EU-Rat und Kommission haben immer Recht!
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Themen des Tages: Die EU ermöglicht Staats- und Planwirtschaft. Die Bundeswehr bekommt Beistand ehemaliger Punks. Und der Ukraine droht ein eingefrorener Konflikt.
Liebe Leserinnen und Leser,
1. Die EU schaltet in den Krisenmodus und ermöglicht, wenn nötig, eine Planwirtschaft mit staatlichen Eingriffen in Markt, Unternehmen und Freizügigkeit.
2. Die Bundeswehr hat angesichts von Krieg und Krisen Nachwuchsprobleme.
3. Und Telepolis analysiert die ukrainische Offensive.
Doch der Reihe nach.
EU im Krisenmodus und im Machtrausch
Krisen und Krieg verändern auch die EU. Vor zwei Monaten einigten sich die Mitgliedsstaaten auf eine Notverordnung, um möglichen Engpässen in der Gasversorgung entgegenzutreten. Letzte Woche verstaatlichte die Bundesregierung eine Raffinerie des russischen Rosneft-Konzerns. Und nun kommt das "Binnenmarkt-Notfallinstrument", mit dem die EU sich weitreichenden Durchgriffsmöglichkeiten bei Mitgliedsstaaten und Unternehmen ermöglicht.
Ein Entwurf der Verordnung für das "Notfallinstrument" gibt als Ziel vor, Störungen des Binnenmarktes zu verhindern. So sollen innerhalb der Union Exportverbote für krisenrelevante Waren erlassen werden können. Besonders kontrovers: Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die die Bereitstellung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen gewährleisten, kann eingeschränkt werden.
Ferner können Kommission und Rat von Unternehmen verlangen, Informationen über die Lieferung krisenrelevanter Güter in Zeiten eines Binnenmarktnotstands bereitzustellen. Weigern sich die Unternehmen, ihre Geschäftsdaten preiszugeben, droht eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro.
Die Machtausdehnung der EU dürfte für Debatten sorgen. Andererseits aber waren Krisenmaßnahmen aus Brüssel bisher wenig überzeugend. Der Notfallplan der EU für den Fall einer drohenden Gaskrise im Herbst und Winter etwa ist auf Druck einiger Mitgliedsstaaten stark abgeschwächt worden.
Das hatte Telepolis Ende Juli unter Bezug auf den damaligen Entwurf für eine Ratsverordnung "über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage" (GS-VO) berichtet. Das Dokument war vor zwei Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden und hatte unter den EU-Mitgliedsstaaten massive Debatten provoziert.
Ob die eilends getroffenen Krisenmaßnahmen also greifen, muss sich noch zeigen. Das gilt auch für die Bundesregierung, die sich wegen der Enteignung des russischen Energiekonzerns Rosneft auf einen Rechtsstreit einstellen muss.
Artikel zum Thema:
Thomas Pany: Krisenpolitik: EU will Notfall-Rechte bei Produktion und Lieferung von Waren
Redaktion Telepolis: So reagieren die Bundesnetzagentur und Rosneft auf die Enteignung der PCK-Raffinerie in Schwedt
Harald Neuber: Exklusiv: So haben die EU-Staaten ihren Gas-Notfallplan zum Scheitern gebracht