Teurer Spaß
Ein 17-Jähriger erhielt eine Abmahnung der von IFPI beauftragten Anwaltskanzlei, weil er auf eBay ältere CD-ROMs, die der Computerbild beigelegen hatten, mit Umgehungstools anbot, was seit dem neuen Urheberrechtgesetz verboten ist
Das neue Urheberecht ist im September des letztes Jahres in Kraft getreten. Darin verankert ist auch das Verbot, "wirksame technische Maßnahmen" zum Schutz eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu umgehen. Verboten ist auch die Herstellung oder Verbreitung von Mitteln in kommerzieller Absicht, mit denen sich technische Sicherungen umgehen lassen (Deutsche Internet-Wirtschaft fordert: Keine Sondersteuern auf das Internet). Anlass für den Deutsche Landesgruppe der IFPI, gegen "Anbieter solcher Umgehungstools" vorzugehen.
Im Dezember teilte IFPI mit, dass man im Rahmen einer "umfangreichen Ermittlungsaktion" schon auf 100 Anbieter von Umgehungstools wie "ClonyXXL" Oder CloneCD gestoßen sei. Darunter hätten sich auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler befunden. Durchgeführt wurde die Aktion von der Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, die auch den Betreibern von Websites Abmahnungen schickten, die auch nur einen Link zu Clony XXL zusammen mit dem Profiler anboten (Das neue Geschäftsmodell der Plattenindustrie?). Der Streitwert wurde mit 250.000 Euro angesetzt, was pro Abmahnung der Kanzlei 4.637 Euro einbringt.
Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen. Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen.
Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände
Mittlerweile wurden offenbar schon 200 Abmahnungen verschickt, unter anderem auch an einen 17-jährigen Oberfranken, wie Zündfunk berichtet, der auf eBay CD-ROMs mit Computerprogrammen angeboten hatte. Es handelte sich um Beilagen der Zeitschrift Computerbild. Einmal sei sein Angebot schon eBay entfernt worden, nachdem er es erneut ins Netz gestellt hatte, erhielt er einige Tage darauf einen Brief der Anwaltskanzlei Waldorf. Er wurde aufgefordert, innerhalb von vier Tagen eine Erklärung zu unterschreiben, dass er solche Angebote in Zukunft nicht mehr machen wird. Zudem wurde eine Gebühr für die Abmahnung von 2.337,50 Euro in Rechnung gestellt. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro festgelegt.
Angeblich wusste der 17-Jährige, was man ihm durchaus glauben kann, nicht, dass manche Programme auf den CD-ROMs seit September aufgrund des neuen Urheberrechts nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Versuch, ein paar Euro über eBay zu verdienen, wurde jedoch zu einem teuren Spaß. Obgleich die Anwaltskanzlei nach Verhandlungen ihre Forderung auf 700 Euro reduzierte, musste der Betroffene bzw. dessen Eltern mit dem Honorar des hinzugezogenen Rechtsanwalts insgesamt 2.500 Euro zahlen, um einen Prozess zu vermeiden. Bei der IFPI scheint man der Überzeugung zu sein, dass scharfes Vorgehen auch gegen derartige Bagatellfälle zur Abschreckung wichtig ist. So hält der Verbandssprecher Hartmut Spiesecke das Vorgehen auch im Fall des unwissenden Schülers für angemessen: "Wir machen keinen arm, aber wir möchten, dass derjenige, der das Urheberrecht bricht, mit Folgen rechnen muss."
Die kreativen Softwarepiraten
Erfolge bei ihren Kampagnen im letzten Jahr gegen deutsche Raubkopierer meldet auch die Business Software Alliance: "1.000 Hinweise auf Software-Piraterie, rund 2.900 analysierte Rechner, 256 bereits abgeschlossene Fälle." Fast tägliche stelle die Polizei neue Strafanträge. So sei im letzten Jahr ein "neuer Höchststand bei der Bekämpfung unlizenzierter Software in Unternehmen" erreicht worden.
Über Kundenlisten bei "Softwarepiraten" stoße man auch "immer öfter" auf die Namen von Privatpersonen, die dann auch für die Benutzung von Raubkopien verantwortlich gemacht werden. Die Hälfte aller Fälle habe Unternehmen betroffen, wobei bei Raubkopien die Süddeutschen, also Bayern und Baden-Württemberger, an der Spitze der Deutschen stünden.. Erstaunt vermerkt man bei der BSA aber noch einen Umstand: "15 Prozent aller Fälle bezogen sich auf Unternehmen, die im kreativen Umfeld - also beispielsweise Agenturen, Grafikbüros, Designer - angesiedelt sind." Damit sind diese Vorreiter in Sachen Softwarepiraterie, was Georg Herrnleben, Regional Manager Zentraleuropa der BSA, so kommentiert:
Dieses Ergebnis ist überraschend. Gerade im kreativen Bereich ist Ideenklau ein hochsensibles Thema. Diese Sensibilität scheint sich aber noch nicht auf den Bereich Software erstreckt zu haben. Auch Software ist das Produkt kreativer Arbeit und sollte entsprechend gewürdigt werden.