Verfassungsgericht duckt sich erneut bei EZB-Anleihekäufen weg

(Bild: Bild: Christoph F. Siekermann / CC BY-SA 3.0 )

Wieder einmal hat das höchste deutsche Gericht Bedenken, überlässt die Entscheidung aber erneut dem Europäischen Gerichtshof

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Das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts ist wahrlich nicht neu. Der zweite Senat hat am Dienstag entschieden, die Frage, ob das sogenannte "Public Sector Purchase Programme" (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) zum umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verwiesen. In Luxemburg sollen also "mehrere Fragen" zur Verfassungsmäßigkeit in Deutschland geklärt werden.

Die Richter haben erhebliche Kritik an den umstrittenen Anleihekäufen der EZB und zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit. Nach ihrer Auffassung sprechen gewichtige Gründe dafür, dass damit gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen wird. In der Pressemitteilung des Gerichts vom 15. August 2017 wird erklärt:

"Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen."

Die Richter gehen auch davon aus, dass sich die EZB unter ihrem italienischen Chef Mario Draghi längst von ihrer eigentlichen Aufgabe entfernt hat, für Geldwertstabilität zu sorgen. So hatte Draghi seine umstrittene Geldpolitik, die Geldschleusen mehr und mehr zu öffnen, immer wieder offen mit der Förderung der Wirtschaft und der Konjunktur begründet.

Währungspolitik müsste von Wirtschaftspoltik klar abgegrenzt sein

Doch eigentlich müsste auch nach Ansicht der Verfassungsrichter die Währungspolitik klar von der Wirtschaftspolitik abgegrenzt sein, denn die liegt in den Händen der Mitgliedstaaten. "Aus Sicht des Senats könnte der PSPP-Beschluss sich auf der Grundlage einer Gesamtschau der maßgeblichen Abgrenzungskriterien nicht mehr als währungspolitische, sondern als überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen."

Zudem verweist der Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle auch noch auf das geschützte Budgetrecht des Bundestags "und dessen haushaltspolitische Gesamtverantwortung". Das Budgetrecht des Parlaments könne durch den PSPP-Beschluss "im Hinblick auf mögliche Verluste der Bundesbank berührt werden". Beantragt haben die Karlsruher Richter nun ein Eilverfahren. Erst nach Klärung der Fragen am EuGH soll über die anhängige Klage entschieden werden, die zwischenzeitlich ausgesetzt ist.

Eigentlich geben die Verfassungsrichter den Klägern aber längst Recht, zu denen der Juraprofessor Markus Kerber gehört. Die wollen erreichen, dass das höchste Gericht der Bundesbank untersagt, sich an den monatlichen Wertpapierkäufen zu beteiligen, wodurch auch erhebliche Risiken auf Deutschland zukommen. Für den Berliner Finanzwissenschaftler bestätigt die Entscheidung die Argumentation der Kläger.

Für Kerber wird es nun spannend, wie sich der EuGH in der neuerlichen Befragung durch das Verfassungsgericht äußert, da sich Luxemburg nun mit der Risikoanalyse der deutschen Richter auseinandersetzen müsse. Er empfiehlt der Bundesregierung sich das Urteil genau durchlesen und ihre Position überdenken.

Anleihen von in Höhe von zwei Billionen Euro gekauft

Insgesamt wurden inzwischen Anleihen im Umfang von etwa zwei Billionen Euro gekauft. Nachdem mit dem Ankauf von monatlich 60 Milliarden Euro gestartet worden war, wurde es zwischenzeitlich auf 80 Milliarden ausgeweitet, nun aber in einem zaghaften Schritt wieder auf 60 Milliarden zurückgefahren.

PSPP ist aber nur ein Teil des Ankaufprogramms, wenngleich es den übergroßen Anteil ausmacht.
Obwohl die Verfassungsrichter nun auch den Ton gegenüber der EZB verschärft haben, ändert sich an ihrer Praxis nichts, weiter die Souveränität nach Luxemburg abzuschieben und letztlich dort über deutsche Verfassungsfragen entscheiden zu lassen.

Schon mehrfach hatte sich Karlsruhe in ähnlichen Fragen so verhalten und das Verfahren an Luxemburg übergeben, um letztlich dann - nach der Begründung des EuGH - die kritisierte EZB-Geldpolitik abzunicken. In Luxemburg hatte man sogar schon dem unbegrenzten Gelddrucken das Plazet gegeben.

Es ist also kaum zu erwarten, dass der EuGH nun zur Frage PSPP anderes entscheidet. Damit haben dann die Karlsruher Richter wieder eine Grundlage, um letztlich trotz ihrer fundamentalen Kritik erneut der EZB-Geldpolitik zu unterstützen.