Der Fall Alice Cooper

Stolpersteine beim Podsafe-Music-Network

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Die Erwartungshaltung der Podcaster war groß, als im Mai die GEMA endlich einen Tarif für Werke aus ihrem Repertoire ankündigte und diese im Sommer dieses Jahres bekannt gab. Um so größer war die Ernüchterung, als man feststellen musste: Das Regelkorsett der GEMA ist für Podcaster, die gelegentlich einen Song aus dem Repertoire benötigen, vielleicht praktikabel, für Musikpodcaster, die in erster Linie Bands und Künstler vorstellen möchten, sind die Lizenzen eng und erdrückend. Die Konsequenz für einen Großteil der Podcaster war klar: Wir bleiben bei CC-lizenzierten Songs oder dem Angebot, das beispielsweise das Podsafe Music Network bereitstellt. Wenn wir als Podcaster Songs verwenden, welche aus dem PMN stammen, kommen wir nicht in Konflikt mit der GEMA. Bis vor kurzem konnte man sich als Podcaster auch noch halbwegs auf der sicheren Seite fühlen. Was aber wenn – wie das jetzt vermehrt der Fall ist – etablierte Künstler wie Alice Cooper, Procol Harum oder Deep Purple Liveaufnahmen ins PMN einstellen und man diese als Hobbypodcaster verwendet?

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein deutscher Podcaster - auch wenn er jung ist und die alten Heroen nicht kennt - Alice Cooper einfach im Vertrauen darauf, dass dies schon seine Richtigkeit habe, in seinem Podcast spielt. Zumindest wird der Podcaster vorsichtshalber einen Blick in die Datenbank der GEMA werfen und nachschauen, ob Alice Cooper bei der GEMA gelistet ist. Man tippt als Suchbegriff also „I'm 18“ als Titel ein. Die Suchfunktion in der Datenbank der GEMA ist alles andere als komfortabel. Man kann nicht ausdrücklich als alleiniges Suchkriterium nur den Künstler einstellen, was durchaus sinnvoller wäre, könnte man so doch auf einen Blick alle Songs des Künstlers sehen, welche in der Datenbank vorhanden sind.

Das Ergebnis der Abfrage: Der Song ist in der Datenbank der GEMA vorhanden. Ein „No-Go-Track“ also. Für diesen Song müsste ich einen der von der GEMA für Hobbypodcaster angebotenen Tarife wählen um ihn verwenden zu dürfen. Nur: Ich als Podcaster habe doch gerade das PMN als Alternative gewählt, weil ich die GEMA-Tracks ohne Lizenz nicht nutzen kann. Spätestens jetzt kratzt man sich verwirrt am Kopf und fragt sich: Sind diese Aufnahmen nun podsafe. Oder sind sie es nicht? Wie sieht die gesetzliche Situation momentan bei Liveaufnahmen dieser Künstler aus?

Von Seiten des Podsafe Music Networks ist die Antwort auf diese Frage eindeutig, Adam Curry hat im Daily Source Code die Sachlage erklärt, Norman Osthus vom Normcast war so freundlich und hat die Übersetzung besorgt und diese im Forum bei Podster.de zusammengefasst:

Das PMN war ursprünglich nur für den amerikanischen Markt gedacht. In den USA kann jeder Inhaber der Rechte jede Art von Lizenz an jeden beliebigen geben. Das gilt aber nur innerhalb des amerikanischen Rechts. Spielt eine Radiostation solches Material, muß sie zahlen. Die Nutzer des PMN dagegen, die dieses Material in „Podcasts“ spielen, müssen nichts zahlen. Der Podcaster hat hier das uneingeschränkte Verbreitungsrecht für den Podcast.

[Stichwort Liveaufnahmen]

Die Plattenfirmen besitzen meist den sog. Master, von dem dann die Kopie gezogen wird. Sie hat das sog. Distributionsrecht, da ihr der Master gehört. Die meisten Künstler besitzen diese Master nicht. Beispiel: Alice Cooper hat sicher nicht das Master zu "I'm 18", aber ihm gehören die Text- und Musikrechte. Also nimmt er eine Live-Version von „I'm 18" auf, an der er oder seine Plattenfirma, die Rechte hält. Jetzt kann er als Inhaber der Rechte die Erlaubnis geben, das Lied ins PMN zu stellen; die Plattenfirma, die den Live-Master hat, tut das gleiche und schon steht der Titel im PMN.

Während das in den USA also von Seiten des Gesetzes her eindeutig geregelt ist, da dort der Künstler relativ frei in der Vergabe seiner Lizenzen ist, wird es bei der Frage, ob auch deutsche Podcaster diese Liveaufnahmen verwenden dürfen etwas komplizierter.

Erste Anlaufstelle, um die Frage nach den Rechten zu klären, ist natürlich die GEMA. Bekanntermaßen gilt die Vermutung der GEMA, dass, wenn irgendwo im öffentlichen Raum Musikwerke gespielt werden, für diese an die GEMA Abgaben abgeführt werden müssen, da die GEMA Verträge mit annähernd allen Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte der Welt hat. Das schließt auch Tracks mit ein, die zum Download bereitgestellt oder gestreamt werden. Alice Cooper ist bei der ASCAP registriert, dann dürfte es wohl auch sehr wahrscheinlich sein, dass die GEMA der kompetente Ansprechpartner für den Podcaster ist.

Man gab mir auf meine ausdrückliche Nachfrage bei der Pressestelle der GEMA, wie es sich denn mit diesen Liveaufnahmen verhalten würde, folgende Antwort: Es könne nicht sein, dass man für eine Aufführung von Musik aus dem GEMA-Repertoire keine passende Lizenz erworben hätte.

Auch auf die Nachfrage mit dem Hinweis auf die AGBs des Podcast Music Networks und der Frage wie sich das mit dem PMN überhaupt verhält, wurde ich freundlich darauf hingewiesen, dass es GEMA-Tarife für Podcaster gibt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass ein Künstler, der vorher unter der CC-Lizenz veröffentlichte, kein Mitglied der GEMA werden kann. Diese „Hobby-Lizenz“ - ernsthafte Musiker, die von ihrer Musik leben wollten, wären besser beraten, Mitglied bei der GEMA zu werden, hieß es kaum überraschend - beißt sich mit dem Anspruch der GEMA, für jeden Song die Rechte wahrzunehmen. Von Seiten der GEMA also, die sich offenbar noch nicht intensiv mit dem PMN auseinandergesetzt hat, hieße das: Nein – Liveaufnahmen sind für deutsche Podcaster nicht zu gebrauchen.

Bei Liveaufnahmen ausländischer Künstler

Zeit also, Experten zu befragen, die sich mit dem Thema und der Problematik des Urheberrechtes und Podcasting an sich auskennen. Rechtsanwalt Dr. Ulf Müller und seine Kollegin Laura Dierking arbeiten und forschen am ITM, dem Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster. Beide beschäftigen sich intensiv mit Themen des Urheberrechts in Bezug auf das Internet und waren so freundlich mir Rede und Antwort zu stehen.

Hat die GEMA überhaupt Rechte an diesen Live-Aufnahmen bzw. darf sie überhaupt Rechte für diese wahrnehmen? Beide Experten waren der Ansicht, dass dies nicht der Fall sei. Die GEMA wird für ausländische Künstler, die bei einer anderen Verwertungsgesellschaft unter Vertrag sind, nur aufgrund so genannter Gegenseitigkeitsverträge tätig. In diesen Verträgen überträgt die ausländische Verwertungsgesellschaft (zum Beispiel die ASCAP) der GEMA die Wahrnehmungsrechte des Künstlers. Im Gegenzug wird dieser dann auch an GEMA-Gebühren, die etwa für Veranstaltungen in Deutschland fällig geworden sind, beteiligt. Allerdings kann eine ausländische Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines Gegenseitigkeitsvertrages an die GEMA auch nur solche Rechte weitergeben, die sie selbst vom Künstler eingeräumt bekommen hat. Hat die ASCAP also die Verwertungsrechte an einem Live-Titel nicht, so kann für diesen Titel auch die GEMA nicht als Verwerter eintreten.

Allerdings wird die GEMA in der Regel nicht bei jedem einzelnen Künstler nachfragen, wie denn nun die Rechtssituation in seinem Fall aussieht. Den Verwaltungsaufwand wolle sich die GEMA aus verständlichen Gründen nicht zumuten, daher geht die Verwertungsgesellschaft erstmal davon aus, dass diese Live-Aufnahme, die im Podcast gespielt wird, zu ihrem Rechtebereich gehört. Wie schon oben erläutert, kann jedoch der Künstler in den USA durchaus seine Lizenzen flexibler vergeben, als dies bei uns der Fall ist. Obwohl laut offizieller Aussage von Herrn Dr. Pappi auf dem Podcastday und auch nach gezielter Nachfrage des Autors durchaus die Möglichkeit besteht, die Rechtewahrnehmung bei der GEMA zu splitten. Es wäre also durchaus folgendes Szenario möglich: Der Künstler nimmt die Rechte für die Online-Verwertung selbst in die Hand, die GEMA sorgt dann dafür, dass die Rechte im Radio, auf CD oder an anderen Orten gewahrt bleiben. Für Künstler, die jetzt neu in die GEMA eintreten möchten, sicherlich eine Alternative zum an sich starren Konzept.

Alice Cooper hat erklärt, dass der Song „I'm 18“ in der Live-Version für Podcaster freigegeben wurde, er möchte nichts daran verdienen, wenn dieser in Podcasts gespielt wird. Dies ist mit der ASCAP abgeklärt. Was im Endeffekt heißt: Die GEMA kann hier keine Rechte geltend machen, sie hat keine Befugnis. Wenn jetzt nach und nach Liveaufnahmen etablierter Künstler ins PMN eingestellt werden, müsste die GEMA eigentlich schon von sich aus sehen, dass sie in diesen Fällen keine Kompetenzen hat. Momentan ist dies noch nicht der Fall und die GEMA würde vermutlich an den deutschen Podcaster mit einem netten Brief herantreten, in dem dieser aufgefordert wird, zu erklären wie er eigentlich an den Besitz der Rechte gekommen ist. Dieser ist aus dem Schneider, wenn er ein Dokument besitzt, in dem der Künstler ausdrücklich erklärt, dass dieser Track von ihm mit einer podcastfreundlichen Lizenz versehen worden ist. Die Rechte an der Liveaufnahme liegen somit beim Künstler, die Genehmigung für den Podcaster hat so ihre Richtigkeit.

Bisher sind noch keine Präzedenzfälle vor Gericht geschaffen worden, aber es ist zu bezweifeln, dass die GEMA wegen kleinerer Summen vor Gericht zieht. Wenn doch, dann hätte man als Podcaster recht gute Karten. Ein entsprechendes Dokument sollte in Zukunft bei den Podsafe-Portalen direkt auf der Homepage oder, wenn die Liveaufnahme auf der Homepage des Künstlers zum Download angeboten wird, dann dort für den Podcaster bereitgestellt werden. Bisher ist das nicht der Fall, Adam Curry versprach aber fürs PMN in Zukunft einen Hinweis auf die Uploadseite für die Künstler bereit zu stellen. Besser wäre es natürlich, wenn dieses Dokument auch auf der PMN-Seite zu finden wäre.

Die GVL erteilt noch keine für Podcaster

In diesem Zusammenhang ist ein Thema von Interesse, dass den Podcastern auch auf den Nägeln brennt: die GVL. Bekanntlich ist die GEMA-Lizenz nur die halbe Miete, da diese nur das abdeckt, was die Künstler an Melodien oder Texten erfunden haben. Das Recht an einer bestimmten Aufnahme – nehmen wir mal an Britney Spears würde Alice Cooper covern und ich würde die Aufnahme von Britney Spears spielen wollen – habe ich damit ja noch nicht erworben. Dafür bräuchte ich noch eine Lizenz von der GVL, diese erteilt aber momentan keine für Podcaster.

Dr. Ulf Müller nahm zu dieser Problematik Stellung: Der Podcaster muss unter der Nichtvergabe einer Lizenz durch die GVL aufgrund fehlender Tarife nicht leiden. Soweit die geschützten Aufnahmen bereits jetzt jedoch verwendet werden, muss der Podcaster mit der Pflicht zur Nachlizenzierung rechnen, sobald die GVL einen Tarif erstellt hat. Für diesen Fall sollte der Podcaster eine Liste von den Aufnahmen machen, die er im Podcast gespielt hat. Wenn, wie im Fall der GEMA, der Tarif nur mit Wirkung ab einem bestimmten Tag in Kraft träte, hätte man halt Glück gehabt – ansonsten müsste man dann im Nachhinein bezahlen. Ein Punkt, den mit Sicherheit die deutschen Podcaster mit Erleichterung hören werden – sofern sie eine GEMA-Lizenz fürs Podcasting besitzen.

Die Antwort der beiden Experten aus Münster auf die Frage ob man Liveaufnahmen aus dem PMN auch in deutschen Podcasts verwenden dürfe, lautet also: Ja, wenn man nachweisen kann, dass der Künstler dort auf seine Rechte verzichtet hat. Man soll sich aber nicht auf die AGBs des PMNs berufen, sondern entscheidend ist die tatsächliche Rechtevergabe durch den jeweiligen Künstler. Er muss daher erklären, dass er die Musik frei gegeben hat. Bei den Verwertungsverträgen mit der GEMA – also für deutsche Künstler – wird eine solche Freigabe regelmäßig nicht erfolgen dürfen.

Alles ziemlich kompliziert

Fragen wir, um noch etwas mehr Licht in diesen komplizierten Sachverhalt bringen zu können, noch jemanden, der auf der Seite der unabhängigen Tonträgerunternehmen steht, nämlich den VUT – den Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V. Dessen satzungsgemäßes Ziel ist laut der Homepage:

die Zusammenfassung, der Schutz und die Förderung der z.Zt. rund 1.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen der gesamten Musikbranche, insbesondere der Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten sowie die Unterstützung seiner Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer kulturellen Aufgaben und ihrer sonstigen gemeinsamen Belange.

Da im Podsafe-Music-Network bisher Künstler vorhanden sind, die nicht von einem Major vertreten werden, sondern von „kleinen und mittelständischen Unternehmen der gesamten Musikbranche“, ist der VUT in dieser Hinsicht ein geeigneter Ansprechpartner. Die Antwort auf die Frage, wie der VUT das Phänomen der Liveaufnahmen bewertet, erfolgte von Frau Kiltz recht schnell und eindeutig:

Ich würde es deshalb als selbstverständlichen Service der Plattform verstehen zu klären, ob die eingestellten Songs tatsächlich frei [sic] von Rechten Dritter sind. Nach geltendem Recht muss ohnehin jeder Musikdownload bei GEMA gemeldet werden, die im Falle, dass sie die Rechte an der Musik nicht hält, eine sogenannte "Nulleinzeichung" zurückschickt, also eine 0€ Rechnung, aufgrund der man dann auch sicher sein kann, dass die Urheber der Musik keine Mitglieder einer Urheberverwertungsgesellschaft sind. Sollte sich herausstellen, dass der eine oder andere Urheber doch Mitglied der GEMA ist, müsste eine Vergütung an GEMA abgeführt werden. Nun obliegt es dem Service, bzw. dessen AGBs, was mit diesen Kosten passieren soll: Muss der Urheber diese Kosten tragen? Das fände ich hochgradig unfair, denn der Künstler hat ja schließlich auf seine "angemessene" Vergütung bereits verzichtet, indem er den Song zur Verfügung gestellt hat. Also würde man entweder den Urheber von der Plattform ausschließen oder aber - was ich für die gegebene Reaktion halten würde - die Kosten übernehmen.

Im Übrigen bleibt zusätzlich herauszufinden, ob man Leistungsschutzrechte berührt, wenn man Songs zum Download einstellt. Unter Umständen wäre auch dies zu klären, wobei das momentan sogar schwieriger sein dürfte, als die Urheberrechte bei der GEMA zu klären, denn hierfür müsste man im Einzelfall herausfinden, wer die Leistungsschutzrechte hält, da GVL, die zuständige Verwertungsgesellschaft, sich diese Rechte (zum Podcasten) momentan nicht hat übertragen lassen. Hier wäre es meines Erachtens erforderlich, den Podcastern eine Möglichkeit zu bieten, Musik für Podcasts zentral zu lizenzieren.

Es ist natürlich fraglich, ob ein Musikpodcaster, der einmal in der Woche einen Podcast erstellt und Musik aus dem PMN spielt, nun die Mühe aufwendet, eine Liste der Titel zu erstellen und diese dann an die GEMA schickt, mit der Bitte nachzusehen, ob die Werke nun rechtefrei sind oder nicht.

Aber: Eine Datenbank von solchen „Nulleinzeichnungen“ für die deutschen Podcaster wäre mit Sicherheit eine große Hilfe, dadurch hätte man für den Fall der Nachfrage von der GEMA den Beweis in der Hand, dass die Stücke von der GEMA nicht tangiert werden. Diese Datenbank könnte in die Obhut der schon bestehenden Verbände übergeben werden: dem Podcastclub und dem Podcastverband, die hier endlich mal die Gelegenheit hätten zu zeigen, dass sie wirklich zusammenarbeiten können und ihre Klientel auch vertreten. Zwar hat zumindest der Podcastclub verkündet, man wolle bald einen Arbeitskreis Musik einsetzen. Dieser würde sich dann intensiver mit dieser Problematik befassen, wohl auch, weil die GEMA sich zu Recht fragt, warum ihre Podcasttarife nicht besser genutzt werden.

Zumindest der Podcastverband, wie ein Eintrag auf der Homepage vom 18.08 beweist, hat offenbar erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Nicht verschweigen möchte der Autor auch, dass anders als der Podcastclub der Podcastverband immerhin auf die Nachfrage zu dieser Problematik antwortete, wenngleich eine endgültige Auskunft bis heute nicht erfolgte. Allerdings: Die Nachfrage bei Adam Curry oder beim PMN haben nicht die Verbände gestartet, sondern dies waren Initiativen von bekannteren deutschen Podcastern. Eine aktive Vertretung der Interessen der Mitglieder sieht da doch ein wenig anders aus.

Was also soll man jetzt als deutscher Podcaster mit den Liveaufnahmen des PMN tun? Spielen? Nichtspielen? Erst dann spielen, wenn der Künstler dem Podcaster eine ausdrückliche Rechtefreiheit für seine Songs gewährleistet hat?

Diese Fragen muss nach wie vor der Podcaster für sich selbst beantworten. Es wäre wünschenswert, wenn es Gerichtsurteile zu diesen Fragen gäbe. Diese werden mit Sicherheit auch früher oder später kommen, allein schon weil es in Zukunft denkbar wäre, dass man als Podcaster unwissentlich einen Künstler oder eine Band aus dem PMN spielt, der/die dann doch bei der GEMA registriert ist. Es ist verständlich, dass man als Hobbypodcaster, wenn man nicht die nötigen Mittel hat, um diese eventuell vorkommenden Fälle vor Gericht klären zu lassen, dann lieber Musik verwendet, die dank der Creative-Commons-Lizenz die GEMA-Ansprüche in keiner Weise berührt.

Noch wünschenswerter allerdings wäre eine zentrale Stelle, die dem Podcaster in Zukunft genau erklären kann, was er wann wie und wo und unter welchen Umständen spielen kann oder spielen darf oder auch nicht verwenden kann – so lange bleibt die Suche nach den Genehmigungen und den Rechten eine, die letztendlich mehr Fragen aufwirft, als sie beantworten kann.