DDR-Vergangenheit als Keule gegen Holm?

Seite 2: Wie Recht und Gesetz für Investoreninteressen gebeugt werden

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Nun stellt sich die Frage, ob nicht die BImA, die ja das Grundstück an den Höchstbietenden verkauft hatte, die Klausel bewusst weggelassen hat, um den Investoren eine Brücke zu bauen.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Berliner Medien, die so akribisch jetzt die Causa Andrej Holm begutachten, mit dem gleichen Eifer nachfragen, wer hier die Klausel weggelassen hat und womöglich Millionenzahlungen des Landes Berlin provoziert hat?

Nun sind solche Vorfälle in der Hauptstadt nicht die Ausnahme sondern der Alltag. Der Geschichtsverein Friedrichshain Hans Kohlhasse e.V. hat eine ganze Liste von Beispielen veröffentlicht, wo das Denkmalrecht gebeugt wird, das nicht mit Investoreninteressen kollidiert. Da wird ein Armenfriedhof schon mal zum Massengrab und die ältesten Häuser in Friedrichshain werden trotz Denkmalschutz abgerissen und niemand weiß, wer die Genehmigung erteilt hat.

Soll Andrej Holm schon im Vorfeld angezählt oder gar ausgeschaltet werden, damit er solche und ähnliche gesetzwidrige Bevorteilungen von Eigentümerinteressen nicht unterbinden kann?