Die Selbstanzeigekampagne der "Letzten Generation" und ihr Vorläufer
Die Repression gegen die eigentlich zutiefst staatsfreundliche Umweltbewegung führt zur Radikalisierung. Die Selbstanzeigen von mehr als 1.300 Menschen sind ein Hinweis darauf. Auch kurdische Organisationen setzten dieses Mittel ein.
Wird es in den nächsten Wochen massenhaft Razzien der Polizei bei Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten geben? Möglich wäre das. Denn über die Feiertage haben sich mehr als 1.300 Menschen bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin selbst angezeigt und erklärt, dass sie sich der "Letzten Generation" zurechnen, wie die Initiative am Dienstag mitteilte. Der Adressat ist kein Zufall.
Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin nach dem sogenannten Antiterrorparagraphen 129 gegen die "Letzte Generation". Elf Wohnungen von Aktivistinnen und Aktivisten wurden durchsucht, weil es sich angeblich um eine kriminelle Vereinigung handelt, die sich beispielsweise koordiniert, um umweltschädliche Kraftwerke wie in Jänschwalde zumindest für einige Stunden stillzulegen. Damit setzt die politisch weisungsgebundene Behörde die harte Linie des Innenministeriums von Brandenburg um, das mit einem CDU-Politiker besetzt ist.
Streit in den Staatsapparaten: Was tun mit der Klimabewegung?
Nun gibt es in den Staatsapparaten durchaus noch Meinungsunterschiede, wie mit diesem Teil der Klimabewegung umzugehen ist. Der aktuelle Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ist auch CDU-Mitglied, aber er warnt davor, die Umweltbewegung vor allem aus dem Umfeld der "Letzten Generation" jetzt in die Nähe einer kriminellen Vereinigung zu rücken und sie gar zum Staatsfeind zu erklären.
Dabei hat Haldenwang die Fakten auf seiner Seite, wenn er daran erinnert, dass die Klimaaktivisten schon deshalb keine Staatsfeinde sein können, weil die ja gerade die Staatsapparate aufrufen, endlich für den Klimaschutz aktiv zu werden und die eigenen Gesetze und Verträge einzuhalten.
Haldenwang und diejenigen, die seine Linie unterstützen, warnen davor, durch eine harte repressive Haltung Klimaaktivisten, die den Staat aufrufen, aktiv zu werden, erst zu radikalisieren. Denn manche der Menschen, die sich eigentlich als bürgerliche Zivilgesellschaft verstehen, die die Staatsapparate nur in Sachen Klimaschutz auf Trab bringen will, könnten sich irgendwann doch überlegen, ob sie vielleicht ein zu idealistisches Staatsverständnis hatten.
Sie könnten auf die Idee kommen, dass dem Staat als ideellem Gesamtkapitalisten gar nicht in erster Linie um Klimaschutz geht. Die Verwertungsbedingungen des Kapitals stehen für ihn immer im Vordergrund. Dass könnte dazu führen, dass Klimagruppen Zulauf bekommen, die wie "Ende Gelände" oder "Sand im Getriebe" diesen Zusammenhang schon länger herstellen und die deshalb auch für einen "System Change" eintreten. Das ist auch eine vage Forderung, aber es ist schon ein Unterschied zu Aktivisten, die erst mal nur den Staat zum Handeln auffordern.
Auch die Auseinandersetzung mit der Repression, wie sie durch die Selbstanzeige zum Ausdruck kommt, könnte zur Radikalisierung beitragen. Schließlich gehört das nach dem einschlägigen Strafrechtsparagraphen benannte Bekenntnis "Wir sind alle 129" seit Langen zu den Parolen der linken Antirepressionsbewegung. Nun ist der Paragraph 129, der die Bildung "krimineller Vereinigungen" unter Strafe stellt und in Brandenburg gegen Klimaaktivisten angewandt wird, der zentrale Paragraph – die Paragraphen 129a und 129b, mit denen inländische und ausländische terroristische Vereinigungen bekämpft werden sollen, sind davon abgeleitet.
So könnte auch hier bei einigen Klimaaktivisten eine Politisierung einsetzen, indem sie sich genauer anschauen, gegen welche politischen Gruppen bisher schon der Paragraph 129 und seine Ableger eingesetzt wurden. Da kommt man schnell zu den kurdischen Exilorganisationen, die immer wieder nach dem Paragraphen 129 b verfolgt werden. Ihnen wird unterstellt, sie würden die in Deutschland und der Türkei verboten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützen.
Unter dem Motto "Wir sind alle PKK" riefen kurdische Organisationen schon vor mehr als 20 Jahren zu Selbstanzeigen auf.
Die Teilnehmenden der damaligen Kampagne bekundeten, dass sie hinter den Zielen der PKK stehen und diese nicht für kriminell und terroristisch halten. Hier gibt es also durchaus Parallelen zur Selbstanzeigekampagne der Klimabewegung.
Das PKK-Verbot wurde damit zwar nicht zu Fall gebracht, allerdings dürften sich heute mehr Menschen potenziell von der Klimakatastrophe betroffen fühlen, als sich damals für den türkisch-kurdischen Konflikt und den Umgang mit Exilorganisationen interessierten. Der öffentliche Druck ist insofern nicht direkt vergleichbar.
Klimaschutz statt Repression – wie reagieren die Staatsapparate?
Nun wird sich zeigen, wie die Staatsapparate auf die jüngste Selbstbezichtungskampagne reagieren. Gehen sie nun repressiv gegen die Unterstützer vor, dann könnte das eine Radikalisierung befördern. Oder sehen sie die Selbstanzeigen eher als symbolische Aktion und verzichten auf neue Ermittlungen? Beide Reaktionen sind möglich. Die Paragraphen 129, 129a und 129b sind Instrumente, um Ermittlungsbefugnisse auszuweiten und Informationen zu sammeln – die Zahl der Verurteilungen ist hingegen relativ klein.
Allerdings ist es möglich, sehr schnell auf Verdacht Hausdurchsuchungen durchzuführen. Das könnte bei der Selbstanzeige der Fall sein. Aber es gibt keinen Automatismus für die Durchsuchungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, auf dem Weg der Repression zu verzichten. "Klimaschutz statt Repression" lautet ein Aufruf, der unter anderem von Juristenorganisationen, aber auch von der Humanistischen Union unterzeichnet wurde. Dort heißt es:
Die Unterzeichnenden kritisieren dieses Vorgehen, denn bereits das Vorliegen des Anfangsverdachts bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint zweifelhaft. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Gruppe die Begehung von schweren Straftaten bezweckt, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das trifft auf das Festkleben an Straßen, Gemälden und Flughäfen als bislang wichtigster Protestform der ›Letzten Generationen‹ schon im Ansatz nicht zu.
Ob Sitzblockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams überhaupt strafbares Verhalten darstellen, ist fraglich – Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wertungsoffenen juristischen Fragen der Verwerflichkeit und eines rechtfertigenden Klimanotstandes zuletzt unterschiedlich beantwortet und Protestierende vereinzelt freigesprochen. Jedenfalls aber haben die mit den Sitzblockaden verbundenen Vorwürfe kein ausreichendes Gewicht, um Vorwürfe nach § 129 StGB begründen zu können.
Aus dem Aufruf "Klimaschutz statt Repression"
Die Erklärung sowie die Selbstanzeigen sind auch deshalb zu begrüßen, weil die Gefahr besteht, dass manche den Kampf gegen die Paragraphen 129, sowie 129a und b nicht mehr so wichtig nehmen, weil sie jetzt auch gegen organisierte Rechte angewendet werden, wie die Razzien im "Reichsbürgermilieu" zeigen. Doch diese Gesetze symbolisieren einen starken Staat und sich nicht nur abzulehnen, wenn Linke davon betroffen sind. Auch hier könnten die Staatsapparate indirekt zur Aufklärung beigetragen haben.