Braunkohleausstieg vorerst verpasst
Seite 2: Streit um belgische Pannenreaktoren hält an
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Die belgischen Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 kamen das ganze Jahr über kaum aus den Negativschlagzeilen heraus. Pannenserien hatten bereits im 2015 begonnen, es kam immer wieder zu Abschaltungen. 2012 waren erstmals Risse in den Reaktorbehältern entdeckt worden, im Februar 2015 waren erneut und längere Risse festgestellt worden. Trotzdem erlaubte die belgische Atomaufsichtsbehörde FANK im November 2015 die Erlaubnis, Tihange 2 und Doel 3 wieder hochzufahren.
2016 wurde bekannt, dass das Notkühlwasser vorgeheizt wird, um das Risiko zu vermindern, dass der Reaktordruckbehälter im Fall der Notkühlung reißt. Sowohl die Städteregion Aachen als auch die nordrheinwestfälische Landesregierung versuchen, den Weiterbetrieb von Tihange 2 mit einer Klage zu unterbinden, da die Region von einem GAU unmittelbar betroffen wäre.
Im April hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die belgische Regierung gebeten, die umstrittenen Reaktoren abzuschalten. Rund drei Millionen Menschen leben in nächster Nähe der Pannenreaktoren, 46 Millionen Menschen könnten im Fall einer Kernschmelze von radioaktiven Niederschlägen betroffen sein. Grenzüberschreitende Initiativen haben mittlerweile über 300.000 Unterschriften für ein endgültiges Abschalten der Risikomeiler gesammelt.
Eine belgische Zeitung berichtete im November über einen Brief des Chefs der belgischen Atomaufsichtsbehörde Jan Bens an den Kraftwerksbetreiber Electrabel. Darin war von der "alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze" die Rede.
Am Montag unterzeichneten Deutschland und Belgien ein Atomabkommen, das in erster Linie einem besseren Informationsaustausch dienen soll. Einfluss auf den Betrieb der belgischen Kraftwerke kann die deutsche Seite damit nicht nehmen. "Es ist in der alleinigen Verantwortung des belgischen Staates für seine Energieversorgung und natürlich auf für die Sicherheit im Zusammenhang mit seiner Energieversorgung zu sorgen", sagte Bundesumweltministerin Hendricks im Interview mit dem WDR.
Mit dem Abkommen können beispielsweise deutsche Sicherheitsexperten die Atomkraftwerke des Nachbarlandes besuchen. Die Ministerin bekräftigte ihren Wunsch, dass die Belgier die besonders riskanten Blöcke Tihange 2 und Doel 3 vom Netz nehmen sollten, schon alleine um den bis 2025 beschlossenen Atomausstieg umsetzen zu können. Schließlich könnten nicht alle sieben Reaktoren gleichzeitig abgeschaltet werden. Die Atomexpertin der Grünen Sylvia Kotting-Uhl nannte das Abkommen "sehr enttäuschend". Der belgische Innenminister Jan Jambon erklärte die Atomkraftwerke hingegen für sicher und wies Forderungen nach einer Abschaltung erneut zurück.
Ausschreibungen für alle erneuerbaren Energien ab 2017
Mitte dieses Jahres wurde eine grundlegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Mit dem EEG 2017 wird das Ausschreibungsmodell zur Regel. Das gilt für Onshore- und Offshore-Windenergie, größere PV-Dachanlagen und PV-Freiflächenanlagen sowie Biogasanlagen.
Die Vergütung wird in all diesen Bereichen über die Ausschreibung ermittelt, gleichzeitig geben die Ausschreibungsmengen einen Deckel für den Zubau vor, bei der Windenergie an Land sind das 2.800 MW, bei der Photovoltaik 600 MW. Die PV ist nun schon ab einer Anlagenkapazität von 750 kW den Ausschreibungen unterworfen, nicht wie bislang ab 1.000 kW. Der Bundesverband Erneuerbare Energien kritisiert, dass nicht umgesetzte Projekte nicht neu ausgeschrieben würden, was eine zusätzliche Deckelung bedeute.
Am Donnerstag hat der Bundestag nun noch ein Änderungsgesetz zum EEG 2017 beschlossen. Dieses präzisiert die Regelungen zu Stromspeichern und Mieterstrommodellen. Die zulässige Betriebsdauer für Offshore-Windenergieanlagen wurde von 20 auf 25 Jahre verlängert.