Der Auslöser der Jugendaufstände von 2008 ist frei
Seite 2: Die Hintergründe des Urteils
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Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Freispruch von Saraliotis und die Absenkung der Freiheitsstrafe von Korkoneas mit der Ende Juni von Tsipras eilig durchs Parlament gepeitschten Justizreform möglich wurden.
Die umstrittene Reform ermöglicht es Korkoneas, sein straffreies Vorleben als mildernde Umstände geltend zu machen. Die Tatsache, dass Korkoneas 2016, bei Beginn des Berufungsprozesses, seines damaligen Strafverteidigers, des Staranwalts Alexis Kougias, verlustig wurde, weil er öffentlich jegliche Reue in Abrede stellte und sein Opfer erneut verhöhnte, spielt für das Strafmaß keine Rolle.
Eigentlich stand das Urteil am 19. Juni 2019 an. Zu jener Zeit waren die Regeln des neuen Strafrechtskodex bereits bekannt. Nach dem alten Kodex gab es für Korkoneas keine Möglichkeit, der lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu entgehen.
Der neue Kodex setzt die Mindeststrafe für Mord aber von Lebenslänglich auf zehn Jahre herab. Am 19. Juni meldete sich der Anwalt von Korkoneas krank und beantragte eine Vertagung. Diese wurde zeitlich großzügig auf den 29. Juli terminiert. Auch bei Saraliotis sorgen die Regeln des neuen Kodex für eine höhere Hürde zur Verurteilung.
Die Anwälte der Nebenklage, die frühere Parlamentspräsidentin Zoe Konstantopoulou und ihr Vater, der frühere Vorsitzende der Syriza-Vorgängerpartei Synaspismos, wollen gegen das Urteil beim obersten Gericht, dem Areopag, klagen und eine Aufhebung beantragen.
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