DDR-Vergangenheit als Keule gegen Holm?
- DDR-Vergangenheit als Keule gegen Holm?
- Wie Recht und Gesetz für Investoreninteressen gebeugt werden
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Der Druck auf den neuen Berliner Staatssekretär für Wohnungsfragen Andrej Holm wächst
Der Druck auf den neuen Berliner Staatssekretär für Wohnungsfragen Andrej Holm wächst. Nun hat auch der erste SPD-Politiker Holm zum Rücktritt aufgefordert. Es geht nun nicht mehr nur um Holms kurzzeitige Stasi-Mitgliedschaft als junger Mann in der DDR, sondern um inkorrekte Angaben bei seinem Arbeitgeber an der Humboldt-Universität.
Dabei ist Holm durchaus zu glauben, dass es sich hier schlicht um Erinnerungslücken gehandelt hat. Schließlich hätte er kaum den Staatssekretärsposten angenommen, wenn er gewusst hätte, dass er an diesem Punkt angreifbar ist. Zumal sich Holm bereits im Jahr 2007 kritisch mit seiner DDR-Vergangenheit auseinandergesetzt und dabei mit linken DDR-Oppositionellen gesprochen hat, die teilweise von der Stasi und den anderen DDR-Repressionsorganen verfolgt wurden.
Stasi-Akten wurden auch von der BRD-Justiz verwendet
Dass bei einem Verfahren wegen angeblicher Aktivitäten in der radikalen Linken im Jahr 2007 auch die BRD-Justiz auf Stasi-Akten zurückgegriffen hat, wurde damals kritisch reflektiert, spielt aber in der momentanen Debatte kaum eine Rolle.
Im Gegenteil: Von Holms Kritikern werden seine kapitalismuskritischen Aktivitäten belastend gegen ihn angeführt. Er habe sich auch nach 1989 nicht genügend zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt. Holms ist also kein Joseph Fischer geworden, dem 2001 seine militante Vergangenheit bei den Vorläufern der Autonomen nur verziehen wurde, weil er sich eben in seinem Amt als Bundesaußenminister nicht nur besonders rückhaltlos mit der BRD identifizierte, sondern die auch mit kriegsfähig gemacht hat.
Nur ein grüner Außenminister konnte die Bundeswehr gegen Jugoslawien in den Krieg führen, weil die Partei noch einige Jahre zuvor Teil der deutschen Friedensbewegung war. Was sind schon ein paar Steine auf Polizisten, wenn Fischer mithilft, dass deutsche Soldaten nach 1945 wieder in einem Krieg mitmachen können, werden sich viele gedacht haben. Das hat Fischer gerettet. Doch sollte man Andrej Holm angesichts dieser Perspektive raten, sich so etwas bloß nicht anzutun?
Holms Unterstützer melden sich zu Wort
Bei einer nicht repräsentativen Umfrage der Berliner Zeitung spricht sich eine große Mehrheit für seinen Verbleib im Amt aus. In einem Offenen Brief haben auch zahlreiche außerparlamentarische Mieterinitiativen eindringlich an den Senat appelliert, an Andrej Holm festzuhalten.
"Andrej Holm steht nicht nur wegen seinen Stasivergangenheit in der Kritik, er wird vor allem so stark angegriffen weil er für mieten- und wohnungspolitische Positionen steht, die von einer breiten stadtpolitischen Bewegung geteilt werden", heißt es dort.
Tatsächlich hoffen Mieterinitiativen, dass Holm auch die Investoren dazu zwingen könnte, sich an die Gesetze zu halten und den Politikern auf die Finger zu sehen, die für Investoren Sonderrechte schaffen. Mehr kann niemand von Holm verlangen, aber das wäre im kapitalistischen Alltag heute nicht wenig.
Was das aktuell heißt, zeigt sich gerade am Beispiel des Dragonergeländes mitten in Kreuzberg. Während Stadtteil- und Mieterinitiativen dort ein Modellprojekt für soziales Wohnen errichten wollten, hatten die bisherigen Verwalter nur das Ziel, das Gelände so gewinnbringend wie möglich zu verkaufen.
Weil sich mittlerweile in Berlin eine Mieterbewegung Gehör verschafft hatte, stellte sich die SPD quer und im Bundesrat wurde die Rückabwicklung des schon an einen Investor verkauften Geländes beschlossen. Nachdem auch das Bundeswirtschaftsministerium seinen Widerstand dagegen scheinbar aufgegeben hatte, schien der Weg frei, dort ein soziales Projekt zu entwickeln.
Aber nun wurde bekannt, dass die Rückabwicklung doch nicht stattfinden kann, weil sich der Investor dagegen wehrt. Die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Paus erklärte dazu:
Jetzt rächt sich, dass im Kaufvertrag für das Dragonerareal die Klausel zum Parlamentsvorbehalt gefehlt hat. Wenn im Vertrag gestanden hätte, dass der Bundesrat auch zustimmen muss, dann wäre der Verkauf gar nicht zustande gekommen. Warum die BImA in diesem Fall statt dem Parlamentsvorbehalt eine Rückabwicklungsklausel eingefügt hat, erschließt sich mir nicht. Ich hoffe, dass sich aus der Rückabwicklungsklausel jetzt nicht Schadenersatzzahlungen zu Ungunsten der Steuerzahlerinnen und -zahler ergeben. Das darf aber kein Hinderungsgrund sein, den Verkauf des Dragonerareals rückabzuwickeln.
Lisa Paus