Aus für Micky Maus?

Supreme Court überprüft Urheberrechtsverlängerung

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Das amerikanische Verfassungsgericht ließ am Dienstag überraschend eine Klage gegen den 1998 erlassenen Sonny Bono Copyright Term Extension Act zu. Das hauptsächlich vom Disney-Konzern geforderte und im Volksmund "Mickey Mouse Copyright Law" genannte Gesetz verlängert die Gültigkeit alter und neuer Copyright-Ansprüche um 20 Jahre.

Als "Lohnarbeit" entstandene Werke, an denen meist große Konzerne die Rechte halten, sind seit 1998 insgesamt 95 Jahre copyrightgeschützt, für Individualschöpfungen gilt das Copyright bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Durch das Gesetz kann die 1928 entstandene Disney-Figur Micky Maus, die 2003 in die Public Domain gefallen wäre, den Weg dorthin frühestens im Jahr 2023 antreten - falls bis dahin nicht erneut eine Verlängerung erlassen wurde. Bei einem Wegfall des Copyrights wäre der gewerbliche Missbrauch der Figur immer noch über das Markenrecht ausgeschlossen worden, während Privatpersonen weniger Angst vor Klagen haben müssten (Vgl. Hase und Igel).

Ihrem Wortlaut nach lässt die amerikanische Verfassung die staatliche Gewährung von Monopolen wie Patenten und Copyrights nur in Ausnahmefällen "zur Förderung des Fortschritts in den Naturwissenschaften sowie in den nützlichen Geisteswissenschaften und Künsten" zu - und auch dann lediglich für einen begrenzten Zeitraum. Diese Regel wurde nicht nur durch die allseits bekannte Patentinflation unterhöhlt, sondern auch durch 11 von der Medienindustrie initiierte Gesetze, welche die Copyrightfristen in den letzten 40 Jahren immer weiter verlängerten. Ursprünglich hatte das Copyright in den USA nur 14 Jahre betragen - mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von ebenfalls 14 Jahren, die zudem nur wahrgenommen werden konnte, wenn der Autor noch am Leben war. Das Verfassungsgericht entscheidet nun, ob die Regelung in der Verfassung den Kongress nicht nur grundsätzlich, sondern auch in der konkreten Ausgestaltung des Copyrights und der Copyrightfristen bindet.

Der Fall Eldred vs. Ashcroft gelangte über zwei Bundesgerichte, welche die Klage von Bürgern und kleineren Verlegern zurückwiesen, zum Supreme Court. Die Kläger - angeführt vom Stanford-Juristen Lawrence Lessig - hatten geltend gemacht, dass eine derart exzessive Verlängerung der Copyrightfristen kaum zur Förderung neuer Schöpfungen dienen könne, dafür aber unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung unangemessen einschränke.

Die Entscheidung des amerikanischen Verfassungsgerichts kam für viele Beobachter überraschend - unter anderem weil die Bush-Administration Druck auf das Verfassungsgericht ausgeübt hatte, den Fall nicht anzunehmen.