Ausländische Banden und deutsche Einzeltäter
Wie die Medien über Kriminalität berichten
Kürzlich schrieb "Spiegel online" über ein Gerichtsverfahren: "Die aktuell angeklagte Betrügerbande gehört nach Erkenntnissen der Ermittler zur berüchtigten Leverkusener Großfamilie Goman - ein Verbund von Roma-Clans…" Der Leverkusener "Express" bezeichnete die fünf Verurteilten lediglich als "Mitglieder eines Leverkusener Familien-Clans" und der Kölner "Express" berichtete ebenso politisch korrekt und strikt neutral über "fünf Mitglieder einer Leverkusener Großfamilie". Die Täter sollen Dutzende Rentnerinnen abgezockt haben.
Hat "Spiegel online" damit zum Rassen-, Ausländer- und Minderheitenhass aufgestachelt und der grassierenden Fremdenfeindlichkeit Vorschub geleistet? Oder hat er schlicht seiner Chronistenpflicht Genüge getan? Wer hat sich korrekt verhalten? "Spiegel online" oder der Kölner "Express"?
Immer wieder stehen Journalisten vor derselben Frage, wenn sie über einen aktuellen Kriminalfall berichten: Da hat einer auf besonders bestialische Weise seine Schwiegermutter dahingemeuchelt. Muss man nun berichten, dass er Ausländer ist? Oder sollte man das als Nebensächlichkeit weglassen, um nicht zu dumpfem Ausländerhass aufzustacheln? Schließlich hat der Mord an der Schwiegermutter nichts mit ausländischer Folklore zu tun. Er kommt auch bei Inländern schon mal vor.
Daran, wie man in solchen und ähnlichen Fällen vorgeht, scheiden sich in den Redaktionen die Geister - vor allen Dingen bei vielschichtig gelagerten Grenzfällen. Tut es wirklich etwas zur Sache, dass jemand, der mit Drogen dealt, Afrikaner ist? Oder bestätigt das nur das Vorurteil: "Das tun die doch sowieso alle"?
Über Verstöße gegen journalistische Grundregeln kann sich jeder beim Deutschen Presserat beschweren. Wenn dessen Mitglieder entscheiden, ob Beschwerden begründet sind, greifen sie auf einen Pressekodex zurück, der formuliert, was Journalisten erlaubt ist und was nicht. Bei klaren Verstößen reagiert der Presserat mit einer öffentlichen Rüge.
Die Richtlinie 12.1 des Pressekodex soll verhindern, dass Journalisten Minderheiten diskriminieren. Sie lautet: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."
Im Prinzip gleichlautend formuliert auch der dpa-Pressekodex oder andere Medienkodizes wie zum Beispiel das Handbook of Journalism der internationalen Nachrichtenagentur Reuters ("Mention race or ethnicity only when relevant to the understanding of a story"), die Richtlinien der britischen und irischen National Union of Journalists (NUJ): "Only mention someone’s race if it is strictly relevant", der Code of Practice der britischen Presse: "Details of an individual’s race, colour, religion, sexual orientation, physical or mental illness or disability must be avoided unless genuinely relevant to the story" oder der Code of Principles for the Conduct of Journalism der International Federation of Journalists (IFJ): "The journalist shall be aware of the danger of discrimination being furthered by the media, and shall do the utmost to avoid facilitating such discrimination based on, among other things, race, sex, sexual orientation, language, religion, political or other opinions, and national or social origins."
Alle Kodices stimmen darüber überein, dass die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nur erwähnt werden soll, wenn sie im thematischen Zusammenhang relevant ist. In der journalistischen Alltagspraxis machen es sich jedoch die meisten Redakteure zu einfach: Sie verschweigen sie grundsätzlich und scheinen zu glauben, dadurch seien sie aus dem Schneider. Wenigstens kann ihnen dann niemand an den Kahn fahren und Diskriminierung vorwerfen. Aber möglicherweise wohl doch Vernachlässigung der Wahrheits- und der Sorgfaltspflicht? Verschweigen aus Bequemlichkeit oder gar Feigheit ist jedenfalls kein Nachweis besonderer journalistischer Tapferkeit und Seriosität.
Die Richtlinie des Deutschen Presserats geht auf eine Anregung des Verbands der Deutsch-Amerikanischen Clubs (VDAC) von 1971 zurück. Sie zielte ursprünglich darauf, "bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen".
Auf die aktuellen Gewalttaten in U.S.-amerikanischen Städten angewandt, würde derselbe Grundsatz konsequent umgesetzt darauf hinauslaufen, den Mantel des Schweigens darüber zu legen, dass dort öfter mal schwarzafrikanische Bürger von weißen Polizisten zusammengeschlagen oder gar erschossen werden.
Kann das der Sinn einer solchen Regelung sein?
So oder so standen am Anfang also PR-Interessen der US-Streitkräfte in Deutschland. Man wollte die amerikanischen Freunde vom Ruch des Rassismus befreien, indem man in der deutschen Bevölkerung erst gar nicht den Verdacht aufkeimen ließ, schwarze US-Soldaten seien besonders häufig an kriminellen Taten beteiligt, und man wollte wohl auch dem Vorurteil vieler Deutscher vorgreifen, dass schwarze Soldaten durch die Bank kriminelle Dunkelmänner seien. Und wie kann man eine solche PR-Leistung besser als dadurch erbringen, dass man einfach verschweigt, wenn Schwarze an Untaten beteiligt waren?
Irgendwie fällt es schwer zu entscheiden, worin der bösartigere Rassismus liegt: Im Verschweigen oder im Hervorheben
Die ursprüngliche Richtlinie untersagte es zunächst nur, die Zugehörigkeit eines Täters zu einer Minderheit zu erwähnen, wenn diese für das Verständnis des betreffenden Vorgangs ohne "Bedeutung" ist. 1993 setzte der frühere Verfassungsrichter Helmut Simon die deutlich strengere Formulierung durch, die das Vorliegen eines "begründbaren Sachbezugs" verlangt. Eine ältere Fassung der Richtlinie ging sogar noch weiter. Sie sprach nicht nur von "Minderheiten", sondern fürsorglich von "schutzbedürftigen Gruppen".
Das Institut für Sprach- und Sozialforschung an der Universität Duisburg hat sich vor einiger Zeit mit der Berichterstattung von Zeitungen über deutsche und ausländische Kriminalität beschäftigt. Dabei gelangten die Wissenschaftler zu der Erkenntnis, dass die deutschen Zeitungen Ausländer stets gern in Zusammenhang mit Bandenkriminalität stellen, während sie Deutsche vorzugsweise als Einzeltäter darstellen.
Die häufig drastischen und oft diskriminierenden Berichte, Kommentare und Meldungen über Straftaten von Ausländern sind - nach Ansicht der Duisburger Sprachwissenschaftler - geeignet, in der Bevölkerung den Eindruck zu verfestigen, dass von Ausländern eine besondere Gefährdung ausgeht. Auf diese Weise werde das gut bestellte "deutsche Haus" als von einer Bedrohung von "außen" ausgesetzt dargestellt, da sich die "Feinde" offenbar bereits auf deutschem Boden aufhalten, bereits in "unser Inneres" eingedrungen sind und dort ihr Unwesen treiben.
Aus ihrer Analyse entwickelten die Wissenschaftler zehn "Grundregeln", die nach ihrer Ansicht geeignet sind, die "Aufladung des Mediendiskurses mit Rassismus" zu vermeiden. Diese "Grundregeln" laufen darauf hinaus, schlichtweg jeden Hinweis darauf, dass ein Täter Ausländer sein könnte, einfach wegzulassen.
Konkret: Man soll jeden "nicht-deutschen Namen" verschweigen. Man soll den "nicht-deutschen Namen" eines Täters nicht durch einen anderen "nicht-deutschen Namen" ersetzen. Man soll jeden Hinweis auf die Nationalität und/oder die Herkunft eines Täters vermeiden. Man soll keinerlei Hinweise auf die Hautfarbe und sonstige körperliche Merkmale von Tätern vermeiden. Man soll sich in der Berichterstattung auch jeden Hinweis darauf verkneifen, dass ein Täter gebrochen Deutsch spricht.
Ja, man soll gar Wörter und Texte vermeiden, "die durch semantische Konnotationen negativ aufgeladen" sind. Ausdrücklich nennen die Autoren den Begriff "Drogendealer". Den solle man unbedingt vermeiden, weil er bereits eine ausländerfeindliche Konnotation enthalte. Dasselbe gilt für Ausdrücke wie "Mafia" und gar "Organisierte Kriminalität". Die soll man nicht benutzen, weil das die Ausländerfeindlichkeit fördern könnte.
Man stelle sich also den konkreten Fall vor, dass in einer Pizzeria namens "da Giorgio" in dem schwäbischen Kuhdorf Kümmerazhofen ein Fall von Schutzgelderpressung vorkommt. Der Täter heißt Giovanni P. und wird verdächtigt, die Schutzgelderpressung im Auftrag der Ndrangheta durchgeführt zu haben. Dann müsste die lokale Zeitung, wenn sie darüber berichtet, sogar jeden Hinweis darauf vermeiden, dass es sich um eine Pizzeria handelt. Sie müsste stattdessen wahrheitswidrig etwa vermelden: "In einem Kümmerazhofener Bierlokal hat ein Mann versucht, im Auftrag eines nicht-gemeinnützigen Vereins ("Mafia" oder "Ndrangheta" darf man ja nicht sagen) Geldbeträge zu erheben." Von Schutzgelderpressung dürfte auch niemand schreiben; denn der Begriff hat eine ausländerfeindliche semantische Konnotation. Es bleibt zu hoffen, dass im Fall einer solchen Berichterstattung bei jedem einzelnen Leser alle Alarmglocken gellend schrillen und er wohl merkt, dass ein total verblödeter Pressemensch versucht, ihn an der Nase herumzuführen…
Das Beispiel zeigt, wie absurd und lebensfremd hier Political Correctness ist. Schlimmer noch: Sie ist selbst rassistisch, versucht sie doch, durch Unterdrückung und Manipulation von Informationen krampfhaft den Eindruck zu erwecken, als kämen Ausländer als Straftäter überhaupt nicht in Frage. Das ist ein viel radikalerer Rassismus als die harmlose Nennung der Nationalität von Tätern in allen Fällen, in denen das sachlich geboten scheint. Nach demselben manipulativen Journalismus-Verständnis mussten Medien in der NS-Diktatur und in der DDR über schwere Gewaltverbrechen schweigen, um die breite Öffentlichkeit ruhig zu stellen. Kritischer Journalismus darf nicht dafür herhalten müssen, die Bevölkerung durch Verschweigen oder wahrheitswidrige Darstellung in die eine oder andere Richtung zu manipulieren. Es ist seine Pflicht zu informieren.
Berichterstattung sollte nicht unter dem Diktat der Schwachköpfe stattfinden
Die Praxis in den Redaktionen sieht seit langem anders aus. So wie bei einem Täter die Angabe des Alters, des Geschlechts und oft auch des Berufs dazugehören, so gehört oft auch die Nennung der Nationalität hinzu. In Einzelfällen kann man sie auch mal weglassen, wenn ihre Nennung nichts zur Sache tut. Aber im Grunde genommen fehlt ein wichtiges Detail, wenn man sie nicht erwähnt. Man unterdrückt ja auch bei einem männlichen Täter in der Regel nicht die Tatsache, dass er ein Mann ist, nur weil dadurch das von Feministinnen gepflegte Vorurteil bestätigt werden könnte, Männer seien gewalttätiger als Frauen und würden auch häufiger straffällig.
Bei den Standardfakten über eine Person wird ja auch gar nicht viel darüber nachgedacht, ob sie im je gegebenen Zusammenhang sonderlich relevant sind. In den täglichen Polizeimeldungen der Presse tauchen Angaben über das Alter, das Geschlecht und den Beruf von Tätern, Opfern oder Unfallbeteiligten auch dann auf, wenn sie im Grunde nichts zur Sache tun.
Ob jemand, der einen Autounfall verursacht, ein Mann oder eine Frau ist, dürfte in nahezu jedem denkbaren Einzelfall völlig gleichgültig sein. Es wird aber trotzdem in allen Meldungen genau verzeichnet, obwohl es nichts zur Sache tut und auch in diesen Fällen absurden Vorurteilen Vorschub leisten könnte ("Frauen können nicht einparken" und "Männer sind rücksichtslose Raser").
Das ändert nichts daran, dass diese Informationen dennoch zur Standardausstattung der alltäglichen Medienberichterstattung gehören. Irgendwie kommt es den meisten Journalisten wahrscheinlich blöd vor, wenn sie in einem Unfallbericht von einer Person unbestimmten Alters und Geschlechts schreiben. Da fehlt etwas, obwohl die Nennung von Geschlecht, Alter und Beruf in der Regel keinen Informationsgewinn bringt. Sollte die Zugehörigkeit von Personen zu Minderheiten nicht auch standardmäßig dazu gehören?
Ich erinnere mich noch genau daran, dass meine Frau vor einigen Jahren in unserem beschaulichen Dorf in einen Bagatellunfall verwickelt war und sich grün und blau darüber ärgerte, dass der Pressebericht, der darüber in der Lokalzeitung erschien, ihr Alter nannte, obwohl doch bis dahin alle Leute sie für glatt 20 Jahre jünger gehalten hatten. Seither kannten alle, die den Unfall beobachtet hatten, ihr wahres Alter und bald kannte es das ganze Dorf. Im gegebenen Zusammenhang hatte ihr Alter keinerlei Relevanz, aber genannt wurde es trotzdem.
Schon die Formulierung der "Duisburger Grundregeln" stellt einen plumpen Denkfehler dar: Es kommt im Journalismus nur darauf an, dass an der Berichterstattung ein öffentliches Interesse besteht, dass sie korrekt und durch die Umstände gerechtfertigt ist. Es ist völlig egal, wenn irgendwelche Schwachköpfe aus den Fakten falsche Schlussfolgerungen ableiten. Die Berichterstattung auf die möglichen Reaktionen und Befindlichkeiten von Schwachköpfen hin auszurichten, bedeutet nichts weniger, als sich dem Diktat der Schwachköpfe vorauseilend zu unterwerfen. Mutiger Journalismus ist das sicherlich nicht.
Wenn also jemand bei Rot über die Kreuzung fährt und dabei einen schweren Unfall verursacht, ist es relativ gleichgültig, ob er nun Deutscher, Kasache oder Italiener ist. Die Information ist irrelevant und tut im Zusammenhang nichts zur Sache. Es ist allerdings auch relativ gleichgültig, wie alt der Verursacher und ob er ein Mann oder eine Frau ist. Und doch wird das dennoch stets erwähnt. Misshandelt hingegen ein Vater seine Tochter, weil sie "schlechten Umgang" pflegt, trägt die Information, dass der Täter Türke ist, wesentlich zum Verständnis der Tat und der Tatumstände bei. Es wäre journalistisch geradezu sträflich, diese Information unter den Tisch zu kehren.
Nicht alles, was Wissenschaftler an Universitäten so produzieren, trägt zur Erleuchtung der Zeitgenossen bei. Vieles lässt eher erkennen, dass so manches Streben nach "Political Correctness" und Vorurteilsfreiheit sich ins Gegenteil verkehrt und geradezu demokratiefeindlich und potenziell gefährlich ist. Käme jemand auf die absonderliche Idee, die Einhaltung der zehn "Grundregeln" der Duisburger Sprachwissenschaftler politisch durchzusetzen, liefe das auf die Beseitigung einer freien Presse durch einen Federstrich hinaus.
Es ist für seriöse deutsche Medien nicht akzeptabel, aus manipulativen Erwägungen ihre Informationspflicht zu vernachlässigen. Es ist die Aufgabe von Journalisten, sine ira et studio über Fakten zu berichten. Es ist nicht ihre Aufgabe, tatrelevante Fakten unter den Teppich zu kehren und ihre Leser durch Verschweigen zu erziehen oder zu manipulieren. Schließlich sollten weder Journalisten noch Verfasser von Richtlinien die Öffentlichkeit für dumm verkaufen. Die Leser merken es sowieso, wenn Medien Details über die Person eines Täters gezielt weglassen. Der Schaden ist umso schlimmer. Dann nämlich trauen die Leute der Presse nicht mehr.