Anti-Terror-Paket der US-Regierung abgeschwächt
Der Kongressausschuss für Justiz hat ein Kompromisspaket geschnürt, das einige der Kritikpunkte entschärft und erweiterte Lauschmöglichkeiten auf zwei Jahre beschränkt
So schnell und glatt, wie dies die US-Regierung gehofft hatte, scheint das Gesetzespaket zur Bekämpfung des Terrorismus nun doch nicht die Hürden zu passieren. Justizminister Ashcroft hatte erst vor kurzem noch einmal darauf hingewiesen, dass die Antiterrorgesetze, die große Einschnitte in die Bürgerechte vorsehen, dringend verabschiedet werden müssten. Widerstand kam von republikanischen und demokratischen Abgeordneten. Jetzt haben James Sensenbrenner, Leiter des Justizausschusses des Kongresses, und John Conyers von den Demokraten auf die Schnelle ein Kompromisspaket geschnürt, das einige Einschränkungen der Rechte abmildert, bei Bürgerrechtsorganisationen aber weiterhin auf Kritik stößt.
In Deutschland wird seit heute wieder die Rasterfahndung eingesetzt, die man in 70er Jahren zum Aufspüren der RAF-Terroristen entwickelt hatte, um mögliche "Schläfer" aufgrund von bestimmten Kriterien zu finden. Die Bundeskabinett hat dem Anti-Terror-Paket zugestimmt, das vorsieht, das Religionsprivileg im Vereinsgesetz aufzuheben, den Paragrafen 129 b in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen, um terroristische Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgen zu können, und härter gegen Geldwäsche vorzugehen. Darüber hinaus bereiten vornehmlich Bundesinnenminister Schily und der bayerische Innenminister Beckstein den Boden für weitere Einschränkung des Datenschutzes und einen besseren Fluss der Informationen, während auch sonst die Fantasie mancher Politiker im Hinblick auf die Stärkung der inneren Sicherheit angeregter als zu sonstigen Zeiten zu seins scheint, wozu die Attentate ebenso beitragen wie der Wahlsieg von Schill in Hamburg.
Kurz nach den Anschlägen hatte zwar der amerikanische Senat übereilt mit der Verabschiedung eines Gesetzes den Weg für ein leichteres Abhören der Internetkommunikation und damit für den breiteren Einsatz des FBI-Lauschsystems Carnivore geebnet (Mehr Überwachung), aber mit zunehmenden zeitlichen Abstand mehrten sich im Rechtsausschuss des Kongresses offenbar angesichts der vielen Veränderungen durch Ashcrofts Anti-Terror-Paket doch die Bedenken (Der digitale Reichstag). Letzte Woche wurde dann erst einmal die Entscheidung über das Paket vertagt (Regierung abgebremst), jetzt haben die Abgeordneten Sensenbrenner und Conyers ein neues Paket geschnürt, um die schlimmsten Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten zu mildern. Eine anderes Anti-Terror-Paket mit dem Namen "Strengthening Our Domestic Security Against Terrorist Act" wird im Justizausschuss des Senats vorbereitet, der von dem Demokraten Patrick Leahy geleitet wird.
Die wichtigsten Veränderungen des Gesetzes mit dem einfallsreichen Namen "Patriot Act" (Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism) sind die zeitliche Befristung der ohne richterliche Genehmigung möglichen Lauschmöglichkeit für Internetkommunikation auf zwei Jahre sowie die Verkürzung der Zeit, die des Terrorismus verdächtigte Immigranten unter Angabe von ausreichenden Gründen festgehalten werden können auf sieben Tage. Zuvor sollte die Möglichkeit bestehen, dies ohne Anklageerhebung auf unbegrenzte Zeit zu tun.
Der Patriot Act, über den frühestens nächste Woche abgestimmt werden kann, sieht vor, dass die gesamte Telefon- und Internetkommunikation eines des Terrorismus Verdächtigen überwacht werden kann. Bislang konnte die Genehmigung nur für jeweils einen Anschluss erlangt werden, während die Internetkommunikation davon ausgenommen war. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl dürfen aber die Inhalte von Telefongesprächen oder Emails nicht abgehört werden, wie dies der ursprüngliche Entwurf vorgesehen hatte. Am Ende jedes Jahres muss ein umfassender Bericht über die Abhörmaßnahmen vorgelegt werden. Am Ende 2003 soll der Präsident erneut über das Provisorium entscheiden.
Informationen, die im Ausland auf eine Weise gewonnen wurde, die gemäß der US-Verfassung verboten ist, sollen nicht als Beweise zugelassen werden. Auf Kritik am ursprünglichen Entwurf war auch die breite und wenig genaue Definition des Terrorismus gestoßen. Viele Verbrechen, aber auch möglicherweise bereits Vergehen während Demonstrationen hätten als terroristische Taten verfolgt werden können. Der Kompromiss sieht über eine Liste Einschränkungen wie Mord, Geiselnahme oder Erpressung vor, die aber nur dann als Terrorakte gelten, wenn sie beabsichtigen, die Regierung zu beeinflussen. Eine ähnliche Einschränkung betrifft auch das Hacken mit dem Computer, das zunächst ziemlich weit verstanden als Terrorismus hätte verfolgt werden können. Jetzt trifft dies nur dann zu, wie die Washington Post berichtet, wenn der Hack dazu dienen sollte, an Informationen zur nationalen Sicherheit zu gelangen, einen geschützten Computer zu beschädigen oder unter Androhung von Beschädigung an geheime Informationen zu gelangen.
Die American Civil Liberties Union (ACLU) forderte den Kongress auf, auch den Patriot Act abzulehnen, da sich das Gesetz langfristig negativ auf die Freiheiten in den USA auswirken werde. Die vorgesehenen Möglichkeiten würden weit über das hinausgehen, was zur Bekämpfung des Terrorismus wirklich notwendig sei. Die Erweiterung der Lauschmöglichkeiten würde nicht nur Terroristen, sondern alle US-Bürger betreffen. Terrorismus sollte auf solche Fälle beschränkt werden, die den Tod oder schwere Verletzungen beinhalten: "Zusammenfassend gesagt enthält das vorgeschlagene Kompromissgesetz einige Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Gesetzgebung der Regierung. Aber wir sind snoch immer ehr besorgt, dass die Kompromissmaßnahmen wichtige Überprüfungen und Einschränkungen der staatlichen Strafverfolgung auf ungerechtfertigte Weise schwächen."