die Auszahlungen nach dem Tod bis zum Ende der Garantiezeit vererbbar.

Flexibilität in der Auszahlungsphase umstritten

Diese Flexibilisierung der Auszahlungsphase ist jedoch umstritten. Die Versicherer drängen auf eine verpflichtende lebenslange Rente, da dies ihr Kerngeschäft ist. Sie argumentieren, dass die durchschnittliche Lebenserwartung bei über 85 Jahren liegt.

Andererseits wird kritisiert, warum überhaupt eine Auszahlungspflicht über 20 Jahre bestehen muss. Eine Einmalauszahlung des gesamten Kapitals wäre fiskalisch möglich, wird aber aus politischen Gründen abgelehnt, erklärt die Ökonomin Tabea Bucher-Koenen gegenüber dem Magazin Capital. Die Befürchtung: Rentner könnten ihr Geld "verprassen" und später wieder auf Sozialleistungen angewiesen sein.

Verbraucherschützer fordern Standardprodukt

Verbraucherschützer kritisieren, dass das provisionsorientierte Geschäftsmodell der Anbieter nicht angetastet wird. Sie fordern stattdessen ein Standardprodukt für alle, ähnlich dem schwedischen Modell mit dem breit diversifizierten Fonds AP7 Såfa.

Dieses Modell wurde in der Fokusgruppe Altersvorsorge diskutiert, aber letztlich verworfen. Stattdessen soll es ein Referenzdepot geben, anhand dessen Verbraucher Angebote vergleichen können. Dies soll für Wettbewerbsdruck und Kostentransparenz sorgen.

Insgesamt bietet das geplante Altersvorsorge-Depot also mehr Spielraum bei der Vererbung als die bisherige Riester-Rente. Wie viel tatsächlich an die Erben weitergegeben werden kann, hängt jedoch von der individuellen Wahl der Auszahlungsoption ab.