Ein Kommentar zum sog. "Ried-Urteil" des VGH, nach dem die Stadt München nicht befugt ist, "Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren"
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https://www.heise.de/tp/features/Ein-Meilenstein-fuer-die-Meinungsfreiheit-4967833.html