EU-Mitgliedstaaten beschließen Hilfe bei politischen Krisen und Terroranschlägen
Mit der "Solidaritätsklausel" erhalten die im "ATLAS-Netzwerk" zusammengeschlossenen europäischen Spezialeinheiten erstmalig ein konkretes Betätigungsfeld, auch die GSG 9 macht mit
Der Europäische Rat will morgen Schlussfolgerungen zur Anwendung der sogenannten "Solidaritätsklausel" annehmen. Alle EU-Mitgliedstaaten sollen sich darauf verlassen können, im Falle eines Terroranschlags, einer Katastrophe oder einer schwammig definierten Krise jede mögliche Hilfe von den Organen der Europäischen Union zu erhalten. Zwar ist dies bereits im Vertrag von Lissabon festgelegt, jedoch gab es über die vorgesehene Ausgestaltung Uneinigkeit.
Der Vorschlag zu "Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel" betrifft die gesamte EU-Sicherheitspolitik und war deshalb 2012 durch die Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union gemeinsam vorgelegt worden. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe konnte kürzlich einen Konsens herstellen. Morgen soll der Text dann im Rat für Allgemeine Angelegenheiten angenommen werden. Es reicht eine qualifizierte Mehrheit (62% der Stimmen), angestrebt wird aber ein einstimmiger Ratsbeschluss.
Die "Solidaritätsklausel" kann ein Staat geltend machen, wenn eine Krise seine "Bewältigungskapazitäten eindeutig übersteigt". Dann muss die EU "alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente" mobilisieren. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Hilfe leisten. Die nun zu verabschiedenden Schlussfolgerungen beziehen sich aber nur auf die EU und ihre Organe. Die Rede ist von "operativen, politischen oder finanziellen Instrumenten und Strukturen". Hierzu gehören auch militärische Fähigkeiten.
Auch Förderanlagen von Gas und Öl erfasst
Die quasi-geheimdienstlichen Strukturen der Union werden mit dem Beschluss aufgewertet. Sie sollen den Rat regelmäßig mit einer "Einschätzung der Bedrohungen" beliefern. Gemeint sind die beiden Lagezentren INTCEN und EUMS INT, die den zivilen und militärischen EU-Strukturen zugeordnet sind. Sie erhalten Analysen aus den Mitgliedstaaten und können auf die EU-Satellitenüberwachung zugreifen. Auch der ansonsten eher nutzlose "EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung" soll im Falle von Terroranschlägen unterstützen und beraten.
Fraglich ist noch, welches Lagezentrum die etwaigen Einsätze zur Unterstützung kollabierender Regierungen koordinieren soll. Im ursprünglichen Entwurf war noch vom "Strategischen Analyse- und Reaktionszentrum" (STAR) die Rede, das ursprünglich von der Kommission eingerichtet wurde und keine Aufgaben für den Rat übernimmt. Die Mitgliedstaaten favorisieren deshalb das "Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen" (ERCC), das auch die Einsätze im Rahmen der allgemeinen Katastrophenhilfe leitet. Hierzu hatte die EU in der Vergangenheit bereits ähnliche Beschlüsse gefasst.
Bei Vorlage des Entwurfs war strittig, wo die "Solidaritätsklausel" eigentlich gelten soll. Zu ihren Anwendungsgebieten gehören "Landfläche, Binnengewässer, Hoheitsgewässer und Luftraum" der betreffenden Länder. Es sind aber auch Krisen und Katastrophen erfasst, wenn diese ihren Ursprung "außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten haben". Einige Mitgliedstaaten forderten, die Anwendung auf Schiffe, Flugzeuge und "kritische Infrastrukturen" auszuweiten. Zwar sind die Schiffe und Flugzeuge nun wieder gestrichen. Genannt sind aber "Offshore-Einrichtungen zur Öl- und Erdgasförderung", wenn diese sich in Hoheitsgewässern oder auf dem Festlandsockel eines Mitgliedstaats befinden.
Erste Übung womöglich auch mit NATO-Kapazitäten
Während die geografische Anwendung also eingeschränkt worden ist, wurden die Definitionen für "Krise" und "Katastrophe" noch erweitert. Die "Solidaritätsklausel" kann zukünftig in Anspruch genommen werden, wenn eine Situation, "schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte" haben kann. Hierzu könnten auch die fortgesetzte Arbeitsverweigerung von Hafenarbeitern oder Generalstreiks gehören (Bald EU-Aufstandsbekämpfung bei Generalstreiks und Schweinegrippe?). Im jetzigen Entwurf ist sogar ein bedrohtes "Kulturerbe" erfasst.
Der morgige Beschluss der "Solidaritätsklausel" wird umgehend rechtskräftig: Er tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Munter wird jetzt schon eine Übung zur etwaigen Inanspruchnahme Klausel geplant: Ende des Jahres soll eine "integrierte politische Krisenreaktion" geprobt werden. Fünf Mitgliedstaaten zeichnen für die Vorbereitung verantwortlich, auch der Auswärtige Dienst und die Kommission machen mit. Die Übung wird dabei nicht auf EU-Kapazitäten beschränkt bleiben. Auf Bitten mehrerer Mitgliedstaaten wird auch geprüft, ob Fähigkeiten der NATO ebenfalls eingebunden werden.
Vielfach wurde gemutmaßt, dass auch die "Europäische Gendarmerietruppe" (EUROGENDFOR) bei Einsätzen im Rahmen der "Solidaritätsklausel" zum Zuge käme. An der Truppe mit Sitz im italienischen Vicenza sind alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt, die Gendarmerien, also Polizeieinheiten mit militärischem Status, unterhalten (Europäische Gendarmerietruppe wird zur kasernierten Einheit). Im Vertrag von Velsen war ihre Einrichtung von den Gründerstaaten Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und den Niederlanden festgeschrieben worden. Demnach werden ihre Dienste der EU, der NATO oder der UNO angeboten. Tatsächlich heißt es im morgen abzustimmenden Beschluss, dass die Beteiligung "sonstiger Strukturen" ebenfalls möglich ist.
Betätigungsfeld für europäische Spezialeinheiten
Naheliegender ist aber, dass mit der "Solidaritätsklausel" die europäischen Spezialeinheiten erstmalig ein konkretes Betätigungsfeld erhalten. Polizeiliche Spezialkräfte aus Deutschland, Österreich und Belgien hatten hierzu das "ATLAS-Netzwerk" gegründet, in dem sich auch die deutsche GSG 9 organisiert. Ziel ist die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Einsätzen. In jährlichen Trainings werden Einsatztaktik, Technik und Kommunikationsstrategien eingeübt. Manche Länder entsenden zudem Angehörige ihrer Gendarmerien in das Netzwerk.
Im Rahmen von ATLAS werden jährlich Trainings durchgeführt, die Terroranschläge, Geiselnahmen oder andere politische Krisen simulieren. Letztes Jahr hatte sich das Netzwerk erstmalig zu einer grenzüberschreitenden Übung in mehreren Ländern verabredet. Die deutsche GSG 9 hatte die Federführung der Maßnahme inne, die von der Kommission als bislang größte "Anti-Terror-Übung" gelobt wird.
Tatsächlich scheint die ausformulierte "Solidaritätsklausel" maßgeschneidert für die ATLAS-Truppe: Ihr Einsatzgebiet bezieht sich ebenfalls auf "vom Menschen verursachte Krisensituationen", wenn diese eine "ernste unmittelbare physische Bedrohung" für Personen, Eigentum, Infrastrukturen oder Institutionen darstellen. Laut der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch wurden die Finanzen des "ATLAS-Netzwerks" in den vergangenen Jahren um 500% aufgestockt. Letztes Jahr wurden weitere Mittel bewilligt. Vorausgegangen war ein Antrag aus Österreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Frankreich.