Drohnen: Deutsche Polizisten als Luftfahrzeugfernführer
Deutsche Länderpolizeien und die Bundespolizei experimentieren weiter mit dem Einsatz fliegender Kameras. Die Bundesregierung ändert vorsorglich die Luftverkehrs-Ordnung
"Unmanned Air Vehicles" (UAV) oder "Unmanned Aircraft Systems" (UAS) sind unter anderem mit Kameras ausgerüstet und beliefern Verfolgungsbehörden mit Lagebildern aus der Luft. Polizeien experimentieren mit kleineren Mikrokoptern, den sogenannten "Micro-Air Vehicles" (MAV), die mit militärischen UAV wenig gemein haben. Die getesteten, rund ein Kilogramm schweren batteriebetriebenen Quadrokopter werden von deutschen Firmen entwickelt. Ihr alltagstauglicher Einsatz dürfte wegen der rasanten technischen Entwicklungssprünge noch etwas auf sich warten lassen. Zahlreiche deutsche wie europäische Forschungsprojekte beschäftigen sich mit der zukünftig autonomen Navigation der Flug-Roboter.
Als eines der ersten Bundesländer experimentiert Sachsen mit dem Einsatz der Quadrokopter. Die Polizei hatte Anfang 2008 zwei Komplettsysteme eines "SensoCopters" für zunächst ein Jahr angemietet. Die SensoCopter wurden vom Überlinger Rüstungskonzern Diehl BGT Defence in Kooperation mit der Firma Microdrones aus Kreuztal entwickelt.
Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) kündigte damals einen Einsatz bei Fußballspielen oder Demonstrationen an, um etwa "Rädelsführer in der Menschenmenge" zu identifizieren und beweiskräftige Bilder bei Gericht vorlegen zu können. "Die Drohnen bieten uns völlig neue Perspektiven in der Bild- und Videodokumentation", erklärt dazu der Sprecher des sächsischen Innenministeriums, "auch bei Entführungen und Geiselnahmen sollen die fliegenden Polizeispäher künftig zum Einsatz kommen". Die Geräte, die auch mit Nachtsicht- und Wärmebildkameras ausgerüstet werden können, sind bei der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste und im Landeskriminalamt stationiert. Nach der großspurigen Ankündigung des Innenministers über Einsätze bei "Risiko-Spielen" in Dresden war allerdings kein Einsatz im öffentlichen Raum gefolgt.
Der zunächst auf ein Jahr befristete Leasing-Vertrag wurde zur "Optimierung des Einsatzwertes" um ein Jahr verlängert, das Pilotprojekt in "Teil II" umbenannt. Am 31. Oktober 2010 soll das Vorhaben endgültig beendet werden. Eine weitere Verlängerung sei, erklärt Pressesprecher Lothar Hofner gegenüber Telepolis, zunächst nicht vorgesehen. Laut Innenministerium galt die Anschaffung einer "Anwendungserprobung", für eine Evaluation wäre demnach "das Ende der Pilotierungsphase" abzuwarten. Ziel sei, festzustellen "inwieweit derartige unbemannte Luftfahrzeugsysteme die vorhandenen Führungs- und Einsatzmittel der Polizei ergänzen bzw. unterstützen können".
Eine etwaige Nutzung größerer Drohnen für die Polizeiarbeit, wie sie etwa von der Bundeswehr eingesetzt werden, sei ebenfalls erst nach der "Pilotierungsphase" zu entscheiden. Wo die Probeflüge stattfanden erklärt das Ministerium nicht, sie seien aber im Einklang mit dem Datenschutz gemäß § 38 des sächsischen Polizeigesetzes erfolgt. Aufgezeichnete Personen wurden nicht benachrichtigt, die Bilder seien "ausgewertet und anschließend gelöscht" worden.
Als weiteres Bundesland hatte Niedersachsen Mitte 2008 für rund 47.000 Euro einen Quadrokopter der Firma Microdrones angeschafft. Laut Innenminister Uwe Schünemann könnten die fliegenden Kameras eine "Schlüsselstellung zur schnellen Informationsgewinnung" einnehmen, etwa für die "Vorbereitung von Maßnahmen der Spezialeinheiten der Polizei gegen bewaffnete Straftäter". Neben der Luftaufklärung, Einsatzführung, Beweissicherung und Dokumentation würde auch die Nutzung für die "nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr" infrage kommen, etwa bei Großschadenslagen oder Katastrophen. Die Zentrale Polizeidirektion in Hannover ist "mit der Erprobung des Gerätes" beauftragt.
Zur Bedienung der UAV ist ein neues Berufsbild "Luftfahrzeugfernführer" entstanden. Für die Steuerung der kleinen Mikrodrohnen allerdings reichen den Polizeien kurze "Luftfahrzeugfernführer"-Fortbildungen, in Niedersachsen wurden laut Auskunft des Pressesprechers des Ministeriums sechs Polizeibeamte im Rahmen einer zweitägigen Schulung "eingewiesen und zertifiziert". Wie in Sachsen sei auch in Niedersachsen bisher kein UAV abgestürzt. Im "Falle eines Schadens" hafte die Polizei, eine Versicherung sei nicht abgeschlossen worden.
Datenschutzrechtliche sowie luftfahrtrechtliche Aspekte seien vor Beginn der Erprobungsphase eingehend geprüft worden. Mit dem System wurden angeblich lediglich "Übersichtsaufnahmen" aus "großer Höhe" erstellt. Die Polizei prüfe, ob die Technik "geeignet und rechtlich unbedenklich" sei und Qualitätskriterien erfülle. Hierfür sei ebenfalls der Abschluss der Erprobungsphase abzuwarten. Weitere Details möchte das Ministerium nicht verraten, es handele sich um "einsatztaktische Informationen, die den Einsatzzweck und/oder Einsatzmöglichkeiten des Systems beeinträchtigen oder gar gefährden könnten".
Noch geheimnisvoller gibt sich das hessische Innenministerium, das auf mehrere Anfragen seitens Telepolis gar nicht antworten möchte. Das dortige Landeskriminalamt hatte 2008 mindestens ein Modell des Konkurrenten von Microdrones, die "AR100-B" des deutschen Herstellers AirRobot, geleast. Laut AirRobot kann das UAV auch mit Nachtsicht- oder Wärmekameras sowie chemischen Sensoren, Laserpointern und Nebelgranaten ausgerüstet werden. Ein Einsatz ähnlicher Anwendungen wird gegenwärtig von Polizeien anderer EU-Mitgliedsstaaten erprobt (Taser sollen fliegen lernen).
Trotz fehlender Auskunftsbereitschaft ist immerhin bekannt, dass die Experimente des hessischen LKA längst nicht beendet sind. Ein aufmerksamer Telepolis-Leser teilte im Januar mit, im Innenhof des Frankfurter Polizeipräsidiums einen "AirRobot AR-100B beim Testflug gesehen" zu haben. Im Polizeipräsidium streitet man ab, damit etwas zu tun zu haben, der Test sei durch das LKA erfolgt, das UAV sei bei der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste untergebracht.
Zur Koordinierung der Tests auf Länder-Ebene wurde 2007 eine "Bund-Länder-Projektgruppe 'Drohnen'" eingerichtet. Im Auftrag des Unterausschusses "Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung" des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (eingerichtet nach dem 11. September 2001) sollte die Gruppe den Einsatz von Micro-Air Vehicles unter "einsatztaktischen, rechtlichen und polizeitechnischen Aspekten" prüfen. Um die Produktpalette getesteter Geräte zu erweitern, hatte auch die Bundespolizei mit "Aladin" und "FanCopter" zwei unterschiedliche Drohnen der Firma EMT aus Penzberg beschafft. Wie AirRobot beliefert auch EMT die Bundeswehr mit ihren Systemen.
Bisher hat das Bundesinnenministerium den Einsatz "unbemannter Fahrzeuge" nur als "Aufklärungs- und Entschärferroboter" bei der Bundespolizei genehmigt. Das BMI hat hierfür laut Auskunft der Bundesregierung von 1998 bis 2009 insgesamt 28 "unbemannte ferngesteuerte Fahrzeuge", sogenannte "Fernlenkmanipulatoren" von der Firma TELEROB aus Ostfiltern beschafft. Der regelmäßige Einsatz von UAS durch die Bundespolizei soll erst in Erwägung gezogen werden, wenn die luftrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Obschon der Abschlussbericht der "Bund-Länder-Projektgruppe 'Drohnen'" vom 12. August 2008 als Verschlusssache eingestuft ist, hatten die Mitglieder "weiteren Handlungsbedarf" skizziert. Demnach seien dringend "Änderungen der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften" und eine "Marktbeobachtung und -auswertung technischer Lösungen" erforderlich. Sobald die notwendigen Änderungen von Rechtsvorschriften und die technischen Lösungen vor dem Abschluss stünden, würde über eine "Fortsetzung einer Bund-Länder-Projektgruppe" entschieden und "der vorliegende Abschlussbericht fortgeschrieben". Nach Prüfung in den Gremien der Innenministerkonferenz würden dann endgültige Beschaffungsfragen geklärt.
Virtuelle Welten: Sicherheitsforschung zu Drohnen
"Robotische Systeme oder auch mobile autonome Systeme stehen noch am Anfang der Erschließung des zivilen Sicherheitsmarktes", folgert die Studie Marktpotenzial von Sicherheitstechnologien und Sicherheitsdienstleistungen, die kürzlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt wurde. Die Systeme könnten demnach "überall dort zum Einsatz kommen", wo eine "lokale, kurzfristige Verschärfung der zivilen Sicherheitslage zu befürchten ist". Dazu zählen laut den Verfassern z.B. Sportereignisse, Messen, Demonstrationen, Staatsbesuche, Gefahrguttransporte.
Weil Systeme immer kleiner werden, Antriebe effektiver ausgelegt sind und Batterien längere Flugzeiten erlauben werden die kleinen Micro-Air Vehicles für zivile Anwendungen zunehmend erschwinglich. Prognostiziert werden stetig wachsende Umsätze mit einem Marktvolumen für 2015 und die Folgejahre von etwa 100-250 Mio. Euro, wobei hier "Wehrtechnik unberücksichtigt" bleibt. Für die nähere Zukunft werden entscheidende Fortschritte in der Entwicklung der Systeme erwartet, vor allem in Richtung Autonomie und Navigation. Als zu lösende Herausforderungen skizzieren ihre Macher die "Navigation ohne GPS oder Kartenmaterial (z.B. in beschädigten Gebäuden), Entwicklung eines autonomen Schwarmverhaltens sowie Energiemanagement.
Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben sich mit der zukünftigen Nutzung von UAS befasst. Das BMBF betreibt zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz, zahlreichen Universitäten sowie der Siemens AG ein Projekt Sofortrettung bei Großunfall mit Massenanfall von Verletzten (SOGORO) mit einer Ausstattung von immerhin fast 3 Millionen Euro. Beteiligter Industriepartner ist hier Siemens.
Das BMVBS hatte 2006 an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt rund 200.000 Euro zum "gegenseitigen Erkennen" ("See & Avoid") sowie 2007 170.000 Euro an die Deutsche Flugsicherung zur "Integration von UAV in den Luftraum" vergeben. Das Prinzip "See & Avoid" gilt derzeit als größtes Hindernis der Integration von größeren, bisher lediglich militärisch genutzten Drohnen in den zivilen Luftraum. Gemeint ist die fehlende Fähigkeit, Hindernissen oder anderen Flugobjekten im Luftraum ausweichen zu können. Im Bereich "Forschung und Technologie für unbemannte Fahrzeuge" werden seit mehr als 15 Jahren Untersuchungen zur ferngesteuerten bzw. teilautonomen und autonomen Robotik betrieben. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der komplexen und dynamischen Hinderniserkennung und "Entscheidungsgenerierung". Der jährliche Haushaltsmittelansatz liegt laut Auskunft der Bundesregierung bei ca. 3 Millionen Euro.
Das BMI hat zudem die Bundespolizei mit der Durchführung eines Projektes zur "Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum" (VUSIL) beauftragt. Das Projekt soll ebenfalls Erkenntnisse zu Anforderungen an die Lufttüchtigkeit (Gestaltung, Bauausführung, Festigkeit und Ausrüstung) sowie der Teilnahme am Flugverkehr (Flugbetrieb in verschiedenen Lufträumen, Vermeidung von Zusammenstößen, Einhaltung der Ausweichregel) liefern. VUSIL soll nachweisen, dass eine sichere Teilnahme am Flugverkehr mit UAS möglich ist. Geprüft werden Notlandeverfahren, Funkverbindungen, Sensorik, Luftraumeinteilungen, oder Höhenstaffelungen.
2007 hatte das "Büro für Technikfolgen-Abschätzung" beim Deutschen Bundestag eine Studie zu "Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung von Unbemannten Systemen" vergeben - bis 2009 waren bereits 19 UAV der Bundeswehr abgestürzt.
Fragen der Verkehrssicherheit von zivil verwendeten UAV mit einer Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm werden indes auf EU-Ebene von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) geprüft. Die EASA betreibt hierfür etwa das Forschungsvorhaben "Preliminary Impact Assessment on the safety of communications for Unmanned Aerial Systems (UAS)". Ein Rüstungskonsortium unter Führung von Astrium und EADS Defence & Security erhielt letzte Woche von der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) den Zuschlag für eine sechsmonatige Studie, um mittels perfektionierter Satellitenkommunikation die Durchquerung auch des zivilen Luftraums durch UAV zu ermöglichen. Am gleichen Tag hatte EADS in einer Pressemitteilung die erfolgreiche Erprobung eines Transponders zur Positionsbestimmung bekanntgegeben. Damit könnten auch UAV "immer zuverlässig identifiziert werden" und senden Flugdaten über Herkunft, Kurs und Geschwindigkeit.
Um das Prinzip "See & Avoid" im Sinne eines Umfliegen von Hindernissen für die zivile Nutzung von Micro-Air Vehicles zu ermöglichen, fördert die Bundesregierung ein weiteres Forschungsprojekt im Bereich "Forschung für die zivile Sicherheit", an dem auch ein Zulieferer der deutschen Polizeien beteiligt ist. Unter dem Titel Airborne Remote Sensing for Hazard Inspection by Network Enabled Light-weight Drones ("AirShield") forscht die Firma Microdrones unter anderem mit den Universitäten Dortmund, Berlin, Paderborn und Siegen. Gefördert mit ebenfalls rund 3 Millionen Euro soll "AirShield" Lösungen zum zukünftigen "Schutz kritischer Infrastrukturen" liefern und dabei automatisiert "Gefahrenprognose und -abwehr" bewerkstelligen und "entscheidungsunterstützende Informationen in Form von visualisierten bzw. räumlichen Lagedarstellungen" liefern. Damit verfolgt das Projekt identische Ziele wie das "Work Package 2" von INDECT, eines der Programme der Europäischen Sicherheitsforschung (Fliegende Kameras für Europas Polizeien). INDECT beforscht seit 2007 die Integration von UAS in die polizeiliche Alltagsarbeit.
"AirShield" dient auch der Akzeptanz-Erhöhung von Flug-Robotern in Bereichen der "inneren Sicherheit". Eine Umfrage zur Nutzung von "Rettern aus der Luft" habe bei über 90% der Befragten Zustimmung ergeben. Neben Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen auch "Privatunternehmen (Werksschutz)" von den Forschungsergebnissen profitieren.
Als "Bedrohungen", die laut "AirShield" mittels autonom fliegender UAS bewältigt werden könnten, gelten "technische Störfälle, Klima– oder Naturkatastrophen oder auch terroristische Angriffe". Vom Micro-Air Vehicle gelieferte Daten werden zunächst an ein "Geo-Entscheidungsunterstützungssystem im Mission Control Center am Boden" übertragen, dort ausgewertet und mit "topologischen und geographischen Informationen in Beziehung gesetzt" und "in einer anschaulichen Form, zusammen mit Zusatzdaten, präsentiert". Wie bei INDECT wird auch in "AirShield" zur Schwarm-Intelligenz geforscht. Rund ein Jahr nach Projektbeginn wurde in Dortmund angeblich weltweit erstmals "Schwarmverhalten im freien Feld" gezeigt. Die Entwickler freuen sich über eine "fruchtbare Zusammenarbeit der Disziplinen der Robotik, Information- und Kommunikationstechnik, Verteilten Künstlichen Intelligenz und Geoinformatik".
Zur Behauptung seiner Marktführerschaft auf dem Gebiet autonom fliegender Micro-Air Vehicles ist die Firma Microdrones zudem an einem vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Forschungsprojekt beteiligt. Im Vorhaben Avionic Digital Service Platform (AVIGLE) statten die beteiligten Firmen unter Leitung der Technischen Universität Dortmund die in Schwärmen fliegenden UAS mit 3D-Kameras aus, um "eine virtuelle Welt in Quasi-Echtzeit" zu erstellen. Dieses Modell würden dann "Architekten, Stadtplaner oder auch Rettungskräfte im Katastrophenschutz unterstützen". Zum Einsatzszenario könnte auch der Aufbau dynamischer Funknetze für Großveranstaltungen oder "anderer Situationen mit knappen Mobilfunkressourcen" gehören. Weitere Anwendungen skizziert Microdrones "im Bereich des Katastrophenschutzes, des Unterhaltungsmarktes sowie des Tourismus, der Stadtplanung, im Architektur-/Bauwesen und der Baustellenüberwachung". AVIGLE soll "die bestehenden technisch-wirtschaftlichen Hürden überwinden".
Der Politologe Volker Eick trägt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Cilip - Bürgerrechte und Polizei des Berliner Instituts für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. zudem eine beträchtliche Zahl europäischer Forschungsvorhaben zur Nutzung verschiedener Klaasen von UAS zur Grenzüberwachung, Sicherheit in Krisenlagen oder der Entwicklung integrierter Plattformen zusammen. Zu den Programmen, die mit EU-Geldern forschen, gehören demnach "Border Security Unmanned Aerial Vehicles " (BSUAV), "Civil Applications and Economical Effectivity of Potential UAV Configurations" (CAPECON), "Innovative Future Air Transport Systems" (IFATS), "Innovative Operational UAS Integration" (INOUI), "Transportable Autonomous Patrol for Land Border Surveillance" (TALOS), "Unmanned Aerial Vehicles Network" (UAVNET), "UAV Safety Issues for Civil Operations" (USICO), "Wide Maritime Area Airborne Surveillance" (WIMAA) und "Micro Drone Autonomous Navigation for Environment Sensing" (?DRONES). Deutsche Partner sind unter anderem EADS Defence, Rheinmetall, AirRobot, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und das Fraunhofer Institut.
Luftverkehrs-Ordnung: "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"
Um die fortschreitende militärische, polizeiliche, gewerbliche und private Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge und die damit lange ungeklärten Fragen der Luftsicherheit einzugrenzen, hat die Bundesregierung kürzlich die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geändert. Gerade wegen der zunehmenden Fähigkeit zum autonomen Flug mittels GPS oder dem automatisierten Umfliegen von Hindernissen können die Micro-Air Vehicles nicht mehr als "ferngesteuerte Flugkörper" gemäß der LuftVO betrachtet werden. Als problematisch gilt ebenfalls die schlechte Sichtbarkeit von UAS "insbesondere bei Modellen, welche für Aufklärungsflüge konzipiert wurden", die Steuerungskette oder die Zuverlässigkeit der Datenübertragung sowie atmosphärische Einflüsse auf die Funkverbindung und Störungen der verwendeten Frequenz.
Der Bundesrat war mit der Gesetzesvorlage unter anderem der wichtigsten Forderung der "Bund-Länder-Projektgruppe 'Drohnen'" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren nachgekommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will damit eine "Sicherheitslücke schließen, solange es noch keine anderweitigen Flugbeschränkungen für unbemanntes Luftfahrtgerät gibt". Die im Januar beschlossene Gesetzesänderung sieht demnach ein generelles "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bzw. eine Genehmigungspflicht" vor. Darüber hinaus werden Informationspflichten für Betreiber von "unbemanntem Luftfahrtgerät" eingeführt.
Weil die neuen Regelungen den Betrieb von UAV ohnehin stark einschränken, wird zunächst von Musterzulassungsverfahren sowie von einer Verkehrszulassung der Geräte abgesehen. Diese würden erst dann erforderlich, wenn die UAS zukünftig "gleichberechtigt am Luftverkehr" teilnehmen. Das Ministerium kündigt hierfür eine "umfassende Gesetzes- und Verordnungsänderung in einem zweiten Schritt" an, will aber wegen des "noch nicht abgeschlossenen technischen Entwicklungsprozesses im Bereich der UAVs" zunächst abwarten.
Nur im Ausnahmefall darf ein "ferngesteuertes Luftfahrtgerät" mit einem Gesamtgewicht von über 25 Kilogramm betrieben werden. Das BMVBS muss hierfür zuvor ein "Flugbeschränkungsgebiet" einrichten, zudem muss "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ausgeschlossen sein.
Als Einsatzmöglichkeiten von Micro-Air Vehicles nimmt das BMVBS etwa Werbeflüge, Luftbildflüge für Journalisten, die Kontrolle und Überwachung von Hochspannungsleitungen oder Sprühflüge zum Verteilen von Insektiziden an. Die Behörde hatte sich mit der Abgrenzung von Micro-Air Vehicles gegenüber der stetig wachsenden Szene von Hobby-Fliegern schwergetan. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, jeden Flug mit einer Kamera als gewerblich und mithin genehmigungspflichtig zu klassifizieren.
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Walter Felling ist die vorliegende Fassung so zu interpretieren, dass der "gesteuerte nicht gewerbliche Einsatz von Quadrokoptern" noch als Modellflug gilt. Die Hobby-Flug-Roboter gelten laut Verordnung nicht als "unbemanntes Luftfahrtgerät", wenn diese "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben" werden. Der Elektroflug mit einem Gewicht bis 5 Kilogramm bleibt also erlaubnisfrei, muss aber 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen einhalten. Problematisch, also nicht gesetzeskonform bleibt aber der Einsatz von Quadrokoptern, die per GPS oder anderen Techniken autonom und außerhalb der Sichtweite der steuernden Personen fliegen. Die "Erlaubnispflicht" für den gewerblichen Einsatz begründet das Ministerium zudem mit einem "grundsätzlich höheren Gefährdungspotential", etwa bei Fotos von Unfallorten oder Demonstrationen.
Folglich müssen auch die Polizeien die zukünftige Nutzung (auch zu Testzwecken) beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genehmigen lassen. Nicht immer nimmt man es hier, zugunsten von Überwachung und Kontrolle, mit den Vorschriften so genau. In Großbritannien hatte sich die Merseyside Police in Liverpool letzte Woche einen peinlichen Schnitzer geleistet. Großspurig gab ihr Sprecher die erste Festnahme im Land mithilfe einer an einem Quadrokopter montierten Wärmebildkamera bekannt (Taser sollen fliegen lernen) und drohte mit dessen weiteren Nutzung "wann immer wir können". Jetzt hat die zuständige Luftfahrtbehörde "Civil Aviation Authority" dem 2007 begonnenen Treiben ein vorläufiges Ende gesetzt und die Geräte vom Himmel geholt. Kleinlaut mussten die polizeilichen Luftfahrzeugfernführer zugeben, die auch in Großbritannien seit 1. Januar geltenden geänderten Luftfahrtvorschriften "übersehen" zu haben.