Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Die "SchutzmV" ermöglicht Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken für Risikogruppen - leider eine wenig koordinierte Aktion

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Nachdem die Regierung über den Sommer offensichtlich in den Sommerschlaf verfallen war, man die Gefahr einer zweiten Corona-Welle schlicht ausgeblendet hat und inzwischen feststellen muss, dass die Zahl der dem RKI als infiziert Gemeldeten und Verstorbenen schon deutlich größer ist, als für Weihnachten erwartet wurde, bricht in Berlin unerwartet Aktivität aus.

Nachdem auch die November-Idee des Lockdown light keinen wirklich durchschlagenden Erfolg erzielte und jetzt die versprochenen Impfstoffe wohl nicht im erwarteten Umfang verfügbar sein werden, scheint bei der Bundesregierung, die im Falle der Pandemie die Bundesländer nur beraten und koordinieren darf, eine Bewegung auszubrechen, die man auch bei gutem Willen als so überstürzt bezeichnen kann, dass sich dafür nur noch der Begriff "Panik" anzubieten scheint (Von Panik in den Lockdown getrieben).

Alle ab 60 oder Risikogruppen

Die "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2", veröffentlicht am 15.12. 2020 im Bundesanzeiger, - online unter dem Begriff "SchutzmV" zu finden - soll es allen über 60 Jahre alten Einwohnern in Deutschland sowie allen Angehörigen der aufgeführten Risikogruppen noch in diesem Jahr ermöglichen, drei Schutzmasken der Qualität FFP2 in der Apotheke ihrer Wahl zu erhalten.

Bei den FFP2-Masken handelt es sich um Einwegsmasken, die vor Corona als Schutzmasken beschrieben wurden, die vor Feinstaub und Bakterien schützen würden. Schutz vor Viren boten damals nur die teureren FFP3 Masken, die zuletzt nur noch mit eingebautem Ventil zum ungefilterten Ausatmen in den Baumärkten erhältlich waren, die jetzt ab dem 16.12. auch schließen müssen.

Über den Apothekenfinder lassen sich die Masken bei der Apotheke, bei der man Stammkunde ist, auch vorbestellen. So dass man nicht unbedingt zuzeiten des größten Ansturm zu seiner Apotheke muss. Die Apotheken sind angehalten, die Masken nur an ihre Stammkunden abzugeben, weil sich ihr Budget für die kostenlos abzugebenden Masken auf der Basis der im dritten Quartal abgegebenen Medikamentenpackungen bemisst.

Medikamentenbestellungen bei ausländischen Versandapotheken zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Budgetberechnung. Masken, die von den lokalen Apotheken an Personen abgegeben werden, die ihre Medikamente üblicherweise in ausländischen Versandapotheken einkaufen, werden im Rahmen des deutschen Masken-Verteilprograms nur im Rahmen des zugewiesenen Budgets erstattet. Für Budgetüberschreitungen ist kein Ausgleich vorgesehen. Dafür müsste der betroffene Apotheker selbst aufkommen.

Das aktuelle Maskenprogramm wird aus dem Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) bezahlt, an den alle deutschen Apotheken jeweils 1,77 Euro pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Medikament von ihren fixen Beträgen, die sie von den Kassen erhalten, abführen. Als Problem bei der Maskenabgabe an unbekannte Kunden könnte sich für die Apotheken der § 4 der SchutzmV herausstellen, wenn sie die Abgabe der Masken nicht nachvollziehbar belegen können, indem sie sich beispielsweise eine Eigenerklärung unterschreiben lassen.

Mangelhafte Terminabstimmung zwischen den Beteiligten

Dass die Verfügbarkeit der kostenlosen FFP2-Masken ab dem 15.12 2020 gelten soll, obwohl die Verordnung ihre Gültigkeit erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhält, zeigt wie wenig koordiniert die Masken-Aktion angeordnet wurde.

Das wird noch getoppt durch die Tatsache, das der ab dem 16.12. geltende Lockdown, der viele Einzelhandelsgeschäfte zum Schließen zwingt, für den 15. einen schlussverkaufsähnlichen Trubel in den Innenstädten versprach, der es kaum ermöglicht, dass die geforderten Abstände eingehalten werden können.

Tipps für den Umgang mit den FFP2-Masken

Beispielsweise rät der WDR: "Wer die FFP2-Masken nur wenige Stunden am Tag trage und trocken aufbewahrt, könne sie eine Woche lang benutzen." Ob dies wirklich sinnvoll ist, scheint durchaus fraglich. Hilfreicher dürften da schon die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) sein.

Maskenbeschaffungsprobleme

FFP2-Masken scheinen am deutschen Markt inzwischen in ausreichender Menge verfügbar zu sein. Das Problem besteht inzwischen eher darin, dass die Masken den Weg vom Großhandel zu dem Apotheken auch finden.

Versandaufträge über die großen Logistikunternehmen wie DHL kollidieren dort nicht nur mit dem üblichen Weihnachtsgeschäft, sondern zudem mit dem in diesem Jahr nochmals um 20 Prozent gesteigerten Versandaufkommen. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Apotheken ihre Maskenbestellungen mit eigenen Fahrzeugen im Großhandel abholen müssen.