Der Balken im Auge
Die Zensur durch die Religion vom "Geistigen Eigentum" ist weniger sichtbar, aber umfassender als die Zensur durch traditionelle Religionen
Das Feuilleton setzte im Karikaturenstreit den "Westen" mit Presse- und Meinungsfreiheit gleich, die es durch den Islam bedroht sah. Dabei blieb auffällig ausgeblendet, dass es auch in dem was Huntington1 die westliche Zivilisation nennt eine weniger sichtbare aber weitaus umfassendere systemeigene Zensur gibt.
Würden Moslems ihren Propheten als Markenzeichen eintragen, hätten sie gute Chancen, die Karikaturen sofort und fast überall qua WTO und andere internationale Organe zu unterbinden. Scientologen begriffen diesen Effekt eher: 1995 konnte die Church of Scientology wegen einer von ihr als Verletzung des Urheberrechts eingestuften Weitergabe von religiösen "Geheimnissen" in Scientology-kritischen Newsgroups die Herausgabe des Namens eines Benutzers eines anonymen Remailers in Finnland erzwingen und leitete damit das Ende das Mythos vom unzensierbaren Internet ein2.
Nun wird sich mancher fragen ob eine 1436 Jahre alte Figur nicht gemeinfrei sein sollte. Doch erstens gibt es neben dem Urheber- auch noch das Markenrecht, und zweitens schützt Alter vor Monopolrechten nicht, wie jüngst wieder am Fall der "Himmelsscheibe von Nebra" deutlich wurde, auf die das Magdeburger Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Monopolrechte beansprucht.
Die etwa 3600 Jahre alte Bronzescheibe, wegen der die Verlage Piper und Heyne vor Gericht stehen, weil sie sie stilisiert auf Buchdeckeln darstellten, ist nur ein Beispiel dafür dass auch ältere Kulturgüter mit ein bisschen argumentativem Aufwand und eifrigen Anwälten der Religion vom "Geistigen Eigentum" unterworfen werden können.
Gerade das Markenrecht, das eigentlich den Konsumenten schützen soll, entwickelte sich zu einer Hochburg der Zensur. Medienkonzerne benutzten erfinderische Anwendungen um sich Exklusivrechte auf alles von Spocks Ohren bis hin zum Supermann-Cape zu sichern3. So konnte unter anderem eine geplante schwule Olympiade in San Francisco aus Markenrechtsgründen verboten werden - "möglicherweise auf Grundlage der Theorie dass den Traditionen der alten Griechen nichts ferner sein könne als Homosexualität" wie James Boyle süffisant anmerkte4.
Die Pasdaran des Westens
Die Macht der Religion von "Geistigen Eigentum" sorgt dafür, dass Anwälte die Meinungsfreiheit im Westen wesentlich umfassender einschränken, als dies die Mullahs fordern. Kaum jemand stößt bei seiner täglichen Arbeit so an die Beleidigungsgrenzen traditioneller Religionen, dass er Repressalien fürchten müsste. Wer jedoch eine Website betreibt, Software schreibt, Musik macht, sich einen Loginnamen bei eBay zulegt oder einfach nur in einem Forum postet ist jeden Tag den Zensurangriffen jener ausgesetzt, die in der Religion vom "Geistigen Eigentum" den Pasdaran in Iran entsprechen.
Medienkonzerne wie Time Warner gingen gegen minderjährige Fans vor, die nichts anderes verbrochen hatten, als Fanseiten ihrer Lieblinge zu betreiben5. Der Fernsehsender Fox verlangte von einer Fanseitenbetreiberin nicht nur, dass sie aufhören solle, Figuren zu zeichnen, an denen er Markenrechte beanspruchte, sondern forderte auch noch, dass sie sämtliche Speichermedien mit "all related art work or any other materials at hand" herausgeben solle - ebenso wie Namen und Adressen aller Personen welche die Zeichnungen heruntergeladen hatten6.
Besonders effektive Mittel der Zensur sind Cease-and-Desist-Aufforderungen nach dem amerikanischen DMCA: Dieser hält auch die Mittler von Informationen für potentielle Copyrightverletzungen verantwortlich, solange sie die Information nicht sofort nach einem Hinweis herausnehmen oder sperren7.
Würden sich die Mullahs auf den DMCA berufen, könnten sie mit einer Aufforderung von einem Hotmail-Account binnen drei Stunden die Karikaturen von 70% der Server ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit entfernen lassen, wie ein Test der Bürgerrechtsgruppe Bits of Freedom nahe legt8.
Ein Klima der Selbstzensur
Zensur geschieht auch über ein Klima der Überwachung und der Angst das die Abmahnungen, Klagen und Gesetzesänderungen schaffen. Hier findet sich die von der dänischen Zeitung Jyllands-Posten beklagte Selbstzensur in weitaus größerem Ausmaß statt als anderswo.
Im allgemeinen schrecken Privatleute, auch wenn sie sich im Recht fühlen, vor langwierigen und kostspieligen juristischen Verfahren zurückt - ein Effekt der unter Firmenanwälten bekannt ist und ausgenutzt wird. Sie mahnen ab, drohen und klagen, auch wenn die Rechtslage für ihr Begehr nicht ausreicht.
2002 etwa "warnte" Hewlett-Packard unter Berufung auf den DMCA die Sicherheitsspezialisten SnoSoft davor, Sicherheitslücken im HP-UX zu veröffentlichen (vgl. Gamespy droht mit US-Copyright-Gesetz).
Ein anderes Beispiel ist das Phänomen der sogenannten SLAPP Suits ("strategic lawsuits against public participation"). In ihnen werden Kritiker von Untenehmen in den Ruin geklagt - dabei kommt es nicht auf Erfolgsaussichten an, sondern nur auf die Dauer (und damit auf die Kosten) des Prozesses9.
Neben Verleumdungsklagen wurden seit den 1990er Jahren auch Urheberrechts-SLAPPs immer beliebter.
Technologieverbote statt Bilderverbote
Technologieverbote, wie sie die Religion vom "Geistigen Eigentum" im amerikanischen DMCA und in der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie durchsetzen konnte, sind wesentlich einschneidendere Maßnahmen als etwa ein Bilderverbot - man stelle sich nur einmal vor was wäre, wenn die "Mullahs" ein Verbot von Photoshop, Gimp und von Malstiften in Europa fordern würden.
Und nicht zu vergessen natürlich das Weitersagen, wie man zeichnet: So wie es im amerikanischen und im EU-Urheberrecht festgelegt ist, was der - in dieser Hinsicht - "kulturfremde" Dmitry Sklyarov schmerzlich am eigenen Leib erfahren musste: Der Russe hatte in einem Vortrag in den USA vorgeführt, wie simpel sich der Kopierschutz von Adobes eBook Reader umgehen lässt. Daraufhin wurde er auf Veranlassung von Adobe inhaftiert und erst nach massiven Protesten und Boykott-Aufrufen wieder freigelassen.
Die Zustände im Zeitalter von bestehenden Technologieverboten und dräuenden Softwarepatenten werden mittlerweile von vielen Programmierern ähnlich denen empfunden, die Samuel Pepys im England des 17. Jahrhunderts beschreibt: " it [is] very unsafe at this time to write, or almost do any thing"10.
Deshalb führt die Religion vom "Geistigen Eigentum" - wie andere Religionen auch - zu Vertreibungseffekten: Deutsche DVD-Produzenten gehen nicht vorwiegend wegen Steuern oder gar Lohnnebenkosten ins benachbarte Osteuropa, sondern wegen mehr Rechtssicherheit - weil osteuropäische Länder nicht den Standortnachteil Abmahnrecht aufweisen.
Eine Abmahnung kann in Deutschland weitaus mehr kosten als anderswo ein Gerichtsprozess und sie kann jeden treffen. Täglich. Leute, die ahnungslos einen Login-Namen wählten, den sich eine Firma schützen ließ (vgl. Abmahnen im Cartier-Stil), Links auf kostenlose Stadtpläne setzte (vgl. Ihr Weg zu uns...erer Abmahnung) oder alte CDs auf eBay versteigerten, deren Programme mittlerweile einem Technologieverbot zum Opfer fielen (vgl. Teurer Spaß). Deutschland ist durch dieses Abmahnrecht und durch den mangelnden Schutz vor Hausdurchsuchungen bei der Durchsetzung der Religion vom "Geistigen Eigentum" die rigideste Nation der Welt - weitaus rigider noch als die USA, was sich etwa am Beispiel von Regionalcodehelfern zeigt. Eine Software wie DVD Region Free wurde überall auf der Welt frei verkauft - außer in Deutschland.
Die Religion vom "Geistigen Eigentum"
Die Anwendung des Religionsbegriffs auf das Phänomen "Geistiges Eigentum" ist keine Metapher, sondern nur der konsequente Gebrauch eines funktionalistischen Religionsbegriffs. Allgemein wird Religion als ein " System von Vorstellungen über die Existenz von Gegebenheiten jenseits des sinnlich Erfahrbaren" definiert. Solch ein System formuliert nach Clifford Geertz Ideen einer allgemeinen Seinsordnung und umgibt sich mit einer "Aura von Faktizität":
Die Vorstellung von der Welt wird zum Abbild der tatsächlichen Gegebenheiten einer Lebensform. [...] Religion stimmt demnach menschliche Handlungen auf eine vorgestellte [...] Ordnung ab. Die ethischen [...] Präferenzen der Kultur werden dadurch objektiviert und erscheinen als Notwendigkeit, die von einer bestimmten Struktur der Welt erzeugt wird.
Das heißt, dass die Gläubigen eine Religion nicht als solche wahrnehmen müssen. Im Gegenteil: Je selbstverständlicher Glaube, Riten und Regeln im Alltag erscheinen, desto mehr entspricht sie der obigen Definition aus der Völkerkunde.
Traditionelle Religionen und die vom "Geistigen Eigentum" ähneln sich teilweise verblüffend in ihren Glaubensvorstellungen. Viele Religionen möchten Menschen etwas glauben machen was für Außenstehende oft dem gesunden Menschenverstand widerspricht: Etwa, dass eine mit Allmacht ausgestattete Entität Wert darauf legt, dass man Quasten an seinen Gewändern befestigt; oder dass die Nennung eines bestimmten Namens verboten ist und dass nur Auserwählte mit einer bestimmten "Lizenz" dies dürfen - wie bei der Religion vom "Geistigen Eigentum".
Noch stärker ist die Ähnlichkeit bei Basalreligionen. Ein von Marcel Mauss behandeltes Phänomen erinnert stark an die DRM- und Lizenzökonomie des beginnenden 21. Jahrhunderts: Bei den Toradja auf Sulawesi herrschte die Vorstellung, dass bestimmte Gegenstände nicht wirklich ihrem Besitzer gehören, sondern in Wirklichkeit Geistern, von denen er jeweils das Recht "kaufen" muss, wenn er es gebraucht11.
Protestantismus - ein nicht lizenzierter Remix des Katholizismus
Ähnlich wie bei der Natur der Lehre von "Geistigen Eigentum" ein blinder Fleck vorliegt, lag er beim Phänomen Zensur lange Zeit vor, wenn diese nicht von Nationalstaaten, sondern von Unternehmen initiiert wurde12. Das änderte sich erst zu Anfang dieses Jahrzehnts mit dem Sichtbarwerden zahlreicher privater Zensurinitiativen vor allem der Medienindustrie13.
Tatsächlich ist diese Form der Zensur auch keine reine Privatzensur, sondern vielmehr eine "Achse" mit dem Staat als willfährigem Gesetzgeber und als Sanktionsmacht14.
Eine Lösung für diese Zensurprobleme läge möglicherweise ebenfalls im Bereich der Religionsrechts: Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Religionsfreiheit regelt, könnte anhand eines funktionalistischen Religionsbegriffs der Realität angepasst werden. Aus der Religionsfreiheit würde so eine allgemeine Informationsfreiheit. Sie ist der Kern der Religionsfreiheit: Der Protestantismus war im Grunde nichts anderes als ein nicht lizenzierter Remix des Katholizismus.
Der Zugang zu den geheimen, lateinischen und Priestern vorbehaltenen Texten wurde durch Luthers Übersetzung aufgebrochen, spätere Reformatoren und Religionsgründer änderten auch die Botschaft, bedienten sich im Fundus, zitierten und setzten neu zusammen: "Rip, Mix & Burn".