Bundesregierung arbeitet weiter an Enfopol-Plänen

"Nur eine sprachliche Anpassung der Anforderungen von 1995"

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Die in dem Dokument Enfopol 19 beschriebenen grenzüberschreitenden Überwachungsmaßnahmen für Satellitenkommunikation und Internet sind eigentlich nur "eine sprachliche Anpassung der Anforderungen von 1995", teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf die große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 14/1031) mit.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich danach erkundigt, "welche Ziele für den Bereich Information und Kommunikation (...) die Bundesregierung in internationalen Arbeitsgruppen wie Enfopol, die dem Schutz der Inneren Sicherheit dienen, verfolgt." Brav antworteten die Beamten, dass sich "die Ratsarbeitsgruppe polizeiliche Zusammenarbeit (AGPZ) deren Dokumente die Kennung "Enfopol" tragen," mit der Frage befasst, "welchen Anforderungen die Netzbetreiber beziehungsweise Diensteanbieter genügen müssen, damit die legale (...) Telekommunikationsüberwachung technisch durchführbar ist".

Damit nicht der Verdacht entsteht, dass es sich bei dem neuen Enfopol-Papier um eine wesentliche Erweiterung der Eingriffsbefugnisse handelt, wiesen sie darauf hin, dass die Ratsentschließung von 1995 bereits einen Katalog von "nicht auf spezielle Kommunikationsmedien und -techniken bezogene Anforderungen enthalte". Das stimmt so nicht, da sich das Papier auf Sprachtelefonie bezog. Andernfalls wäre die Beratung und Verfassung eines neuen Papiers nicht nötig gewesen.

Sowohl die bündnisgrüne, als auch die sozialdemokratische Bundestagsfraktion halten sich in der umstrittenen Überwachungsfrage deutlich aus der Diskussion heraus. Zwar hatte auf Anregung des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss im Sommer noch eine Veranstaltung des Industrie- und Handelstags in Bonn stattgefunden, seither arbeiten alle Protagonisten jedoch still in ihren Kämmerchen weiter.