Anruf vom Finanzamt kann von “Witz”-App kommen
Firma verkauf “Scherzanrufe” bis hin zum Stalker aus dem Fitnesstudio
In Österreich haben die Finanzbehörden in einer inzwischen zurückgezogenen Meldung vor Telefonanrufern gewarnt, “die derzeit im Namen des Finanzamtes Zahlungen wegen angeblicher Steuerschulden fordern”. Anlass für die Warnung waren Anrufe von Steuerpflichtigen, die glaubten, Opfer eines Betrugsversuchs geworden zu sein, nachdem sie eine Ihnen unbekannte Stimme von der Telefonnummer +43720228201 aus anrief und unterstellte, sie hätten das Finanzamt betrogen und müssten daraus resultierende Steuerschulden umgehend begleichen.
Die verunsicherten Bürger, die beim Finanzamt anriefen, hatten nach dieser Forderung aufgelegt – und deshalb nicht mitbekommen, dass es sich nicht um einen Betrugsversuch, sondern um einen “Witz” handelte, den die Firma Miraclia Telecomunicaciones, S.L. mit ihrer App Juasapp geschäftsmäßig anbietet: Ein solcher “Telefonwitz” kostet bei Miraclia 99 Cent, drei gibt es im Paket für 1,99, sieben für 3,99, 15 für 6,99 €, 30 für 11,99 und 60 für 19,99 Euro. Das Geschäft läuft angeblich gut – ein Verbot ist bislang nicht in Sicht.
Bußgelder, WLAN-”Klau” und beschädigte Autos
Zur Auswahl gibt es nicht nur den Scherz mit den Schulden beim Finanzamt, sondern auch die Kreditkartenfirma, die mit vermeintlich verdächtigen Kontobewegung erschreckt, einen Autofahrer, dessen Wagen der Angerufene beschädigt haben soll, ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Stromabschaltungsankündigung, einen sexuell angezogenen Mann aus dem Fitnessstudio, den Nachbarn, der sich über das “geklaute” WLAN oder den kläffenden Hund beschwert und den wütenden Pizzaboten, der angeblichen vor der Haustür wartet. Durch die Berechenbarkeit ihrer Reaktionen merken die Gefoppten häufig nicht, dass die Anrufe vom Band kommen.
Weil Jusapp die Reaktionen der Angerufenen aufnimmt und den Kunden zwei Minuten später zusendet, damit sie diese über Soziale Netzwerke teilen können, begeben sich Nutzer in Deutschland allerdings in Gefahr, nach § 201 Absatz 1 des deutschen Strafgesetzbuch (StGB) angezeigt zu werden. Dort heißt es wörtlich: “Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt”.
Schweiz: Betrugsanzeigen werden nicht verfolgt
In der Schweiz hatte die App bereits im Frühjahr für öffentliches Aufsehen gesorgt: Dort nahm die Polizei zahlreiche Betrugsanzeigen auf, bis sie heraus fand, dass Jusapp die Ursache war. Da die Angerufenen nicht in ihrem Vermögen geschädigt wurden (was nach Artikel 146 des schweizerischen Strafgesetzbuchs Tatbestandsvoraussetzung ist) verfolgten die Behörden die Anzeigen nicht weiter, auch wenn Miraclia mit den Täuschungen Geld verdient.