Anpassung an Klimawandel: Hausaufgaben für Kommunen
Gesetze zu Klimaanpassung und kommunaler Wärmeplanung verabschiedet. Die Finanzierung ist unklar. Die Herausforderungen werden nicht kleiner.
In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Klimaanpassungsgesetz verabschiedet, über das im Parlament bereits im Sommer beraten worden war. Das neue Gesetz führt nun nicht ab morgen zu verbessertem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Hitze, Hochwassern, Sturmfluten und anderen Extremwetter-Ereignissen, die mit sich mit der Klimaerwärmung verstärken und zum Teil häufiger auftreten werden.
Vor allem von gesundheitsgefährdenden hohen Temperaturen werden die Menschen in Zukunft immer häufiger betroffen sein. Zunächst ist das Gesetz ein Arbeitsauftrag an die Bundesregierung und die Bundesländer, Klimaanpassungsstrategien zu erarbeiten.
So verpflichtet sich die Bundesregierung, bis zum 30. September 2025 eine "vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen" vorzulegen. Zu den Handlungsfeldern, die in dieser Strategie berücksichtigt werden sollen, gehören Wasserhaushalt, Infrastruktur, Landnutzung, Gesundheit, Wirtschaft, Raumplanung und Bevölkerungsschutz.
Lesen Sie auch:
Experten warnen: Klimawandel ab jetzt ungebremst
Die Bundesländer wiederum sind beauftragt, bis zum 31. Januar 2026 Klimaanpassungsstrategien zu erarbeiten. Die Länder schließlich geben den Arbeitsauftrag auch an Gemeinden und Kreise weiter und bestimmen die öffentlichen Stellen, die auf kommunaler Ebene ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen haben – soweit noch nicht vorhanden.
"Bei vielen Maßnahmen vor Ort spielen die Kommunen die entscheidende Rolle. Mit dem Gesetz werden wir sie dabei unterstützen, ihre konkreten Risiken zu identifizieren, denn die sind ja in jeder Kommune anders", betonte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne).
Die Akteure in den Kommunen fühlen sich durch das Gesetz allerdings nicht ausreichend unterstützt, denn die Finanzierung der künftigen Klimaanpassungsmaßnahmen wurde weitgehend ausgespart. Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), kritisiert die ungeklärte Finanzierung wie auch den späten Start der Umsetzung.
Nicht selten zehn Jahre von der Planung bis zur Umsetzung
Dadurch, dass Bundes- und Landesebene noch bis 2025 bzw. 2026 Zeit für ihre Strategien hätten, bekämen die für die Umsetzung Zuständigen erst in etwa vier Jahren Klarheit. "Es dauert nicht selten mindestens zehn Jahre von den Planungen über die Genehmigungen bis zum Bau klimaangepasster Systeme und Infrastrukturen. Diese Zeit haben wir aber nicht", so Specht.
Ein Punkt, an dem sich das Klimaanpassungsgesetz sofort auswirkt, ist das fachübergreifende Berücksichtigungsgebot für die Klimaanpassung in Planung und Entscheidungen. Außerdem sollen Versiegelungen von Böden wieder beseitigt werden, sofern diese nicht mehr benötigt werden.
Auch die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Anja Weisgerber, bemängelte die das fehlende Finanzierungskonzept für die Klimaanpassung: "Es fehlen konkrete Maßnahmen, wie wir dem fortschreitenden Klimawandel in unserem Land begegnen wollen. Offen lässt die Regierung auch die wichtige Frage, wie die Klimaanpassung finanziert werden soll."
Diese Kritik klingt nach der erfolgreichen Klage der CDU/CSU für die Einhaltung der Schuldenbremse ziemlich absurd, fehlen dadurch schließlich mit einem Mal 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds.
Die Ökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug gegenüber der taz vor, den Klimanotstand auszurufen, um die Schuldenbremse zu umgehen. Eine weitere Möglichkeit, Gelder für den Klimaschutz zu mobilisieren, sei die Streichung klimaschädlicher Subventionen – ein Feld, in dem sich die Ampelkoalition bislang nicht hervorgetan hat.
Anreize der Bundesregierung konterkarieren Klimaziele
Vielmehr wurde Anfang November berichtet, dass die Bundesregierung plant, das Dienstwagenprivileg auszuweiten. Demnach soll auch für teure Elektro-Dienstwagen mit Listenpreisen zwischen 60.000 und 80.000 Euro der vergünstigte Steuersatz von 0,25 Prozent für die Privatnutzung erhoben werden.
"Die neue Regelung würde massive zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen setzen", kritisierte etwa die Deutsche Umwelthilfe.
Einen weiteren Arbeitsauftrag, den die Kommunen in der vergangenen Woche vom Bundestag erhalten haben, ist es, bis Mitte 2026 in Städten mit über 100.000 Einwohner:innen und bis Mitte 2028 in kleineren Städten und Gemeinden einen Wärmeplan zu erarbeiten.
Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner:innen können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Ein im Gesetz festgeschriebenes Ziel ist, dass die Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden sollen.
Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral werden. Die Wärmeplanung ist Voraussetzung dafür, dass einige Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft treten. Erst dann wird es etwa Pflicht, die Heizungen in Bestandsgebäuden zu erneuern oder umzurüsten, sodass sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.