Debatte um Asylrechtsänderung
Der bayerische Finanzminister Markus Söder fordert einheitliche Regeln in der EU - Antragsstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat sich in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) dafür ausgesprochen, das Asylrecht europaweit zu vereinheitlichen. Das Ergebnis eines EU-Kompromisses könnte dem CSU-Politiker nach der Rechtslage in der Schweiz ähneln: Dort können Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern wie Albanien und dem Kosovo keine Leistungen beziehen und werden binnen 48 Stunden abgeschoben.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann drängte gestern im Bundestag ebenfalls auf ein einheitliches europäisches Asylrecht. Er warnte, dass Deutschland seine Belastungsfähigkeit trotz des nationalen Begeisterungstaumels realistisch einschätzen müsse.
Weil andere EU-Länder nicht bereit sind, die deutsche Rechtslage zu übernehmen, hält Markus Söder für die von ihm und Oppermann geforderte EU-weite Vereinheitlichung eine Änderung des deutschen Grundgesetzes für nötig. Davon zeigte sich SPD bislang weniger begeistert als von einem EU-Asylrecht: Ihr Vorsitzender Sigmar Gabriel verlautbarte noch Anfang des Monats, seine Partei werde keinesfalls einer Modifikation der Artikel 16 und 16a zustimmen.
Auch andere Politiker und Funktionäre haben in den letzten Tagen und Wochen Vorschläge zur Änderung des deutschen Asylrechts gemacht: Ali Ertan Toprak, der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, fordert beispielsweise ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, das ein Asylbewerber bei einem Integrationskurs in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeben soll. Gewalttäter sollten seiner Ansicht nach nicht aufgenommen werden: "Wer auf andere losgeht", so Toprak, "hat sein Asylrecht verwirkt".
Einer der am intensivsten diskutierten Vorschlage stammt vom stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Thomas Strobl: Er möchte dem regelmäßig wiederkehrenden Gezanke um die Liste sicherer Herkunftsländer ein Ende machen, indem er die Aufnahme von Staaten in diese Liste von einem objektiven Kriterium abhängig macht: Liegt die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus einem Land bei unter zwei Prozent, dann soll künftig ein stark vereinfachtes Asylverfahren möglich sein.
Eine Maßnahme, die ohne eine europaweite Asylrechtsvereinheitlichung und ohne eine Grundgesetzänderung auskommen würde, wäre die Einrichtung der 9.000 Entscheiderstellen, die der Chef des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für notwendig hält, um dem Bearbeitungsrückstau Herr zu werden. Mit ihren aktuell knapp 600 Entscheidern schaffte die Behörde im ersten Halbjahr 2015 gerade einmal 116.000 Asylerstanträge.
Bei 113.000 dauerte die Bearbeitung länger als sechs Monate, bei 12.000 sogar mehr als zwei Jahre. Für manche Asylbewerber ist ein so langes Warten eine Geduldsprobe. Andere - vor allem solche aus dem Westbalkan - hoffen dagegen auf eine möglichst lange Bearbeitungsdauer, weil sie wissen, dass ihr Antrag ohnehin keine Chance auf auf Anerkennung hat und weil sie nur zum Bezug von Taschengeld einreisten.
Der Massenandrang von Asylbewerbern stellt aber nicht nur Länder wie Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Schweden, Dänemark und Finnland (wo man deshalb die Steuern erhöht) vor schwere Probleme, sondern auch manche Herkunftsregionen: Die Verwaltung des syrischen Kurdenkantons Afrin hat deshab einen Ausreisestopp verhängt. Sie befürchtet, dass die von den anderen syrischen Kurdenkantonen geographisch getrennte Exklave ein Opfer der vor den Grenzen stehenden Dschihadisten werden könnte, wenn sich ein Großteil der jungen Leute nach Deutschland locken lässt.
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