"Corona-Wiederaufbaufonds" durch Verfassungsgericht gestoppt

In Deutschland wurde das angesichts der Corona-Debatte kaum zur Kenntnis genommen, doch vor allem in Südeuropa ist man besorgt

Es war nur ein kurzer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am späten Freitag, der trotz seiner massiven Auswirkungen in Deutschland am Wochenende zunächst kaum zur Kenntnis genommen wurde:

"Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird."

In deutschen Medien war zu dem Vorgang zunächst nichts zu lesen. In Portugal war sofort darüber berichtet worden, dass es das höchste Gericht per Eilentscheidung Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier über einen sogenannten "Hängebeschluss" untersagt hat, mit seiner Unterschrift das Zustimmungsgesetz zum sogenannten "Corona- Wiederaufbaufonds" abzusegnen.

"Das Bundesverfassungsgericht blockiert Schuldenaufnahme durch die EU", titelte zum Beispiel die portugiesische Nachrichtenagentur Sapo. Das Interesse hat natürlich auch damit zu tun, dass Portugal noch gut drei Monate die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Und natürlich hofft das stark wirtschaftlich in der Corona-Krise gebeutelte Land auf Hilfsgelder aus dem "Wiederaufbaufonds".

In Spanien sprach man zunächst sogar von einem "Schock", da das Land nach Italien besonders von den Hilfsgeldern profitieren soll.

Der Ratifizierungsprozess läuft gerade in den EU-Ländern. Voll ratifiziert haben bisher nur Bulgarien, die Tschechische Republik, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Malta, Portugal und Slowenien.

Die Klage

In Deutschland ist der Vorgang nun über den Antrag des "Bündnis Bürgerwille" blockiert. Hinter dem Bündnis steht eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Die Klage wird von mehr als 2.200 Bürgern unterstützt, wie das Bündnis mitteilte.

Die Klage richtet sich vor allem dagegen, dass die EU in großem Stil eigene Schulden aufnehmen darf. Daraus resultiere ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, wenn Deutschland sich an dem Schuldenprogramm beteilige. "Laut EU-Verträgen darf die EU keine Kredite aufnehmen. Das hat den EU-Rat jedoch nicht daran gehindert, einen Eigenmittelbeschluss zu erlassen, durch den die EU erstmals Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen kann", schreibt das Bündnis.

"Die EU ist vertraglich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen", erklärt der Vorsitzende von Bündnis Bürgerwille, Ravel Meeth. "750 Milliarden Euro Schuldenfinanzierung sind ein krasser Vertragsbruch", fügt er an.

Das Bündnis hatte den Marburger Staatsrechtsprofessor Hans-Detlef Horn damit beauftragt, die Klageschrift auszuarbeiten, die eilig am vergangenen Montag zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden war. Verhindert werden sollte, dass der Bundespräsident das Gesetz absegnet, das ansonsten in dieser Woche in Kraft getreten wäre.

Denn am vergangenen Donnerstag wurde es im Bundestag beschlossen und am Freitag, kurz vor der Entscheidung in Karlsruhe, hatte auch der Bundesrat grünes Licht dafür gegeben, dass die EU zukünftig Schulden aufnehmen darf.

Haftungsobergrenzen und Finanzierung

Das Bündnis wies in der Beschwerde auf die Haftungsobergrenzen hin. Die sei vom EU-Rat so hoch angesetzt worden, dass Deutschland im schlimmsten Fall sogar für den Gesamtbetrag haftbar sei. Die Verfassungsbeschwerde richte sich nicht gegen Mehrausgaben wegen der Corona-Krise: "Wir greifen nicht die Ausgaben an, sondern deren vertragswidrige Finanzierung durch eine Art Eurobonds, für die Deutschland gesamtschuldnerisch haften würde", so Ravel Meeth.

Nichts sei dagegen einzuwenden, wenn jeder Mitgliedsstaat der EU die benötigten Mittel auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen würde. "Das wäre der normale vertraglich vorgesehene Weg." Stattdessen missbrauche die Kommission die Corona-Notlage, "um endlich die EU verschulden zu können", kritisierte Meeth.

"Quasi-Eurobonds"

Das ist tatsächlich umstritten. Dazu kommt, dass die EU-Kommission als gewollten Nebeneffekt über die eigene Schuldenaufnahme auch eine "Quasi-Staatlichkeit" über eine Finanzhoheit erhält. Es ist wahrlich eine wichtige Frage, ob eine demokratisch nicht ausreichend legitimierte und vom EU-Parlament nicht wirklich kontrollierte Kommission nun sogar über "Quasi-Eurobonds" eigene Schulden aufnehmen darf und darüber auch noch eine "Quasi-Staatlichkeit" erhält, zu der auch die Erweiterung der Einnahmequellen für die EU-Kommission gehört. Eigentlich darf die EU gar keine Steuern und Abgaben erheben.

Umstritten war unter den Mitgliedsstaaten ohnehin schon, dass mehr als die Hälfte der Gesamtsumme von 750 Milliarden Euro als nicht zurückzahlbare Zuschüsse (390 Milliarden) fließen soll. Nur ein kleinerer Teil (360 Milliarden) soll als Kredite vergeben werden. Dagegen gab es schon starken Widerstand der sogenannten "Sparsamen Vier", die von der Einführung einer "Schuldenunion" sprechen.

Allerdings hat Österreich die Sache dadurch ins Absurde geführt, weil es sich gleichzeitig dagegen wehrt, dass die Einnahmeseite durch eine Finanztransaktionssteuer verbessert wird, um die Schulden in Grenzen zu halten.

Scholz: Stabiles Fundament

Jetzt muss abgewartet werden, wie das Bundesverfassungsgericht über den Eilantrag entscheidet. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz allem zeitnah abgeschlossen werden könne. "Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament", meint er.

Das Timing

Offen ist aber, wann über den Eilantrag entschieden wird. Und dazu ist auch offen, ob eine Ratifizierung noch länger ausgehebelt sein wird. Stimmt das Verfassungsgericht nämlich dem Eilantrag zu, dann könnte die Ratifizierung auch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden.

Und solange nicht alle 27 EU-Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben, kann die EU auch keine Schulden aufnehmen und Hilfsgelder ausgeben. Deshalb wird nun wachsender Druck auf das Gericht ausgeübt, sich schnell zu entscheiden, wie im Handelsblatt am Wochenende gefordert wurde.

"Karlsruhe gefährdet den Zeitplan für den EU-Wiederaufbaufonds", titelt das Blatt und fügt an: "Genau das aber kann Europa sich nicht leisten." Und dort hat man ein "ungutes Gefühl" angesichts der wortkargen Verfügung und der Tatsache, dass die Begründung erst nachgereicht wird. "Das Verfassungsgericht sollte den Eigenmittelbeschluss sorgfältig, aber zügig prüfen" und sich "von einem juristischen Quertreiber" dürfe es sich nicht instrumentalisieren lassen, wird die Klage auf Lucke personalisiert.

Auch der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Petry, forderte eine schnelle Entscheidung der Verfassungsrichter.

"Je länger diese Hängepartie besteht, desto schlechter für die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften."

Auch Petry macht damit nicht nur Druck darauf, dass eine schnelle Entscheidung fallen müsse, sondern auch, wie die Entscheidung gefälligst auszufallen habe. Wie das Verfassungsgericht entscheiden wird, ist aber offen. Klar ist, dass man in Karlsruhe Klärungsbedarf sieht.

Wie wird die endgültige Entscheidung aussehen?

In Spanien glaubt man allerding daran, dass es "wenig wahrscheinlich" sei, dass das Verfassungsgericht sich real gegen die EU-Schuldenaufnahme positioniert und den Vorgang kippt. Das liegt vor allem daran, dass das spanische Verfassungsgericht massiv politisiert ist und praktisch immer der Staatsräson folgt, dafür aber immer wieder vor europäischen Gerichten abgewatscht wird.

Vor knapp einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem umstrittenen Aufkaufprogramm von Staatsanleihen seine Kompetenzen überschritten habe. Kassiert und als nicht bindend wurde dabei ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erklärt, über welches das EZB-Anleiheprogramm vollumfänglich gebilligt worden war.

Zuvor hatte sich Karlsruhe gern weggeduckt und zum Beispiel die Entscheidung über die Anleihekäufe an den EuGH abgetreten. Gibt es einen Trend am Verfassungsgericht, kritischer auf die Geld- und Schuldenpolitik zu schauen? Es spannend, wie Karlsruhe nun mit dieser Beschwerde umgeht.